Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Rettet die Hauptwache gegen die Pläne der Bürgermeisterkandidatin

27. Mai 2021

Pressemitteilung der FWKW

Schwere Niederlage für Michaela Wiezorek

Bürgermeisterkandidatin Michaela Wiezorek inszenierte ihre Ablehnung der Feuerhauptwache auf dem Funkerberg lautstark auf dem von „Bündnis 21“ extra einberufenen Arbeitsgespräch des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 26. Mai 2021. Sie als zuständige Fachbereichsleiterin Tiefbau ist verantwortlich für die Erschließung des seit zehn Jahren in Planung befindlichen Projektes. Doch die aufgetretenen Probleme in ihrer Verantwortung konnte sie nicht lösen. Was lag also näher, als das ganze Projekt am jetzigen Standort abzublasen.

Angeblich, so Michaela Wiezorek, seien die Kosten für die Regenentwässerung zu hoch. Übersehen hatte die Zuständige, dass diese Mehrkosten schon seit sechs Monaten den Stadtverordneten bekannt und längst im Haushaltsplan 2021 verankert sind. Zudem können die Erschließungskosten auf zukünftige Investoren des 2. Bauabschnitt Technologiepark Funkerberg und der geplanten Wohnbebauung umgelegt werden. Kein Hinderungsgrund also für die Feuerwache. Aber ein peinlicher Ausweis von Unkenntnis für die zuständige Fachbereichsleiterin und Bürgermeisterkandidatin. Die anwesenden Kameraden der Feuerwehr hatten kein Verständnis für die vermutlich jahrelangen Verzögerungen des Neubauvorhabens durch Michaela Wiezorek.

Der stellvertretende Bürgermeister und Kämmerer Axel Böhm argumentiert klar gegen die Pläne der eigenen Kollegin. Sie war ohne Abstimmung mit der Rathausspitze an die Öffentlichkeit gegangen und verkündete am 3. Mai 2021 eigenmächtig das Ende der Hauptfeuerwache auf dem Funkerberg. Da die Stadt kein anderes geeignetes Grundstück besitzt, wäre ein millionenschwerer Ankauf nötig. Solche Alleingänge von Mitarbeitern gegen die um Lösung ringende Verwaltungsspitze, sind nicht gerade Ausweis einer teamfähigen Führung.

Das Vorgehen war selbst der Stadt-CDU als Mitglied des „Bündnis 21“ zu viel. Sie votierten gegen die Pläne der eigenen Kandidatin. Am Tag darauf äußert sich auch die SPD, vertreten durch ihren Fraktionsvorsitzenden Ludwig Scheetz, im Interview von Hitradio SKW deutlich vorsichtiger. Demnach hätten die Beschlüsse zum aktuellen Standort weiterhin „Bestand“. Damit geht das nächste „Bündnis 21“-Mitglied auf Distanz zur eigenen Kandidatin.

Bürgermeisterkandidatin Michaela Wiezorek war am 26. Mai 2021 sprachlos. Denn ihr fehlten Fakten und Argumente für die Bauverzögerung. Was bleibt, ist eine Rolle rückwärts und die Hoffnung, dass dem krachenden Fehlpass nun endlich der Fortgang des Baues folgt.

Die Vertreterin von FWKW sprach sich ebenfalls für den Fortgang der Bauarbeiten aus und unterstützt nach wie vor die schnelle Fertigstellung. Damit das Ehren- und Hauptamt der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr die nötige Achtung erfährt.

Sexismus in der MAZ?

25. Mai 2021

Ein Leserbrief an die MAZ von Daniela Leupold, Bürgerin von Königs Wusterhausen

Uns erreichte ein Leserbrief zu einem Beitrag in der MAZ vom 12. Mai 2021.
Wir warteten noch ab, ob er vielleicht heute erscheint. Fehlanzeige. Kritische Worte der Bürger sind nicht gefragt. Nun lesen Sie hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bestürzung habe ich ihren Beitrag zur Stadtverordnetenversammlung in Königs Wusterhausen gelesen. Er erschien am 12. Mai in der MAZ. Darin ging es um die Verkürzung der Redebeiträge zu den Wahleinsprüchen von 27 BürgerInnen.

Sie schreiben: „Seine Frau Katharina Ennullat (FWKW) führte später noch Unregelmäßigkeiten bei den Wahlunterlagen an. Bei einigen Ergebnislisten fehlten Unterschriften der Wahlvorstände, zudem seien Akten nicht vollständig gewesen.“

Ich bin entsetzt über diese Reduzierung von Katharina Ennullat als „Ehefrau“ des ehemaligen Bürgermeisters. Sie wurde mit 1.385 Stimmen zur Stadtverordneten gewählt. Sie hat die meisten Stimmen von allen erhalten. Mehr als Frau Lazarus oder Herr Hanke oder Herr Ludwig. Und das, obwohl sie erstmalig antrat.

Auch im Kreistag vereint Katharina Ennullat die meisten WählerInnenstimmen auf sich. Sie hatte 2019 bei der Wahl zum Brandenburger Landtag den Mut, gegen den Landesvorsitzenden der AfD in dessen Wahlkreis zu kandidieren.

Im gleichen Beitrag wurde von der „SVV-Vorsitzende Laura Lazarus (CDU)“ gesprochen. Nicht von der der Lebenspartnerin oder der Majorin oder der Juristin. Diese Ungleichbehandlung sowohl durch die Herabwürdigung als Ehefrau als auch im Vergleich zu Laura Lazarus empfinde ich als öffentliche Diffamierung von Katharina Ennullat. Die demokratische Struktur der Wahl wird damit verhöhnt.

Die Reduktion auf Ehefrau ist in diesem Zusammenhang in meinen Augen frauenfeindlich und sexistisch.

Und die Großen lässt man laufen?

23. Mai 2021

Interview mit Swen Ennullat

Die MAZ vom Freitag, 21.5.2021, berichtete über den „Kita-Prozess“, einen Fall, der seit sieben Jahren immer wieder Stadtgespräch in Königs Wusterhausen ist. Genau dieser Fall spielte auch eine Rolle in der beruflichen Biografie von Swen Ennullat, dessen Beschäftigungsverhältnis als Fachbereichsleiter vom damaligen SPD-BM Franzke vor Ende der Probezeit wegen einer „Beschwerde“ fristlos beendet wurde. Wer sich beschwert hatte, wurde ihm nie bekannt.

Offenbar hatte Ennullat bestimmte Kreise gestört, als er sich weigerte, offensichtlich falsche Abrechnungen zu Ungunsten der Stadt sachlich richtig zu zeichnen. Wir erinnern uns an Berichte über diese Vorgänge im Dokumentationszentrum „Ans Tageslicht“ (hier nachzulesen)

Nun waren wir erstaunt über den Freispruch des Protagonisten Günter David und noch mehr über die von der MAZ genannte Summe des für die Stadt entstandenen Schadens. Da die Redaktion „Stadtfunk-KW“ erfuhr, dass unter anderem Swen Ennullat, der damals die Sache aufdeckte, als Zeuge vor Gericht geladen war, befragten wir ihn aufgrund der ihm erteilten Aussagegenehmigung zu den Hintergründen dieses Prozesses.

STADTFUNK: Herr Ennullat, Sie kennen die Vorgänge um den Humanistischen Regionalverband Ost (HRO) als Betreiber der Kita „Knirpsenstadt“ in KW seit acht Jahren. Was ist da passiert und was sind Ihrer Meinung nach die Unregelmäßigkeiten?

