Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Stefan Ludwig und seine Sprechstunde

31. Januar 2021

Wolfgang Almus

Reaktion auf eine merkwürdige Anzeige im »KW Kurier«, mit der der Berufspolitiker Stefan Ludwig von der LINKE sich offenbar als Kandidat für den Posten des Königs Wusterhausener Bürgermeisters ins Gespräch bringen möchte.

Ich finde die Einrichtung einer „Online-Bürgersprechstunde“ durch den Stadtverordneten und das SVV-Präsidiumsmitglied Stefan Ludwig sehr gut und hoffe, dass das ein Beispiel auch für andere Stadtverordnete ist. Ist das Ludwig-Angebot ernst gemeint, wäre das ein erster kleiner Schritt hin zur Transparenz der Entscheidungsfindung in unserer Stadt, auf die die Bürgerin/der Bürger grundsätzlich zwar Anspruch hat, die ihm aber leider zumeist verwehrt wird.

Denn vergeblich hatte der Richter im vom konspirativen SPD-Stadtrat Schröter verlorenen Prozess gegen Bürger dieser Stadt festgestellt: „Die Menschen wollen wissen, was Politiker kungeln, das gehört zur freien Meinungsbildung und zur Demokratie.“ Dieser Stadtrat Schröter wollte ja –wie bekannt– mit diesem Gerichtsverfahren die Verbreitung seiner heimtückisch-konspirativen Mail aus dem Sommer 2019 verhindern (zur von einer Clique initiierten Amtsenthebung des Bürgermeisters Ennullat und zwei seiner leitenden Mitarbeiter mithilfe der Kommunalaufsicht). Die Mail war gerichtet an die Initiatoren der SVV-Verschwörer-Clique, bestehend aus den Stadträten Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst.

Schämen sich diese Stadträte für ihr unredliches Verhalten? Nein!

Haben sie den Bürgermeister und die Bürgerin/den Bürger unserer Stadt um Entschuldigung für ihr konspiratives Verhalten gebeten? Nein!

Weiß die Bürgerin/der Bürger unserer Stadt, welche vermeintlich schweren Vorwürfe Herrn Ennullat und seinen Mitarbeitern von der genannten Verschwörer-Clique im Sommer 2019 gemacht wurden? Nein!

Kennt die Bürgerin/der Bürger die Gründe, aus denen heraus unter äußerst fragwürdigen Umständen der SVV-Mehrheitsblock im Sommer 2020 den Bürgermeister Ennullat rechtsmissbräuchlich für drei Monate vom Dienst suspendiert hat, und zwar auf Kosten des Steuerzahlers? Nein!

Das Verwaltungsgericht Cottbus musste dem SVV-Mehrheitsblock den Rechtsmissbrauch bescheinigen, die Volljuristen in der SVV waren offensichtlich nicht bereit und in der Lage, ihren Rechtsbruch einzusehen und zuzugeben.

Haben die Mitglieder des SVV-Mehrheitsblocks für ihren Rechtsbruch der Bürgermeister-Suspendierung den Bürgermeister und die Bürgerin/den Bürger um Entschuldigung gebeten? Schließlich zeugt dieser unsägliche Rechtsbruch von fehlendem Respekt sowohl dem demokratisch gewählten Bürgermeister als auch der Bürgerschaft gegenüber. Nein, es erfolgte keine Bitte um Entschuldigung, auch keine Erklärung für diesen Rechtsbruch!

Gewinnt die Bürgerin/der Bürger unserer Stadt nunmehr Einblick in die Zusammenhänge, weshalb der SVV-Mehrheitsblock den Antrag auf teuren Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters gestellt und beschlossen hat, indem sie/er entweder an der SVV-Sitzung teilgenommen oder sich den Audio-Mitschnitt angehört hat (Beides nur mit einem großen Hang zu Masochismus möglich!)? Nein! Man weiß nur: Der Feind Ennullat muss weg! Und was dann? Keiner weiß etwas!

Wenn man sich in anderen Medien als der SPD-eigenen MAZ informiert, kann man sich trotz der SVV-Intransparenz ein Bild davon machen, wie MAZ und KW Kurier geradezu demagogisch Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreiten, aber auch Nachrichten einfach unterdrücken. Aus der Lektüre anderer Quellen, dem Anhören von Mitschnitten und der Recherche von Fakten ergeben sich für mich kontinuierlich neue Fragen an unser Stadtparlament.

Da sich der SVV-Mehrheitsblock beharrlich weigert, meine schriftlich gestellten Fragen (siehe „Fragen eines Bürgers an seine Stadtverordneten“) zu beantworten, schriftlich geäußerte Kritik ins Lächerliche zieht, ein Kritikrecht von Bürgern an SVV-Entscheidungen sowieso prinzipiell bestreitet, Menschen mit anderer Auffassung als der des Mehrheitsblocks persönlich diffamiert und beleidigt (Originalzitat des Präsidiumsmitgliedes Marx in einer Mail an mich zu meinen Beiträgen und Fragen: „polemischer Spam“ und „Rotz“) und meine Petitionen entgegen den Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht beantwortet, nehme ich die Ludwig-Online-Bürgersprechstunde gerne wahr, um mich, aber auch andere Interessierte, über die hoffentlich erhellenden Auskünfte des Stadtrates und ehemaligen KW-Bürgermeisters zu informieren.

Ob Her Ludwig gerne wieder Bürgermeister werden möchte, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist mir zunächst einmal auch egal! Ich möchte von ihm wissen, weshalb sich die anstehenden Probleme unserer Stadt aufgrund vielfältiger kommunalpolitischer Versäumnisse und Fehlhandlungen in den letzten zwei Jahrzehnten so angestaut haben wie sie sind, z. B. massives Fehlen von Grundschul- und Kita-Bauten, stattdessen überteuerter, fehlgeplanter Rathaus-Bau usw…

Ein Blick über den kommunalen Tellerrand von KW hinaus auf andere Kommunen im Speckgürtel großer Städte in Deutschland hätte bereits Herrn Ludwig und seiner Linkspartei zu Beginn seiner BM-Amtszeit in 2002 Aufschluss geben können und müssen, welche Probleme ein ungesteuertes Bevölkerungswachstum für eine doch recht kleine Stadt vorhersehbar mit sich bringt. Welche zukunftstragenden Weichen hat Ludwig seinerzeit gestellt? In seine Amtszeit fällt der seltsame Mietvertrag mit dem privaten Bildungsträger FAWZ (Montessori-Schule) in 2008 mit einem geradezu lächerlich niedrigen Mietzins von zunächst 1,10 €/m2, später und bis 2024 2,45 €/m2; die ominösen, betrugsverdächtigen Überzahlungen an den Humanistischen Regionalverband Ost, einem vermeintlich gemeinnützigen Kita-Träger, dessen Kita auch seine Kinder wohl besuchten. Weshalb hat seine LINKE-Fraktion nicht den selbstherrlichen SPD-Bürgermeister Dr. Franzke mit seinem CDU-Beigeordneten Perlick von 2009 bis 2017 hinsichtlich der Wachstumssteuerung unserer Stadt in die Pflicht genommen und stattdessen teuren, aber eben auch wieder fehlgeplanten Prestige-Vorhaben zugestimmt, die jedoch mit den Interessen der Bürgerschaft so rein gar nichts zu tun hatten?

Meine Fragen und die hoffentlich erfolgenden Ludwig-Antworten werde ich selbstverständlich auch an den „Stadtfunk KW“ zur freien Verwendung senden.

Ich habe nach wie vor große Achtung und hohen Respekt vor ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten, die sich engagiert und transparent für das Wohl unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Diese Art Mandatsträger opfert einen Teil des eigenen Lebens für die Stadtgemeinschaft. Ich habe auch große Achtung und hohen Respekt Herrn Ennullat gegenüber, der sich trotz des seit Jahren andauernden Mehrheitsblock-Mobbings engagiert für die Belange unserer Stadt einsetzt. Die Belastung einer wöchentlichen Arbeitszeit von geschätzt 70 bis 80 Stunden unter fortwährenden Anfeindungen und persönlichen Diffamierungen durch den SVV-Mehrheitsblock kann für den Menschen Ennullat nicht gesund sein. Er unterzieht sich trotzdem dieser Belastung. Chapeau!

 

Respekt und Achtung vor den Mitgliedern des SVV-Mehrheitsblocks sind mir inzwischen gänzlich abhandengekommen. Ich verstehe das Verhalten des Mehrheitsblockes schon lange nicht mehr. Es dient aus meiner Sicht noch nicht einmal ansatzweise dem Wohl unserer Stadt und ihrer Bürgerschaft, sondern nur dem „Hinterzimmer-Politik“ Machterhalt von Parteien und Gruppierungen. Das SVV-Mehrheitsblock-Verhalten hat nur ein einziges klares Ziel: Der Feind Ennullat muss weg! Sollte dieses Vorhaben gelingen: Es wird ein Hauen und Stechen einschließlich persönlicher Diffamierungen, also eine weitere Schlammschlacht im Wahlkampf, geben, egal ob Frau Lazarus, die SPD-Genossen Scheetz/Schröter, Herr Dorst oder Herr Marx, Herr Ludwig oder wer auch immer kandidieren. Beim Souverän, also uns Bürgerinnen und Bürgern, liegt die Entscheidung. Zur Entscheidungsfindung benötigt man objektive Informationen wie die vom „Stadtfunk KW“, „Schulzendorfer“ und anderen unabhängigen Medien. Nun denn, Herr Ex-Bürgermeister, Ex-Justizminister und Stadtverordneter Ludwig, geben Sie uns Ihre!