Ennullat: Der HRO hat seit 1997 die Kita „Knirpsenstadt“ betrieben. Angeklagt und verhandelt wurde am AG Cottbus als Wirtschaftsstraftat nur der Fall der „Elternbeiträge“. Ein weiterer Sachverhalt – die Abrechnung falscher Personalkosten – mit einem Schaden zum Nachteil der Stadt Königs Wusterhausen ist noch offen.

Arbeitet eine Kita nicht wirtschaftlich und ist in ihrer Existenz bedroht, kann sie für das abgelaufene Jahr einen „erweiterten Zuschuss“ bei der Kommune beantragen. Dieses „Defizit“ wird dann ausgeglichen. HRO-Geschäftsführer Günter David hat das von Anfang an so gemacht. Er hat offensichtlich die Einnahmen aus Elternbeiträgen nicht in der vollen Höhe der Stadt „gemeldet“. Damit kam er ins Minus und beantragte zusätzliche Gelder, die auch flossen. Genaue Nachweise dafür legte er der Stadt nie vor.

Der damalige Bürgermeister Stefan Ludwig wusste von dem Trick und legalisierte ihn

Den Mitarbeitern der Verwaltung fiel das schon 2002 auf. Sie wollten dieses Defizit nicht mehr ohne Nachweis auszahlen. David ging jedoch zu Bürgermeister Stefan Ludwig (DIE LINKE). Sie einigten sich. Genaueres muss er Herr Ludwig Ihnen erklären. David meldete nach dem Gespräch zumindest ein etwas niedrigeres Defizit an. Das wurde wieder ohne Nachweis ausgezahlt. Ludwig hat also meiner Meinung nach die Praxis – Auszahlung ohne Nachweis – quasi legalisiert. Für die MitarbeiterInnen der Stadt war diese Sonderbehandlung des HRO natürlich frustrierend. Auch unter dem Bürgermeister Dr. Lutz Franzke (SPD) wurde diese Praxis bis zu meinem Dienstantritt im Jahre 2013 beibehalten. Und genau das hat das Cottbuser Gericht nun erkannt. Zitat der MAZ: „Die Stadt hätte das nicht bemängelt, obwohl erkennbar gewesen sei, dass die Angaben nicht den tatsächlich vereinnahmten Elternbeiträgen entsprochen hätten, so das Gericht.“

In meiner damaligen Position als dafür verantwortlicher Fachbereichsleiter habe ich mich strikt geweigert, diesen Zuschuss ohne Nachweis zu zahlen und der Ball kam ins Rollen. Strafanzeige wurde erst 2014 gestellt. Zur Verhandlung kam es schließlich im Mai 2021, nachdem ich – mittlerweile selbst Bürgermeister – mehrfach nach dem Termin der Verhandlung nachfragte und auch kritische Pressevertreter auf die Sache aufmerksam geworden waren.

Der Stadt ist ein Schaden von 800.000 EUR entstanden

STADTFUNK: Nun spricht die MAZ gestern von einem Schaden für die Stadt Königs Wusterhausen in Höhe von 300.000 €. Können Sie das bestätigen?

Ennullat: Nun ja, hier wird untertrieben. Für die Jahre 1997–2011 dürften es insgesamt circa 800.000 EUR gewesen sein, die David jeweils im darauffolgenden Jahr beantragt hat. In die Anklage kamen jedoch offensichtlich nur die bei der Feststellung damals noch nicht verjährten letzten fünf Jahre. So kommt die MAZ auf 300.000 EUR.

STADTFUNK: Ist das nicht erschreckend? Wie konnte sich Herr David von dieser Schuld befreien? Gibt es aus Ihrer Sicht noch Möglichkeiten, den unserer Stadt entstandene Schaden wenigstens teilweise wiedergutzumachen?

Ennullat: Das Gericht hat den Schaden für den Steuerzahler bejaht. Die Verantwortung sieht es aber nicht bei David. Durch die Beweisaufnahme des Gerichts wurde festgestellt, dass die ehemaligen Bürgermeister wussten, dass die Anträge nicht berechtigt waren und es trotzdem nicht „bemängelt“ haben. David wurde demzufolge völlig zu Recht vom Betrug, also der Täuschung, freigesprochen. So ist das Gesetz nunmal. Die Frage ist nun, ob nun gegen die Ex-Bürgermeister Ludwig und Franzke  Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen werden. Haben sie doch die Auszahlungen im Wissen um deren fehlenden Anspruch ermöglicht.

Warum hat der Staatsanwalt im Zuge der Ermittlungen die Anklage nicht auf die eigentlich Verantwortlichen Ludwig und Franzke erweitert?

Die Stadt sollte meiner Meinung nach unbedingt noch Schadensersatzansprüche gegen Ludwig und Franzke prüfen. Für sie als Beamte im Ruhestand ist auch das Disziplinarrecht anzuwenden. Die Prüfungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens dürften bei  Ex-Bürgermeister Franzke (SPD) bei Landrat Loge liegen, ebenfalls SPD. Zuständig für den Ex-Minister Ludwig (DIE LINKE) ist sicherlich der Innenminister des Landes Brandenburg als Aufsichtsbehörde. Hier heißt es nachfragen.

Interessant dürfte auch sein, ob „Vorteile“ für die Auszahlung der städtischen Gelder ausgetauscht wurden. Dann wäre David wieder mit im Boot. Vor dem Verhandlungssaal begrüßten sich David und Ludwig mit „Du“ wie zwei alte Freunde.

STADTFUNK: Herr Ennullat, wir bedanken uns für das Gespräch und versichern, dass wir unsere Leser weiter über diesen Vorgang auf dem Laufenden halten.

Für den Stadtfunk führte das Gespräch Matthias Fischer.

Der Politiker im Wechselspiel von Wollen und Können

22. Mai 2021

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Ist es überhaupt möglich, so mir nichts dir nichts zu beschließen: Ab morgen werde ich Politiker, bewerbe ich mich für das Amt eines Bürgermeisters?
Nein, das geht gar nicht! Auf diese Idee kommt man nur, wenn man sich einer Partei zugehörig fühlt. Wenn man von dieser Partei vorgeschlagen wird, ein gerüttelt Maß an Selbstüberschätzung vorweisen kann und der Meinung ist, die eigene Stufe der Inkompetenz noch nicht erreicht zu haben.

Jeder aktive Politiker hat jedem anderen einen langen zermürbenden inneren Prozess voraus. Und er hat die Einsicht voraus, dass er sich zwangsläufig im Zwiespalt befinden muss. Der Zwiespalt kommt aus der Erkenntnis, dass sich jeder entfremdet in einer Welt, in der nur die zählbare Produktivität Wert hat. In einer Welt, in der jeder unablässig den Projektionen anderer ausgesetzt ist, muss versucht werden, reflektiert genug zu sein, um die Suche nach dem eigenen Anspruch nicht zu gefährden.