UBL fordert öffentliche Entschuldigung von der »LINKE«

30. Januar 2021

Frank Selbitz, Vorsitzender der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerlisten im Landkreis Dahme-Spreewald, Kreistagsabgeordneter im LDS

Wir distanzieren uns ausdrücklich von den „Vorwürfen“ der LINKE, die in einer Anzeige im „KW-Kurier“ veröffentlicht wurde, und in der wir als Unterstützer von Reichsbürgern und / oder der AfD bezeichnet werden. Wir, das sind sowohl die Mitglieder der Kreistagsfraktion UBL/FW/FWKW, als auch die Mitglieder in den Stadt- und Gemeindegremien im Landkreis Dahme-Spreewald, sowie die Sympathisant(innen) der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerbewegung (UBL).

Wir fühlen uns alle persönlich zutiefst beleidigt und fordern von den Linken eine öffentliche Entschuldigung und Korrektur dieser Unterstellung!

Klage über eine nicht erfolgte Klage gegen die Kreisumlage

29. Januar 2021

Priska Wollein, UBL KW

Oder: Was haben andere Gemeinden, was Königs Wusterhausen nicht hat?

Die Antwort lautet: Eine Stadtverordnetenversammlung, die vorrangig zum Wohl ihrer eigenen Stadt handelt!

Die SVV der Stadt Zossen hat soeben mehrheitlich beschlossen, dass sie einem Vergleich in Sachen Kreisumlagebescheid durch den Landkreis TF nicht zustimmt. Dadurch, dass sie die Klage der Stadt unterstützt, will sie den finanziellen Schaden, der der Stadt über Jahre durch eine zu hoch berechnete Kreisumlage entstanden ist, wiedergutmachen.

www.zossen.de/buerger/meldungen/kreisumlage-mehrheit-der-stadtverordneten-lehnt-vergleich-ab

Doch in Königs Wusterhausen ticken die Uhren anders. Die Verwaltung wollte bereits 2019 Klage gegen die aus ihrer Sicht falsch und zu hoch berechnete Kreisumlage einreichen und tat dies auch, um Fristen zu wahren. Der nachträglichen Genehmigung durch die SVV wurde dem Bürgermeister jedoch eine Absage erteilt und die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der Hauptausschuss am 21.10.2019 mehrheitlich sogar für eine Fortsetzung der Klage ausgesprochen hatte.

Begründung der SPD-Fraktion für die Rücknahme der Klage: Die rechtliche und fachliche Einschätzung (durch das MIK) ließe eine erfolgreiche Klage aussichtslos erscheinen. Außerdem würde die Solidarität im Landkreis in Frage gestellt – das Verhältnis zwischen Stadt und Kreis innerhalb der kommunalen Familie zusätzlich belastet. Und drittens und insbesondere sei die Klage zur Vermeidung weiterer hoher Kosten zurückzuziehen…

Andere Kommunen sind augenscheinlich aber sehr wohl erfolgreich… und scheuen auch die angedrohten Kosten nicht, um zu ihrem Recht zu kommen! Sollte die Begründung also nur eine Finte gewesen sein, um den Genossen im Kreistag gefällig zu sein? Im Übrigen sind acht Kreistagsmitglieder identisch mit KWer SVV-Mitgliedern, davon haben fünf für die Rücknahme der Klage gestimmt. Uns wundert: Obwohl die Festsetzung der Kreisumlage gegenüber der Stadt durch den Kreistag erfolgte, spricht man hier nicht von der Befangenheit einzelner Mitglieder.

Interessantes Detail: Rechtsanwalt Prof. Matthias Dombert aus Potsdam vertritt Zossen im Rechtsstreit und hatte der Stadt eindringlich geraten, dem vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen! Dombert ist aber auch in LDS nicht unbekannt; hier vertritt er auf Betreiben der Einheitsparteien die Klagen gegen den Bürgermeister. Ganz im Sinne vom Landrat.

Ein weiteres interessantes Detail: Die SVV-Mitglieder Jablonski, Lazarus und Möbus waren damals mit ihrer Stimme noch FÜR die Klagefortführung durch die Stadt! Woher der Sinneswandel in der Sache?

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Was ist eigentlich die Kreisumlage?

Zur Deckung ihres Finanzbedarfs können Kreise (bei uns der LDS) eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Ihre Grundlage ist die Steuerkraft der Gemeinden sowie deren Schlüsselzuweisungen* vom Land. Ursprünglich als behelfsmäßiges Deckungsmittel gedacht, ist die Kreisumlage inzwischen ein fester Bestandteil der Einnahmen von Landkreisen – Ja, sie wurde mittlerweile zur bedeutendsten Einnahmequelle der Kreise.

Ihre Erhebung obliegt allein der verantwortlichen Entscheidung des Kreistages. Ganz offensichtlich gibt es in einigen Gemeinden in Brandenburg erheblichen Zweifel an der Art und Weise der Berechnung selbiger, sodass mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind.

Grundsätzlich hat der Finanzbedarf eines jeden Verwaltungsträgers gleichen Rang. Der Finanzbedarf des Landes hat keinen Vorrang gegenüber dem eines Landkreises. Dieser wiederum ist auch nicht vorrangig gegenüber dem Finanzbedarf einer Kommune oder umgekehrt.

* 2020 hat Königs Wusterhausen 21,7 Mio EUR an Schlüsselzuweisungen (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes) vom Land Brandenburg erhalten; davon sind ganze 85,5%, nämlich 18,6 Mio EUR quasi direkt weitergeflossen an den Landkreis! »Hängengeblieben« in unserer Stadt sind davon also ganze 3,1 Mio EUR!

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Lesen Sie auch:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/959350/Widerspruch-KU-2020

Der Stadtfunk berichtete:
https://www.stadtfunk-kw.de/warum-es-einem-landkreis-gut-geht-und-koenigs-wusterhausen-kein-geld-hat-um-schulen-zu-bauen/

https://www.stadtfunk-kw.de/landkreis-korrigiert-entwurf-der-haushaltssatzung/

Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 in Königs Wusterhausen

29. Januar 2021

UBL Königs Wusterhausen

Einleitung

Lärm allgemein:

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Eine herausragende Rolle hierbei spielt die zunehmende Verlärmung der Bevölkerung.
Der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) ist dazu folgendes zu entnehmen:

der nächtliche Lärmpegel außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten, als solche sind die meisten betroffenen Gebiete in unserer Stadt eingestuft, sollte kleiner als 40 dB(A) sein.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes werden hierzu noch einige Beispiele angeführt, bei nächtlicher Lärmbelastung von 65 dB(A) steigt das Herzinfarktrisiko um 20 bis 30% , ebenso wird die Leistung des Immunsystems ab 60 dB(A) um eben diesen Wert reduziert, Bluthochdruckgeschehen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Hormonsystems und Gehörschäden steigen bei über 55 dB(A) bereits gegenüber 50dB(A) um 50% an.

Als weitere mögliche Gesundheitsstörungen werden veränderte Blutwerte, Arteriosklerose, psychische Störungen, Nervosität, Abgeschlagenheit, Aggressionen und die Verminderung der Lesefähigkeit und des Langzeitgedächtnisses bei Kindern genannt.

Die WHO empfiehlt ebenso strengstens die Einhaltung zum Beispiel dieser Grenzwerte für Straßenverkehrslärm:
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic below 53 decibels (dB) LDEN, as road traffic noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic during night time below 45 dB LNIGHT, as night-time road traffic noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policymakers implement suitable measures to reduce noise exposure from road traffic in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions, the GDG recommends reducing noise both at the source and on the route between the source and the affected population by changes in infrastructure.
Quelle: https://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018

Hier wird auch eingehend auf mögliche gesundheitliche Folgen eingegangen.

Fluglärm:

Auch für Fluglärm, insbesondere nächtlichen, werden von der WHO strenge Grenzwerte genannt (Quelle ebenda):
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft below 45 dB LDEN, as aircraft noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft during night time below 40 dB LNIGHT, as nighttime aircraft noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policy-makers implement suitable measures to reduce noise exposure from aircraft in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions the GDG recommends implementing suitable changes in infrastructure.

Weiterhin geht aus einer Studie der EU Umweltpartner von Prof. Dr. Münzel aus 2020 hervor, das durch nächtlichen Flugverkehr und daraus entstehendem Lärm das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen um bis zu 50% erhöht ist, einhergehend mit 3 mal höherem Risiko für Herzrhythmusstörungen und bei 36% der Betroffenen zu einem früheren Tod führen kann.
Quelle: https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

Infraschall:

Hierbei handelt es sich um niederfrequenten Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Er ist sehr langwellig und kann sich daher über weite Strecken ausbreiten, ohne an Stärke zu verlieren.
Bisherige Dämm- und Schutzmaßnahmen an Gebäuden durchdringt er mühelos und innerhalb von Gebäuden kann er sich verstärken.

In Deutschland dürfen übrigens laut Bundesumweltamt im Abstand von 25 km um Infraschall-Messstationen keine Windräder errichtet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung ist dagegen in Brandenburg auf 1 km begrenzt und es gibt Bestrebungen der Windkraftlobby und der Politik, diese Werte weiter zu reduzieren bzw. immer größere Anlagen mit stärkeren Emissionen zu bauen.

Hierzu gibt es verschiedene Studien des RKI, von Prof Krahé 2011 im Auftrag des Bundesumweltamtes etc., die die Wirkungen von Infraschall auf den menschlichen Körper beschreiben. Vor allem werden Störungen im Innenohr, welches mit dem Gleichgewichtssinn des Menschen in Zusammenhang steht, beschrieben. In einer Studie musste die Beschallung mit einer Frequenz von16 Hz an Probanden bereits nach einer Stunde abgebrochen werden, da die Leistung des Herzmuskels um 20% zurückging.