Es ist die Suche nach dem eigenen Ich. Herausfinden, wer man ist in dieser Welt und wer man sein will. Die Suche nach dem, was das Spezielle, das Antreibende, das Kreative in der eigenen Person ist. Es ist die Suche nach dem Unbewussten im Wechselspiel mit dem Verständnis seines anerzogenen Wesens. Das paradoxe Ergebnis ist ein Kompromiss. Der Kompromiss, dass sich der Politiker entfremden muss, um zu erkennen, unter welchen Bedingungen er zielstrebig arbeiten kann und was er selbst an Originalität beitragen möchte. In einer Kultur, in der nach festen und unveränderlichen Schranken gegriffen wird, können nicht alle oder wollen nicht alle es wagen, diese Schranken zu überwinden. Diese Entscheidung muss letztlich jeder für sich selbst treffen. Das Glück, heißt es, ist mit dem Mutigen. Aber erst die Einsicht in diese Prozesse, mit der Leidenschaft nach der Suche, sichert die Akzeptanz der Menschen und sichert das Überleben.

Symbolgrafik ©macrovector

 

Anhörung Wahleinspruch Katharina Ennullat, 10. Mai 2021

13. Mai 2021

Anmerkung der Redaktion: Einwendern des Bürgerentscheides wurde in der Stadtverordnetenversammlung, die über die Einsprüche entschied, der Vortrag ihrer Stellungnahmen verwehrt, denn ihnen wurden nur 3 Minuten Redezeit zugestanden. Angesichts dessen, dass es für den Bürger schwierig ist, sich umfassend zu informieren, wollen wir einen Beitrag leisten und veröffentlichen die uns zur Verfügung gestellten Dokumente im Wortlaut.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum Bürgerentscheid am  7. März 2021 erfolgten durch mich zwei Wahleinsprüche, am 10. März 2021 und am 28. März 2021, also nach der Sitzung des Wahlausschusses am 11. März 2021, weil die Wahlleiterin dem Wahlausschuss die Unregelmäßigkeiten am Abstimmungstag nicht ordnungsgemäß mitteilte.

Zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten in den einzelnen Abstimmungslokalen gibt es einen ausführlichen Bericht der Wahlbehörde. Auf den Inhalt dieses Berichts ist Frau Zellner nicht wirklich eingegangen. Sie hat in der Sitzung des Wahlausschusses lediglich mitgeteilt, sie hätte die Unstimmigkeiten „korrigiert“.

In meinem ersten Wahleinspruch habe ich ebenfalls Unregelmäßigkeiten festgestellt, beschrieben und hinterfragt:

Zum Beispiel: zur Briefwahl, dem Zählen ungültiger Stimmen und dadurch zu vieler abgegebene Stimmen, fehlenden Unterschriften auf den Niederschriften. Weiterhin habe ich aufgrund der Aussage eines Bürgers mir gegenüber gefragt, ob Ja- und Neinstimmen in zwei Wahllokalen in Niederlehme vertauscht worden sein können. Außerdem habe ich auf die wahrheitswidrigen öffentlichen Aussagen von Stadtverordneten vor dem Bürgerentscheid hingewiesen, auf die Herr Harder nicht reagiert hat. Und ich habe bemängelt, dass mir ohne die Möglichkeit der Anhörung bei der Beschlussfassung zur Durchführung des Bürgerentscheids ein Mitwirkungsverbot ausgesprochen wurde.

Die zu meinem Wahleinspruch vorgelegte Stellungnahme ist unvollständig und greift nicht alle Unregelmäßigkeiten und Fragen auf.

Die konkrete Aussage des benannten Bürgers wurde damit abgetan, dass Frau Zellner die Abstimmungsvorsteherin nochmals befragt hätte. Ein Nachzählen der Stimmzettel erfolgte scheinbar nicht.

Im Rahmen meiner Funktion als Stadtverordnete und damit Teil des Wahlprüfungsorgans nahm ich am   16. April 2021 Akteneinsicht. Bei dieser Akteneinsicht wurden mir nicht alle angeforderten Akten vorgelegt. Es fehlte unter anderem zu dieser ersten Akteneinsicht die Stellungnahme der Wahlbehörde vom 9. März 2021. Die Anlagen zum Wahleinspruch des abgewählten Bürgermeisters fehlten völlig. Sie tauchten dann auf ausdrückliche Nachfrage erst zur zweiten Akteneinsicht als „Nebenakten“ auf. Es erweckt den Eindruck, dass diese den Wahleinspruch begründenden Unterlagen durch die Wahlleiterin nie gesichtet und geprüft wurden.

Insgesamt wurden folgende Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit der Durchführung des Bürgerentscheids bei beiden Akteneinsichten festgestellt:

  1. In fünf Wahllokalen waren die Unterschriften auf den Niederschriften unvollständig, es fehlten Datums – und Ortsangaben sowie die notwendigen Aussagen ob Mitglieder des Abstimmungsvorstandes das Ergebnis anzweifeln. Diese Niederschriften wurden von einer dritten Person neu erstellt und ausgefüllt. Statt Unterschriften wurden nur noch Vor-und Nachname eingetragen. Bei einer Niederschrift wurde sogar das Blatt der Unterschriften „abgerissen“ und der neu erstellten Niederschrift zugefügt. Es war auffällig, dass auf vielen Niederschriften die Zahlen mehrfach nach oben korrigiert worden sind. Auf Nachfrage bei Frau Zellner, warum die Niederschriften unvollständig seien, antwortete diese: Da hat die Wahlbehörde wohl „geschlampt“, sie „renne den Unterschriften nachträglich nicht hinterher“. Hier bleibt festzuhalten, dass für die Entgegennahme der Unterlagen die Wahlleitung zuständig ist. (§ 48 Abs. 1 BbgKWahlG und § 73 Abs. 1 und 2 BbgKWahlV) Dann hat wohl die Wahlleitung „geschlampt“, um bei Frau Zellners Worten zu bleiben.
  2. Bislang wurden bei Briefwahlen Abstimmungsscheine, bei denen die eidesstattlichen Erklärungen der Wählerinnen und Wähler fehlten, als ungültig zurückgewiesen. Auch in der Schulung der Abstimmungsvorstände wurde darauf hingewiesen. In der Schulung der Abstimmungshelfer nahm die Auszählung der Abstimmungsbriefe einen großen Raum ein, da dies für alle neu war. Auf eigene Entscheidung der Wahlleiterin wurden diese Stimmen nun zum ersten Male als „gültige Stimmen“ erklärt. Bereits die Wahlbehörde hat in ihrem Schreiben vom 09.03.2021 darauf hingewiesen, dass Wahllokale für komplett ungültig erklärt werden müssten, da im Nachhinein eine Trennung der angegebenen Stimmzettel nicht mehr möglich ist. Wir sprechen möglicherweise hier von Tausenden von Stimmen. Auch auf diese Unregelmäßigkeit geht die Wahlleiterin in der Stellungnahme nicht ein. Fragen hierzu habe ich der Wahlleiterin mehrfach zur Beantwortung schriftlich übermittelt und bisher keine Antwort oder Rechtsgrundlage für ihre Entscheidung erhalten.
  3. Die Akteneinsicht war nicht nur schwierig, weil Akten nicht vorlagen oder nochmal angefordert werden mussten, sondern auch weil alle Abstimmungs- und Stimmzettelbriefumschläge sich in zwei großen Umzugskartons überwiegend ungeordnet befanden. Diese Kartons waren bei beiden Akteneinsichten nicht versiegelt. Mir fiel bei der zweiten Akteneinsicht ein Zettel auf, auf dem stand, dass es zwei Umzugskartons sowie eine kleine Kiste mit Abstimmungsunterlagen geben soll. Die Letztere ist mir nicht bekannt.
    Als bei der zweiten Akteneinsicht Frau Martzok und Frau Zellner auf das „Durcheinander“ in den Kartons angesprochen habe, teilte Frau Zellner mit, dass es sich bei diesen Unterlagen um keine aufbewahrungspflichtigen Unterlagen handele. Frau Martzok erklärte, dass ihr keine Anweisung bekannt gewesen sei, dass die gesamten Abstimmungsunterlagen nach Abstimmungslokalen getrennt aufzubewahren, deshalb hat sie diese in die Umzugskartons zusammengepackt. Diese Aussagen widersprechen der Anhörung der Vertreterin der Wahlbehörde vom 3.. Mai 2021. Demnach hat Frau Schulz aufgrund der Vielzahl der festgestellten Mängel noch am 8. März 2021 angewiesen, die Unterlagen so zu belassen, wie sie waren, sprich in den einzelnen Koffern, bis das Wahlprüfungsverfahren abgeschlossen ist. Sie betont, dass eine Überprüfung ihres Berichtes ohne diese Unterlagen insbesondere die Abstimmungsbriefumschläge, die Stimmzettelumschläge und Abstimmungsscheine nicht möglich ist. Diese Kisten werden wohl jetzt im Archiv des Rathauses aufbewahrt. Weil sie nicht versiegelt sind, kann meines Erachtens, jeder, der Zutritt zum Archiv hat, unkontrollierten Zugang zu diesen Unterlagen haben. Bei diesen beiden Akteneinsichten war die Stadtverordnete Priska Wollein ebenfalls anwesend und kann meine Ausführungen bestätigen. Dazu zählt auch, dass uns keine Dokumentation vorgelegt werden konnte, wer überhaupt Zugang zu diesen Abstimmungsunterlagen hatte und durch wen und wann die Unterlagen ver- oder entsiegelt worden sind.