Die Ausbreitungsbedingungen von Infraschall kann man hier nachlesen:
https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch von anderen Quellen wie Verkehrslärm (Eisen- und Autobahnen) gehen erheblich Emissionen von Infraschall aus, die im Verdacht sind, ebenfalls gesundheitsschädlich zu sein.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequenten-schall

Unsere Forderungen

  1. Beim Studium der Vorlage zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen sofort die Grenzwerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ins Auge, die im Gegensatz zu allen oben genannten wissenschaftlichen Empfehlungen stehen. Hier ist eine Korrektur und Nachbesserung unbedingt erforderlich.
  2. Fraglich sind die Werte aus Tabelle 2 und 3, die die Anzahl der belasteten Einwohner wiedergeben. Bereits in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans vom 19.9.2008 wurden deutlich mehr belastete Personen, nämlich 290 Personen über 65 dB(A,) 1750 mit über 55 dB(A) und 2400 mit über 45 dB(A) festgestellt.
    In der neuen Fassung sind  die Werte in Tabelle 2 und 3 trotz massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Messwerte und auch der Verkehrszahlen ist daher aus unserer Sicht dringend nötig. Wir stellen außerdem die Frage, woher die genannten Werte stammen und ob sie wissenschaftlich und auch messtechnisch nachzuvollziehen sind.
  3. Ein Beispiel für die äußerst mangelhafte Qualität des zugrunde liegenden Zahlenwerkes ist die Zernsdorfer Friedrich-Engels-Straße. Für sie wurde ein Verkehrsaufkommen von 7.476 Kfz/24h festgestellt – für die südlich daran anschließende, wesentlich stärker frequentierte Friedensaue und Karl-Marx-Str. jedoch mit 3.700 Kfz/24h ein extrem kleineres Verkehrsaufkommen angesetzt! Dies entbehrt jeder Logik! Wohlgemerkt müssen fast alle Kfz, die durch die Fr.-Engels-Str, fahren, auch über die Karl-Marx-Str. fahren!
    Die relevante Kartierung der K6153 endet im Ortskern von Zernsdorf. Lösen sich die Fahrzeuge dort auf?
    All dies erscheint willkürlich und lässt uns an der Qualität des gesamten Werkes zweifeln, zumal wir als Bürgerinitiative nicht in der Lage sind, viele der genannten Zahlen zu überprüfen und nachzuvollziehen.
    Dieses Zahlenchaos ist ein Beispiel dafür, dass der vorliegende Bericht und seine Folgerungen wertlos sind, zumal gerade der genannte Straßenabschnitt als offizielle Ausweichroute der A10 oftmals vom Schwerlastverkehr überrollt wird.
    Dies gilt gleichermaßen für die Umfahrungsstrecken durch die Kernstadt KW in Richtung Ragow und aus Ragow kommend. Auch hier sollten erst endlich einmal aussagekräftige Verkehrsmessungen vorgenommen werden.
  4. Zu dem vorhandenen und zu erwartenden Verkehr finden sich keine oder nur verwaschene Angaben, die nicht auf Fakten basieren. Auch hier ist eine Nachbesserung dringend notwendig. So ist durch die Ansiedlung unter anderem von Amazon im Gewerbegebiet Niederlehme bei Fertigstellung der Abkürzung zwischen der Autobahn und dem Ortskern Niederlehme ein wesentlich stärkeres Verkehrsaufkommen über die Wernsdorfer/Niederlehmer Straße in Richtung Schmöckwitz/Erkner/Berlin zu erwarten, insbesondere wie auch heute schon beim Kollaps der A10/A113 im Flughafenumfeld und der A10 im TESLA-Umfeld.
  5. Für den Schienenverkehr sollte der Ausbau des zweite Gleises und der Ertüchtigung des Anschlusses des Hafens für 720 m lange Güterzüge im Bereich Königs Wusterhausen mit einbezogen werden. Auch hierzu fehlen Berechnungen, die unbedingt einzubringen sind.
    Die Infrastruktur des Hafens hat sich erheblich entwickelt und wird weiter wachsen, insbesondere im Bereich intermodaler Schiene/Straße Umschlag mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerlastverkehr aus dem Hafen über die L30 Richtung Auffahrt A10. Ebenfalls außen vor gelassen wurden die Lärmemissionen der im Hafen angesiedelten Gewerbe, namentlich Timberpak. Hier wird unter freiem Himmel belastetes Altholz geschreddert und Container abgesetzt, die Lärmbelastung ist erheblich, auch in umliegenden Wohngebieten.