Ich möchte am heutigen Tage von der Wahlleiterin bestätigt bekommen, dass ich Einsicht in den gesamten Schriftverkehr zum Bürgerentscheid nehmen konnte. Dazu zähle ich auch den Emailverkehr mit der Aufsichtsbehörde. Bislang gehe ich davon aus, dass die Stellungnahme vom 3. Mai 2021 Frau Zellner ganz allein ohne Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden geschrieben hat.

Frau Zellner teilte mir mit, dass Sie alle meine aufgeworfenen Fragen heute beantworten wird: Zitat aus der Email vom 3. Mai 2021:  „Im Übrigen habe ich Sie darauf hingewiesen, dass ich Ihre Fragen derzeit nicht beantworten werde, sondern mir dies, soweit ich zu einer Beantwortung verpflichtet bin, für die Stadtverordnetenversammlung vorbehalte, damit das gesamte Wahlprüfungsorgan den möglichst selben Kenntnisstand hat. Auch hierfür haben Sie sicher Verständnis.“ Dieses Verständnis habe ich nicht, da ich die Fragen im Vorfeld zur Vorbereitung der heutigen Sitzung gestellt hatte. Unter anderem fragte ich auch, wie viele Nebenakten es gibt und warum. Warum Frau Zellner Strafanzeigen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht hat und ob sie mit der Staatsanwaltschaft dazu Rücksprache geführt hatte. Den Schriftverkehr dazu wollte ich auch einsehen. Ich möchte auch wissen, warum gegen die Empfehlung des Landeswahlleiters keine eigenständigen Briefwahllokale gebildet worden.

Eine schriftliche Antwort hätte sie, wie auch den anderen Schriftwechsel mit mir, allen übrigen Stadtverordneten zukommen lassen können. So hätte sie sichergestellt, dass alle den möglichst selben Kenntnisstand haben. Zusätzlich hätte sie damit allen die Möglichkeit einer guten Vorbereitung eingeräumt.

Abschließend möchte ich von der Wahlbehörde wissen, die ja selbst die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid festgestellt hat, ob sie bezüglich der Pflichtverletzungen der Wahlleiterin vorgeht oder ob sogar Strafanzeige gegen diese im Namen der Stadt Königs Wusterhausen wegen des Verdachts des Wahlbetruges gestellt wurde.

Vielen Dank.

 

Anhörung Wahleinspruch Swen Ennullat, 10. Mai 2021

13. Mai 2021

Swen Ennullat

Anmerkung der Redaktion: Einwendern des Bürgerentscheides wurde in der Stadtverordnetenversammlung, die über die Einsprüche entschied, der Vortrag ihrer Stellungnahmen verwehrt, denn ihnen wurden nur 3 Minuten Redezeit zugestanden. Angesichts dessen, dass es für den Bürger schwierig ist, sich umfassend zu informieren, wollen wir einen Beitrag leisten und veröffentlichen die uns zur Verfügung gestellten Dokumente im Wortlaut.

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 09.03.2021 Wahleinspruch nach § 55 I BbgKWahlG eingelegt und diesen mit einem zweiten Wahleinspruch am 18.03.2021 ergänzt. Da ich auch Bedenken hinsichtlich der Wahlleitung geäußert habe, habe ich die Schreiben auch an die Mitglieder des Wahlausschusses gerichtet. Die Wahleinsprüche wurden nach meiner Kenntnis allerdings durch die Wahlleiterin Frau Zellner nicht weitergegeben.

Ich bin der vom Ergebnis des Bürgerentscheids direkt Betroffene und habe mehrfach im Vorfeld des Bürgerentscheids dem damals amtierenden Wahlleiter Herrn Harder schriftlich auf eklatante Mängel hingewiesen.

Ich habe ein berechtigtes Interesse an der möglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheids.

Die Entscheidung zur Durchführung des o.g. Bürgerentscheids zu meiner Abwahl erfolgte durch mehrheitliche Beschlussfassung des Organs Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Königs Wusterhausen (§ 81 II Z.2 BbgKWahlG i.V.m. § 15 BbgKVerf) nicht durch die Bürgerschaft.

Es handelt sich also um ein sogenanntes Ratsbegehren aus der Mitte der Gemeindevertretung heraus. Der Beschluss der SVV hat nur ein mögliches Abwahlverfahren eingeleitet. Die Entscheidung obliegt den Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

I.

Der Vollständigkeit halber und weil ausdrücklich auf diesen Weg verwiesen wurde, habe ich in meinem Wahleinspruch dargestellt, dass die Vorsitzende der SVV trotz Mitwirkungsverbot an der Abstimmung zur Festlegung eines Bürgerentscheids teilgenommen hat. Ein Bescheid des allgemeinen Vertreters der Stadt Königs Wusterhausen war ihr zuvor zugestellt worden. Gegen diesen Bescheid ist Frau Lazarus nie vorgegangen.

Ihre dennoch abgegebene Stimme war entscheidend für die Beschlussfassung. Nur mit ihrer Stimme konnte die nötige 2/3 Mehrheit in der SVV erreicht werden.

Das Beanstandungsverfahren und das Eingreifen des Landrats in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Königs Wusterhausen ist Ihnen bekannt.

Mit Mehrheitsbeschluss des Hauptausschusses vom 23.02.2021 wurde der Verwaltung der Stadt Königs Wusterhausen untersagt, diese Handlungen abschließend gerichtlich in Form einer  Fortsetzungsfeststellungsklage überprüfen zu lassen. Die stimmentscheidenden Mitglieder im Hauptausschuss waren die gleichen Stadtverordneten, die sich in der SVV für den Bürgerentscheid ausgesprochen haben; der Wunsch, den der Landrat mit seinem Eingreifen in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Königs Wusterhausen dann ermöglichte. Die Überprüfung im Rahmen eines Wahleinspruchsverfahrens ist aber möglich und angezeigt.