    https://www.stadtfunk-kw.de/dem-hafen-wird-das-wasser-abgegraben
  6. Für den Bereich der A10 wurden schon in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung vom 19.9.2008 drei konkrete Vorschläge erbracht, die nunmehr dreizehn Jahre auf Umsetzung warten:
    _Aufbringen von lärmminderndem Straßenbelag
    _Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 KM /h nachts für PKW und 60 KM /h für LKW
    _Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Zernsdorf.
    In der dritten Stufe ist allenfalls von einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Km /h zu lesen. Die Hauptlärmquelle, der Schwerlastverkehr, fällt umso mehr ins Gewicht, als dass es praktisch keine LKW gibt, die auf der Autobahn 80 km/h fahren. Die LKW fahren durchweg 88-90 km/h. Die Lärmbelastung steigt jedoch exponentiell, sodass die Annahmen bei +10% Geschwindigkeit komplett falsch sind. Eine nächtliche Begrenzung auf 60 km/h für LKW ist eine unserer Mindestforderungen, die sofort mit geringem Aufwand durchsetzbar wäre.
    Die in der dritten Stufe genannten abgeschwächten Folgerungen erscheinen uns im Interesse der betroffenen Bevölkerung völlig absurd, es zeugt von keinerlei seriöser Recherche bzw. Messungen realer Verkehrsmengen, welche Voraussetzung einer seriösen Planung wären.
    Ist seit dem letzten LAP überhaupt eine erneute Lärmmessung der Autobahnemissionen erfolgt und in den Bericht eingeflossen? Wenn ja, ist die Lärmmessung während der jahrelangen Baustelle querab von KW erfolgt? Dann nämlich sind diese Werte unbrauchbar, denn sie spiegeln durch die temporären Geschwindigkeitsherabsetzungen nicht die Wirklichkeit wieder.
  7. Den letzten Schutz der nördlichen Wohngebiete von Zernsdorf stellt der Wald zwischen Autobahn und Siedlung dar. Es droht jetzt die Abholzung dieses Waldes zu Gunsten des Kiesabbaus. Der Tagebau ist bereits heute bis auf 300 m an die westliche Siedlungsgrenze herangerückt. Damit verbunden ist bereits heute eine drastischer Anstieg der Lärmbelastung bei westlichen und nördlichen Windrichtungen nicht nur für Zernsdorf, sondern auch für Kablow, Kablow Ziegelei, Uckley und Senzig. Der gesamte Sachverhalt findet aber keinerlei Berücksichtigung.
    Hier werden drei sehr wichtige Fakten außer acht gelassen:
    _der Lärm der BAB 10
    _der Lärm und die Staubemissionen durch den Betrieb der Kiesgrube
    _die bisherige Schutzfunktion des Waldes, von den Erholungsmöglichkeiten einmal abgesehen
    Zu diesem Thema gibt es eine mit ca. 720 Unterschriften versehene Petition mit dem Titel „Rettet uns vor dem Lärm!“ am Ministerpräsident Woidke, LDS Landrat Loge und Bürgermeister Ennullat, die der Stadtverwaltung vorliegt und offenbar dem Ersteller dieses Berichts nicht bekannt gemacht wurde.
    https://www.stadtfunk-kw.de/rettet-uns-vor-dem-laerm
  8. Auch der vom Windpark in Uckley ausgehende Infraschall wurde in der vorliegenden Fassung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl die Abstände zur Wohnbebauung von 1 km zum Teil unterschritten wurden. Völlig absurd ist die Kartierung des Wernsdorfer Waldgebietes als „ruhiges Gebiet“. Die Schallemissionen (akustischer Lärm, Infraschall) der WEA wurden wohl ausgeblendet?
  9. Eine textliche Anmerkung. Das »ortsteilfreie Kernstadtgebiet« gibt es schon lange nicht mehr, ebenfalls ein Indiz für mangelhafte Recherche.
  10. Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Bericht von 2020 die Infrastrukturkartierung von 2012 verwendet wurde? Gerade in den letzten Jahren und in sehr naher Zukunft gab und gibt es hier grundlegende Änderungen.

Unser Fazit

Der vorliegende Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans ist aus den genannten Gründen für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung unserer Stadt völlig wertlos.
Die Recherchen, Messungen und Annahmen sind fehlerhaft, die Schlussfolgerungen damit wertlos.

Wir verlangen eine Revision der in der Studie enthaltenen Annahmen und Messungen, um die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Gerne bieten wir als Bürgerinitiative dazu unsere Mithilfe an.

Es stellt sich uns die Frage, warum für derartige Studien Steuergelder ausgegeben werden, statt sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, die die Bevölkerung tatsächlich vor Lärm schützen.

Zernsdorf, 29. Januar 2021
Stefan Wichard, Priska Wollein, Matthias Fischer
Unabhängige Bürgerliste Königs Wusterhausen

Weitere Quellen:

https://www.koenigs-wusterhausen.de/960072/20201202_Bericht_Laermaktionsplanung_3_-Stufe_Koenigs-Wusterhausen_Web.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#tieffrequenter-schall-und-infraschall

https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#welche-faktoren-haben-einen-einfluss-auf-den-strassenverkehrslarm

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf

https://www.aerzteblatt.de/archiv/206499/Auswirkungen-von-Laerm-auf-das-Herz-Kreislauf-System

https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Landkreis korrigiert Entwurf der Haushaltssatzung nach Hinweis der Stadt Königs Wusterhausen

21. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat in seinem Amtsblatt Nr. 02 am 19. Januar 2021 den zweiten Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bekanntgemacht. Die Stadt Königs Wusterhausen begrüßt das ausdrücklich. Denn damit reagiert der Landkreis auf Einwendungen der Stadt im Rahmen des ersten Auslegungsverfahrens. Die Stadt hatte u.a. darauf hingewiesen, dass der bekanntgemachte Entwurf wegen des fehlenden Stellenplanes des Landkreises fehlerhaft ist. Diesem Hinweis folgte nun der Landrat mit einer erneuten Auslegung und korrigiert damit seinen Formfehler.

Die Stadt Königs Wusterhausen begrüßt auch die nach den vorgebrachten Einwendungen nun vom Landrat vorgesehene Absenkung der Kreisumlage auf 34 Prozent für das Jahr 2021 und 37 Prozent für das Folgejahr.

Gleichwohl gibt es nach Auffassung der Stadt Königs Wusterhausen noch Klärungsbedarf bezüglich des Stellenplans, da dieser einen erheblichen Aufwuchs und damit einen deutlichen Kostenanstieg beinhaltet. Diese Mehrkosten werden auf die Berechnung der Kreisumlage umgelegt. Jedoch können derzeit nicht annähernd die bereits geplanten Stellen in der Kreisverwaltung besetzt werden.

Allein im Jahr 2019 erwirtschaftete der Landkreis Dahme-Spreewald ausweislich seines aktuellen Jahresabschlusses mehr als 28 Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis, wodurch die Rücklagen erheblich gestiegen sind. Es wäre zu befürworten, wenn die Kreisverwaltung einen Teil des finanziellen Polsters aufwenden würde, um ihre Mehrausgaben zu decken. Dies ist gesetzlich auch gefordert.

Anmerkung der Stadtfunk Redaktion:
Wir hatten über den Haushaltsentwurf des Landkreises am 1. Dezember 2020 (hier) berichtet.

Rathaus beanstandet Beschluss über Bürgerentscheid

20. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.01.2021 hat die Mehrheit der Abgeordneten einen Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides über eine mögliche Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gefasst (BV 10-20-295). Dieser Beschluss wurde nun durch den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters aus mehreren Gründen wegen seiner Rechtswidrigkeit beanstandet.

Unter anderem lag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Frau Laura Lazarus, vor Sitzungsbeginn ein feststellender Bescheid über ihr eigenes Mitwirkungsverbot bei diesem Tagesordnungspunkt vor. Ihre Interessenkollision wird darin erläutert. Aus Sicht der Verwaltung verfolgt die Vorsitzende ein „individuelles Sonderinteresse“. Sie war daher wegen persönlicher Befangenheit von der Abstimmung nach §22 Brandenburgische Kommunalverfassung ausgenommen. Sie nahm dennoch an der Abstimmung teil. Ihre Stimme war sogar entscheidend, da nur durch diese die notwendige Zweidrittel-Mehrheit in der SVV zur Durchführung eines Bürgerentscheides erreicht wurde.

Der Allgemeine Vertreter hat weitere Unregelmäßigkeiten und weitere unklare Mitwirkungsrechte festgestellt, die vor einer erneuten Beschlussfassung ausgeräumt werden sollten.

Die Beanstandung samt begründenden Anlagen wurde der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Teresa Nordhaus, am 19.01.2021 übersandt. Die Vorsitzende erhielt eine Kopie. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt ebenfalls abrufbar. (Link zum Sessionnet)

Digitale Endgeräte für KWer Schüler

19. Januar 2021

Thomas Schmidt, Zweiter Vorsitzender der Bürgerstiftung KW

Auf der Internetseite der Bürgerstiftung gibt es seit gestern einen Aufruf zur Sammlung von Geldspenden zur Anschaffung von mobilen Endgeräten für Schüler der Stadt KW, die über noch keinen digitalen Kontakt zu ihrer Schule verfügen, weil sie nicht im Besitz eines digitalen Endgerätes sind.

Folgende Organisationen gehören zu den Aufrufern:

Bürgerstiftung Königs Wusterhausen
Stadtjugendring Königs Wusterhausen
Humanistischer Verband Deutschlands, Regionalverband Ostbrandenburg
Kreissportjugend Dahme-Spreewald
Evangelische Kirchengemeinde Königs Wusterhausen
Elternbeirat der Stadt KW
Jugendbeirat der Stadt KW
Bündnis für Familie Königs Wusterhausen.