II.

Entscheidend ist, dass die Abstimmung in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst wurde.

Erhebliche und strukturierte Verstöße gegen das Sachlichkeitsprinzip dürften es den Abstimmungsberechtigten unmöglich gemacht haben, sich ein objektives Bild über die Gründe meiner von 25 Stadtverordneten angestrebten Abwahl zu machen,

Der Willensbildungsprozess des Organs Stadtverordnetenversammlung war mit der Beschlussfassung zur Durchführung der Stadtverordnetenversammlung abgeschlossen. Mit ihrem namentlichen Abstimmungsverhalten machten alle Stadtverordneten ihre Meinung zum Beschlussgegenstand abschließend deutlich.

Gleichwohl haben sich insbesondere die Vorsitzende der SVV, zwei ihrer Vertreter, weitere Stadtverordnete sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie Mitglieder der Ortsbeiräte aktiv und kontinuierlich an die Öffentlichkeit gewandt, insbesondere unmittelbar vor dem Termin des Bürgerentscheids, um den Willensbildungsprozess der Abstimmungsberechtigten in ihrem Sinne in Richtung meiner Abwahl zu beeinflussen.

Dies geschah durch Radiointerviews, Videos, Veröffentlichungen im Internet, sozialen Medien, mittels Plakatierung (auch Großflächen), Werbung, Annoncen sowie diversen Schriften und Flyer. Dabei wurden aktiv ansehensschädigende Unwahrheiten zu meinem Nachteil verbreitet und die jeweilige Mandatsstellung der Quelle hervorgehoben, um den Äußerungen größeres Gewicht zu verleihen.

Die Unwahrheiten bezogen sich u.a. auf Vorwürfe strukturierten Mobbings gegen einen erheblichen Teil der Belegschaft der Stadtverwaltung.

Das ist insbesondere deshalb so wichtig, da die Beschlussfassung zur Durchführung des Bürgerentscheids, um mich abzuwählen zu lassen, keine Begründung enthielt. Die Öffentlichkeit wusste also nicht, warum sie mich abwählen sollte und schenkte den Ausführungen – gerade der Stadtverordneten – Glauben.

Gingen die Bürgerinnen und Bürger doch davon aus, dass die Stadtverordneten und Ortsvorsteher sie nicht belügen und mich als Bürgermeister verleumden würden. Wäre dies doch moralisch nicht nur verwerflich sondern zweifelsohne auch strafbar.

Gleichwohl kam es eben zu solchen Darstellungen. Der amtierende Wahlleiter, Herr Joachim Harder, wurde aufgrund von Bürgerbeschwerden über diese Mängel bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids im Februar schriftlich durch die Wahlbehörde informiert und auf § 52 BbgKWahlG hingewiesen.

Wird während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt, wegen dem die Wahl im Falle ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, z.B. bei widerrechtlicher Einflussnahme auf den Willenbildungsprozess der Stimmberechtigten, so kann die Aufsichtsbehörde die Wahl im gesamten Wahlgebiet absagen. Der Wahlleiter wäre für die Bekanntmachung zuständig. Sprich, der Bürgerentscheid hätte dann zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden, nachdem die Verleumdungskampagne wieder richtig gestellt worden wäre.

Der Wahlausschuss als beschlussfassendes Organ sollte durch den Wahlleiter informiert werden. Die Mitglieder waren jeweils auch Adressat meiner Einwendungen.

Die Aufsichtsbehörde wurde bereits im Januar 2021 durch die bis 08.02. amtierende Wahlleiterin Frau Schulz und in der Folge der Vorbereitung des Bürgerentscheids auch durch mich auf die gravierenden Mängel hingewiesen.

Für den amtierenden Wahlleiter und die Aufsichtsbehörde waren die Mängel (Üble Nachrede, Verleumdungen durch den Dienstherrn des Beamten zur Wählerbeeinflussung) offenkundig nicht ausreichend. Der Wahlleiter hat nicht reagiert und auch nicht den Wahlausschuss informiert oder beteiligt, obwohl dies möglich gewesen wäre. Auch nicht, als sich die Verleumdungskampagne nicht nur gegen mich sondern auch vier meiner fünf Fachbereichsleiter richtete. Die Aufsicht verwies auf das mögliche Wahlprüfungsverfahren. Es wurde also vielmehr diese Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Durchführung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses bewusst in Kauf genommen.

Hätten die verantwortlichen Stellen entsprechende Entscheidungen getroffen, wären wir heute nicht hier.

Ich stellte dem Wahlleiter diverse Belege für die unzulässigen Wählerbeeinflussungen zur Vorlage für den Wahlausschuss und an die Aufsicht zur Verfügung. Zum Teil handelte es sich um Kopien der Strafanzeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft Cottbus, die ich bereits getätigt hatte.

Herr Harder entschied sich jedoch entgegen seiner Verschwiegenheitspflicht und seiner besonderen Verantwortung über die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids, die Beschuldigten darüber in Kenntnis zu setzen. Das nutzten diese in sozialen Medien. Die restlichen Mitglieder des Wahlausschusses wurden aber durchgehend nicht informiert, bis zum heutigen Tage. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald allerdings schon. Nachfragen des Unterzeichners hierzu hat er nicht beantwortet. Den entsprechenden Emailverkehr habe ich meinem Wahleinspruch beigefügt.

Die gestellten Strafanzeigen gingen dem amtierenden Wahlleiter also bereits vor dem Bürgerentscheid zu, die Unterlagen lagen der Wahlleitung also alle vor. Ein Rückgriff und Verweis  auf bereits bekannte Unterlagen ist laut Wahlgesetz bei einem Wahleinspruch nicht unzulässig, sondern im Falle einer rechtswidrigen Wählerbeeinflussung sogar unumgänglich. Diese findet grundsätzlich vor oder während der Abstimmung statt und der Einspruch kann erst danach eingereicht werden.

In meinem Wahleinspruch habe ich ausdrücklich auf die Unterlagen, die der Wahlleitung bereits vorlagen, verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat den Anfangsverdacht von Straftaten von Mitgliedern der SVV insbesondere nach § 188 StGB mittlerweile bejaht und mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wenn also jetzt die Wahlleiterin mit ihrer Stellungnahme vom 03.052021 behauptet, ich hätte zu den Strafanzeigen „nicht substantiiert vorgetragen“, „um eine Prüfung vornehmen zu können.“ Und weiter: „Es handelt sich vorwiegend um nicht durch den Einspruchsführer nachgewiesene Behauptungen. Es ist nicht Sache der Wahlleiterin, die einzelnen Belege nachzuverfolgen. Auch das Wahlprüfungsorgan, hier die Stadtverordnetenversammlung, kann letztlich nur anhand konkret benannter und nachgewiesener Vorgänge eine Prüfung durchführen. Bloße Behauptungen, Vermutungen oder angezeigte Zweifel reichen hier nicht aus.“ ist dies wahrheitswidrig und rechtswidrig. Die Wahlleiterin räumt hiermit sogar ausdrücklich ein, nicht alle bekannten Unterlagen und Tatsachen für ihre Stellungnahme gewürdigt zu haben und damit wissentlich Informationen vorenthalten zu haben.

Der Wahlleitung lagen alle Unterlagen vor, auch wenn Herr Harder diese nicht an den Wahlausschuss weitergegeben hat. Auch Frau Zellner wurden diese nochmals elektronisch zugesandt. Auch hier regelt das Gesetz eindeutig, wann ein Einspruch fristgerecht eingereicht ist und. Ein Nachreichen von Unterlagen und die Würdigung von Informationen bis zur Entscheidung des Wahlprüfungsorgans SVV stehen der fristgerechten, formgerechten Einreichung des Wahleinspruches nicht entgegen.

Allerdings tauchten die Unterlagen tatsächlich erst bei einer weiteren Akteneisicht von Stadtverordneten und diversen Nachfragen vor zwei Wochen in „Nebenakten“ auf. Den Inhalt hat die Wahlleiterin dennoch in ihrer Stellungnahme nicht gewürdigt und informiert nicht nur die Stadtverordneten sondern auch die Öffentlichkeit lückenhaft. Und dies, obwohl die Wahlleiterin als Beamtin der Stadt Königs Wusterhausen für die Aufgaben als Wahlleiterin von anderen dienstlichen Dingen freigestellt wurde. Sie kann das Amt in ihrer Dienstzeit ausüben.

Die vorliegende Stellungnahme kann sicherlich nicht Basis einer sachgemäßen Entscheidung sein. Vollständige Akteneinsicht hatten indes nur zwei von 36 Stadtverordneten, die heute hier entscheiden sollen.

Um mich davon zu überzeugen, dass mein Wahleinspruch mittlerweile wieder vollständig ist, habe ich Akteneinsicht bei Frau Zellner beantragt. Letztendlich werden auch meine personenbezogenen Daten verarbeitet. Dies lehnt die Wahlleiterin allerdings ab. Ich habe mich nun an die Wahlbehörde gewandt und werde diese Akteneinsicht nachholen. Ich möchte nämlich auch wissen, wer diese Wahleinsprüche bearbeitet hat.

Zu den Äußerungen an sich, über die wir sprechen. Die Mitglieder des Bündnis 21 werden sie sicherlich kennen, fanden sie sich doch auf den in der Stadt verteilten Flyern, sozialen Medien, Internet, Plakaten, veröffentlichten Videos usw.

Behauptungen waren u.a.:

  • Die gesamte Amtsführung des BGM beruht auf Angst, Verunsicherung und Willkür.
  • Der Bürgermeister belügt die Öffentlichkeit.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von vom BGM angebrüllt, drangsaliert, mit Disziplinarmaßnahmen bedroht.
  • Vorwurf: Machtmissbrauch des BGM im Amt, systematisches und abgestimmtes „Bossing“
  • Der Bürgermeister ist widerlich und zu verachten.
  • Vorwurf: versuchte Vorteilsgabe und Vorteilsnahme des BGM im Amt beim „Grundstücksdeal“ mit einem Mitarbeiter
  • Man muss sich für den Bürgermeister schämen.
  • Der Bürgermeister herrscht wie ein Diktator im Rathaus.
  • Der Bürgermeister ist grenzüberschreitend und machtbesessen.
  • Der Bürgermeister zerreißt unsere demokratischen Grundwerte.
  • Der Bürgermeister schüchtert Leute ein und macht sie fertig.
  • Der Bürgermeister ist ein Paradebeispiel, wie man die Demokratie zerstört.
  • Der Bürgermeister folgt nur seinem Ego, akzeptiere nur sein eigenes Ego. Dabei zerstört er Menschen. Der Bürgermeister macht sie fertig.
  • Die Leute haben Angst vor dem Bürgermeister.
  • Sprachgebrauch des Bürgermeister: Hass auf alles Andersdenkende
  • Er ist ein AfD-Bürgermeister, der im trojanischen Pferd kam.
  • Der Bürgermeister paktiert mit den Rechtspopulisten der AfD und sabotiert mit ihnen gemeinsam demokratische Spielregeln und Institutionen.
  • Der Bürgermeister ist ein Sonnenkönig, der auf alle demokratischen Grundregeln „scheißt“. (Sprachgebrauch bitte entschuldigen, Zitat des Herrn Marx aus seinem Video)
  • Der Bürgermeister hat verschwiegen, dass die AfD seine Kandidatur zum Bürgermeister mit 30.000 Euro unterstützt hat. (Hier habe ich übrigens eine anderslautende eidesstaatliche Erklärung gegenüber dem RBB abgegeben.)
  • Der Führungsstil des Bürgermeister ist von Egoismus, Anfeindungen, Denunziation, Empathielosigkeit und Pflichtverletzungen geprägt.
  • Der Bürgermeister schüchtert die Verwaltung ein.
  • Der Bürgermeister schüchtert seine Kritiker ein. Er denunziert.
  • Unterlagen einer Entwurfsplanung der Erweiterung der Grundschule Zernsdorf hat der Bürgermeister verschwinden lassen haben. (Dies wäre Verwahrbruch.)
  • Er ist ein Bürgermeister, der voraussichtlich bereits nach drei Jahren eine Abmahnung bekommen wird. Das Disziplinar­verfahren ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs.
  • Vorwurf: Der Bürgermeister blockiert die Bekanntmachung zum Bürgerentscheid

Diese Aussagen wurden mit der Aufforderung meiner Abwahl verbunden.

Ich war ja bereits viel gewohnt. Das unrechtmäßige Verbot der Führung der Amtsgeschäfte sechs Monate zuvor, Strafanzeigen von Stadtverordneten, z.B. weil der Kämmerer und ich im Namen der Stadt Klage gegen die Kreisumlage eingereicht hatte oder weil ich diesen überhaupt als Mitarbeiter eingestellt habe, oder den Ankauf des Niederlehmer Wasserturms, die Sanierung des Stadions der Freundschaft, und und und.  All das werfen mir Teile der SVV als Straftaten zum Beispiel gegenüber der Korruptionsstaatsanwaltschaft vor, selbst wenn die SVV es selbst beschlossen und mich damit per Beschluss zum Handeln verpflichtet hatte.

Vor dem Bürgerentscheid gingen aber diese Mandatsträger mit einem Vorwurf massiv an die Öffentlichkeit, um meine Abwahl zu erreichen, von dem sie wussten, dass dieser nicht stimmt. Es gab keine Mobbingbeschwerden gegen mich. Aus Fürsorge- und Schutzpflichten heraus hätte der Dienstherr, sprich die SVV, die Öffentlichkeit über die Wahrheitswidrigkeit dieser Darstellungen aufklären müssen. Hier hat sich der Dienstherr aber nicht schützend vor mich als Beamten gestellt, sondern Teile des Organs SVV, die Mitglieder des“ Bündnis 21“ sind für diese Verleumdungen, Beleidigungen sowie üble Nachrede zu meinem Nachteil sogar verantwortlich.

Wenn die Gemeindeorgane sich im Vorfeld einer anstehenden Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürgerschaft in amtlicher Eigenschaft äußern, so müssen sie sich nicht nur an ihre kommunalverfassungsrechtlichen Kompetenzen halten, sondern die in der Abwahl als Ausdruck unmittelbarer Demokratie den Bürgerinnen und Bürgern zukommende Teilnahmefreiheit, also deren unabhängigen und freien Meinungs- und Willensbildungsprozess, wahren und andererseits die hoheitlichen Handeln bestimmende Gebote der Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977).