Durch eine umfangreiche Sachspende einer Firma in Meerbusch erhalten wir in den nächsten Tagen eine größere Zahl von hochwertigen betriebsbereiten Laptops für Schüler der Sekundarstufe 1, so dass wir uns mit unserem Aufruf jetzt auf Geldspenden konzentrieren, um die Grundschüler der Stadt, die digital noch nicht mit ihrer Schule verbunden sind, mit Tablets ausstatten zu können.

©Photo Annie Spratt

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

Die Hoffnungen von Landrat Loge…

12. Januar 2021

Redaktion Stadtfunk

… doch wie soll es Hoffnung geben, wenn der Landkreis gar nicht mit den Gemeinden kooperiert?

In der MAZ vom Freitag, dem 8. Januar 2020 gab es ein Interview mit Landrat Stephan Loge, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Nun wurde der Redaktion eine Anfrage des Königs Wusterhausener Bürgermeisters Ennullat zu eben diesem Thema bekannt. Eine Antwort von Herrn Loge darauf ist uns leider nicht bekannt. Wir stellen uns die Frage, ob er die Situation noch überblickt.

Sehr geehrter Herr Loge,
Ihrem o.g. Interview konnte ich entnehmen, dass Sie bei „Impfberechtigten“ (über 80jährige Personen sowie Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege) im Landkreis Dahme-Spreewald, auf die „Meldedaten“ der „Rathäuser der jeweiligen Kommunen“ verwiesen. Und weiter: „Das ist auch der Grund, weshalb in Brandenburg die Impfberechtigten nicht angeschrieben werde. Jede Gemeinde soll das selbst organisieren.“ Ich bitte hier dringend um Erläuterung. Mir liegen hierzu keine Informationen oder ein etwaiges Amtshilfeersuchen von Ihnen vor. Daten zu „Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege“ können selbstverständlich auch nicht von uns erhoben werden.

Außerdem teilen Sie mit: „Ich plädiere dafür, dass man den 15-Kilometer-Radius auf die Gemeinden bezieht und nicht auf den konkreten Wohnort. Wir haben Großgemeinden im ländlichen Raum, die weit größer sind. Wenn ich da an einem Ende wohne und 15 Kilometer fahre, bin ich auch nicht im Konsum.“ Laut dem mir vom Städte- und Gemeindebund aktuell übersandten Entwurf der vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung spricht der neue §4 II jedoch von:

„Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet….“.

Ich bitte auch hier dringend um Rückinformation. Bei uns gehen aufgrund Ihres Interviews Nachfragen ein.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Swen Ennullat, M.A.
Bürgermeister
Stadt Königs Wusterhausen

 

Schaut auf diese Stadt!

11. Januar 2021

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Oder: Sind wir des Wahnsinns fette Beute geworden?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dahme – Spreewald,
schauen Sie auf unsere Stadt, schauen Sie auf Königs Wusterhausen!
Die Einheitsfront in der SVV hat es durchgesetzt, dass am 7. März 2021
über unseren gewählten Bürgermeister Swen Ennullat abgestimmt werden soll.
Die Einheitsfront hofft, dass der von einigen juristisch verbildeten bzw. ideologisch handelnden Querdenkern ausgelöste politische Dauerstreit zur Abwahl des Bürgermeisters führt.
Sie kalkulieren, dass dem Bürgermeister die Schuld und die Verantwortung für den vom Zaun gebrochenen Dauerstreit zugerechnet wird.
Sie hoffen, endlich wieder die alten Verhältnisse herstellen zu können.
Sie haben dafür alles gegeben und jedes Mittel ausprobiert.
Jetzt wollen sie ihren Lohn.
Doch sie haben Verstörendes bei den Menschen angerichtet. Denn sie haben sehenden Auges in Kauf genommen, dass die Stadtgemeinschaft gespalten wird, dass sich die Menschen aus dem Weg gehen und gegenseitig misstrauen. Der Streit, den sie angerichtet haben, ist in den Parteien und sogar in den Familien angekommen. Er führt überall in der Stadt und im Landkreis zu giftigen Auseinandersetzungen und zu unschönen Beschuldigungen.
Die anständigen Menschen wenden sich enttäuscht ab. Sie wollen diese Personengruppe, die sich anmaßt, mit Sachverstand urteilen zu können, nicht mehr sehen.

Wir können am 7. März nicht zulassen, dass diese Menschen unseren gewählten Bürgermeister aus dem Amt jagen.

Es bleiben die Fragen an die SVV-Mehrheit:
Was für einen Charakter muss ein Mensch haben, wenn er politische Funktionen in der Öffentlichkeit ausüben will?
Was für eine Qualifikation ist erforderlich, wenn man für eine Stadtgemeinschaft von 40.000 Menschen entscheiden will?
Welcher geistig – moralische Anspruch an sich selbst ist unabdingbar, wenn über andere Menschen geurteilt werden soll?