Aus diesem Sachlichkeitsgebot folgt, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen.

Hier ist aber schon von einer unzulässigen Beeinflussung auszugehen, da die Äußerungen nicht nur wahrheitswidrig waren, sondern auch mit einer eindeutigen Abstimmungsempfehlung verknüpft wurden; man müsse mich Abwählen, damit das strukturierte Mobbing und die Korruption im Rathaus enden.

Die Äußerungen wurden von kommunalen Amtsträgern getätigt, die auf ihre Mandate ausdrücklich hinwiesen. Das vermittelt den Eindruck, dass sie für die Stadtverordnetenversammlung oder den Ortsbeirat sprechen. Die Öffentlichkeit muss davon ausgehen, dass diese Personen tatsächlich Kenntnis über diese wahrheitswidrigen Ereignisse haben, diese bestätigen; weil Angehörige der entsprechenden Gremien bzw. meine Dienstvorgesetzten.

Ein gutes Beispiel ist dafür das Video des Herrn Marx, aus dem ich schon zitiert habe. Herr Marx stellt sich am Anfang des Videos wie folgt vor: „Stadtverordneter, stellvertretender Vorsitzender der SVV, stellvertretender Ortsvorsteher von der Kernstadt“.

Gleiches gilt für ein Video, dass Frau Teresa Nordhaus zeigt. Auch sie stellt sich kurz vor und unterstreicht ihre öffentliche Bedeutung: „2019 in die SVV gewählt… 1. Stellvertretende Vorsitzende… stellvertretende Vorsitzende der Fraktion B90/Grüne.“

Herr Hanke wiederum wurde beispielsweise auf der Homepage des Bündnisses, um meine Abwahl zu erreichen, mit Foto und dem Titel Ortsvorsteher abgebildet. Zitat: „Auch im Rathaus verbreitet er nach Aussagen von Mitarbeiterinnen Angst und Schrecken. Das muss aufhören.“

Ich habe Herr Hanke daraufhin zwei Mal in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschuss am 23. Februar 2021 auf diese Aussage angesprochen. Er bestätigte im Gremium als Vertreter seiner Fraktion vor den anwesenden Zuschauern das Zitat und die Freigabe. Er thematisierte den angeblichen anonymen Brief, der auf der Internetseite von Herrn Dorst und Herrn Marx veröffentlicht worden war. Beide waren anwesend. Herr Dorst als stimmberechtigtes Mitglied im Hauptausschuss. Herr Marx im Publikum.  Ich erklärte Herrn Hanke in dieser Sitzung, dass der Inhalt des Briefes unwahr sei. Ich berichtete von einer eigens von mir einberufenen Sitzung am 18. Februar 2021 mit Personalrat, Leiterin Personalamt, allen Fachbereichsleitern und mir, wo diese Vorwürfe deutlich durch den Personalrat ausgeräumt wurden.

Dennoch wurde von Herrn Hanke und den Bündnismitgliedern die Inhalte dieses Briefes in der Sitzung und darüber hinaus vorsätzlich weiter verbreitet.

Herr Hanke ist nicht nur Vorsitzender des Kreistages und Mandatsträger in Königs Wusterhausen, er ist selbst Beamter. Seine Wohlverhaltenspflicht greift auch außerhalb des Dienstes. Niemand würde doch vermuten, dass er nicht die Wahrheit spricht. Das darf er nämlich nicht.

Die Auflistung ließe sich sehr umfangreich fortsetzen. Sie ist Teil meines Wahleinspruchs, den die Wahlleiterin hätte gründlich prüfen müssen. Zeit war genug.

Untunlich ist daher auch der mehrfache Verweis der Wahlleiterin in ihrer Stellungnahme auf ein Urteil des VG Cottbus zum ehemaligen Bürgermeister von Mittenwalde, Diese beiden Fälle (die eigenen öffentlichen Erklärungen des Herrn Pfeiffer, die fehlende üble Nachrede oder wahrheitswidrige Äußerungen zu seiner Person, keine Medienkampagne einer Vereinigung von Mandatsträger usw.) sind schlichtweg nicht vergleichbar und das weiß Frau Zellner auch. Mehr kann oder will sie allerdings nicht vorlegen. Die ihr nachweislich vorliegende einschlägige Rechtsprechung, die meine Ansicht stützt, lässt sie bei ihrer Würdigung gänzlich außen vor.

Zwischen der Zeit im Vorfeld eines Bürgerentscheids und einem Wahlkampf bestehen eben doch wesentliche Unterschiede. Die Wahlberechtigten dürfen bei einem Bürgerentscheid nicht unzulässig in ihrem Abstimmungsverhalten beeinflusst werden. Rechtsprechung dazu wurden der Wahlleitung benannt. Berücksichtigt hat sie diese nicht.

III.

Ich habe des Weiteren in meinem Wahleinspruch mir bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten am Abstimmungstag und im Zusammenhang mit dem Wahlausschuss angezeigt.

Hier ist erstaunlich, dass die Wahlleiterin die Beschwerden, die sie selbst betreffen, allein bearbeitet hat. Dies dürfte nicht zulässig sein.

Die Unregelmäßigkeiten hat die Wahlbehörde nach dem Bürgerentscheid aufgelistet. Dies umfasst das temporäre Schließen von Abstimmungslokalen, die es eben doch gegeben haben dürfte, die Korrekturen von Wahlniederschriften inklusive der Stimmdifferenzen. Ich habe für 22 Wahllokale konkret nachgefragt. Die Stellungnahme der Wahlleiterin geht darauf aber gar nicht ein.

Das größte Problem ist sicherlich, dass entgegen der bisherigen Praxis bei Wahlen der Stadt Königs Wusterhausen sowie der Schulung für die Wahlhelfer im Vorfeld, die Wahlleiterin Frau Zellner eigenständig entschieden hat, die Abstimmungsscheine der Briefwähler auch ohne die vorgesehene Versicherung an Eides statt anzuerkennen, sprich für gültig zu erklären. Diese Wahlbriefe hätten zurückgewiesen werden müssen. Es handelt sich dabei um hunderte Fälle.

Offenbar gab es auch Unregelmäßigkeiten bei der Verwahrung der Wahlunterlagen nach dem Bürgerentscheid vgl. § 72 Kommunalwahlverordnung. Die Einsicht nehmenden Stadtverordneten stellten u.a. keine Versiegelung fest. Die Vollständigkeit der Unterlagen konnte somit nicht mehr bestätigt werden.

Unbeantwortet ist auch die Frage an die Wahlleitung, warum die Position des Mitglieds des Wahlausschusses Frau Lafsa nach ihrem Ausscheiden nie nachbesetzt wurde. Darauf hatten wir Herrn Harder Anfang 2021 ebenfalls mehrfach aufmerksam gemacht.

Dass Mitglieder des Wahlausschusses sich öffentlich ebenfalls für meine Abwahl aussprachen, erachtet die Wahlleiterin Frau Zellner als unproblematisch. Genauso unproblematisch wie dass sie ihre Beschwerden selbst bearbeitet. Zum Beispiel, warum die Mitglieder des Wahlausschusses die an sie gerichteten Schreiben nicht erhalten. Das wird in der Stellungnahme ebenfalls nicht erwähnt.

Die am 3. Mai 2021 erstellte Stellungnahme der Wahlleiterin zu den Wahleinsprüchen entspricht im Übrigen nicht mehr der Verpflichtung nach § 55 VI BbgKWahlG. Die Wahlleiterin hätte unverzüglich die Wahleinsprüche samt Stellungnahme der Vertretung  vorlegen müssen. Neun Wochen sind nicht mehr vertretbar. Den Landeswahlleiter habe ich in Kenntnis gesetzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Swen Ennullat

Bürgerentscheid in Königs Wusterhausen unrechtmäßig?

13. Mai 2021

Pressemitteilung der FWKW vom 11. März 2021

Fortgesetzte Rechtsbeugung durch das Schattenkabinett „Bündnis 21“

27 Wahleinsprüche hatte die Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai auf einer Sondersitzung zu begutachten. Wahleinsprüche, die nach dem Kommunalwahlgesetz (§§ 55, 56 BbgKWahlG) öffentlich zu machen sind und die jeder selbst in der SVV vollständig vortragen darf.

In Königs Wusterhausen wurde dieses Recht doppelt gebeugt. Weder veröffentlichte die Wahlleiterin die Einsprüche auf der Homepage der Stadt, noch durften die BürgerInnen ihren Einspruch in der extra dafür anberaumten Sitzung der SVV ausführen. Laura Lazarus, Vorsitzende der SVV, Volljuristin und Majorin der Bundeswehr, vor allem aber – sich der Mehrheit in der SVV sicher – ließ das Rederecht beschneiden. Was Recht ist, bestimmt sie selbst.

Zensur, Rechtsbeugung, Willkür – das sind die gewohnten Mittel des „Bündnis 21“. Laura Lazarus setzt sich an die Spitze eines unfassbaren Machtmissbrauchs. Die Rüge des stellvertretenden Bürgermeisters, Axel Böhm, der auf das uneingeschränkte Einspruchsrecht aller BürgerInnen hinwies und damit den Beschluss der SVV als unrechtmäßig qualifizierte, war für die Juristin nicht relevant. Die erschienenen BürgerInnen, die auf ihr Recht vertraut hatten, wurden mundtot gemacht. Die Wahlleiterin, Dana Zellner, blieb stumm. Laura Lazarus schreibt ihre eigenen Vorschriften mithilfe der Stimmkarten ihrer Anhänger. Gnädig gestattet wurden den BürgerInnen lediglich drei Minuten Redezeit.

Mehrere BürgerInnen der Stadt machten auf den Rechtsbruch aufmerksam und verließen unter Protest den Saal. Der zynische Kommentar von Tobias Schröter, SVV-Mitglied der SPD und Volljurist, die BürgerInnen handelten „rechtsirrig“ und er „freut sich auf das Urteil im Jahr 2024“. „Wahleinsprüche“, so ergänzte der Stadtverordnete Peter Dreher, CDU, „so etwas gab es noch nie“. FWKW positioniert sich klar gegen derartige Abwertungen der BürgerInnen und für die Einhaltung der Gesetze.

Der aufgrund von Verleumdungen abgewählte Bürgermeister, Betroffener des unwürdigen Abwahlverfahrens, wollte ebenfalls seinen Wahleinspruch vortragen, der sich aus mehreren Themen vor, während und nach dem Bürgerentscheid zusammensetzte. Mit nachweisbaren Fakten – Fakten, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Cottbus bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Auch er wurde des Rederechts beschnitten.

Warum diese Vehemenz? Was soll vertuscht werden? Warum beugt das „Bündnis 21“ mit seiner Machtmehrheit das Gesetz?

Die Inhalte der Wahleinsprüche sprechen eine klare Sprache: Verschleierungen, Manipulationen, Unterschlagungen und das Verbreiten von Lügen wurden aktenkundig. Die Wählertäuschung führte im März dieses Jahrs zur Amtsenthebung des Bürgermeisters. Seither leiten seine Stellvertreter die Stadtverwaltung.

Die dokumentierten Wahleinsprüche fokussierten sowohl die unzulässige Wählerbeeinflussung im Vorfeld als auch rechtswidrige Vorkommnisse während der Abstimmung und Auszählung. Hinzu kommen Einsprüche wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen das Wahlgesetz durch die Wahlleiterin, Dana Zellner, und ihren Stellvertreter, Joachim Harder, SPD.

Mittlerweile komplett widerlegt und damit als Lüge enttarnt wurden die Mobbingvorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister. Sämtliche Stadtverordnete des „Bündnis 21“ haben diese Behauptung notorisch wiederholt, ohne jemals auch nur einen Beweis vorzuweisen. Die Stadtverordneten sind als öffentliche Mandatsträger zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Ihnen wurde geglaubt. Sie haben ihr Amt und ihr Ansehen missbraucht.

Auch jegliche Korruptionsvorwürfe erwiesen sich als haltlos und halten keiner einzigen Prüfung stand. Alle Behauptungen waren frei erfunden. Die Lügen-Verbreiter haben nie öffentlich um Entschuldigung gebeten. Sie lehnten erneut jede Verantwortung gegenüber dem ehemaligen Bürgermeister und den BürgerInnen ab.

Zur Verbreitung der Lügen waren sich auch die regionalen Medien nicht zu schade. Die Meinung der Stadtverordneten war ihnen genug. Allerdings nur derjenigen, die zum „Bündnis 21“ gehören. Nur sehr wenige Lokaljournalisten fragen nach Beweisen oder Belegen, was zu den wichtigsten Grundsätzen des Journalismus gehört.

Die unrechtmäßige Wahlbeeinflussung wurde schon im Vorfeld des Bürgerentscheids durch Bürgerbeschwerden und durch die Wahlbehörde, also die Stadtverwaltung, dem amtierenden Wahlleiter, Joachim Harder, SPD, angezeigt. Dieser hätte handeln müssen. Er tat es jedoch nicht – ein klarer Verstoß, wie die Sitzung zeigte. Mehr noch, genau diese Unterlagen waren über Wochen verschwunden und traten erst wieder ans Licht, als zwei Stadtverordnete der Fraktionen UBL und FWKW nicht lockerließen und wiederholt Akteneinsicht nahmen. Zwar tauchten diese Belege sieben Wochen nach dem Bürgerentscheid auf wundersame Weise wieder auf, gewürdigt wurden sie bei den Wahleinsprüchen von der Wahlleitung aber noch immer nicht. Ignoranz macht aus Unrecht kein Recht.

Während und nach der Wahl kam es, so zeigen die Wahleinsprüche einiger BürgerInnen, zu klaren Verstößen: Niederschriften von mehreren Abstimmungslokalen waren fehlerhaft. Es gab ungültige Stimmen von Briefwählern in hunderten Fällen, die die Wahlleiterin für gültig erklärte. Die Wahlunterlagen waren nach der Wahl nicht vorschriftsmäßig versiegelt, unklar blieb, wer Zugang hatte. Die Akteneinsicht wurde deutlich erschwert, da keine vollständigen und geordneten Akten vorlagen. Auch in der Sitzung blieb die Wahlleiterin Erklärungen darauf schuldig.

Klar wurde, dass die Stadtverwaltung als verantwortliche Wahlbehörde direkt nach der Wahl die Vielzahl der Mängel am Abstimmungstag in einem umfassenden Bericht nachgewiesen hat. Den Unterlagen wie „Abstimmungsbriefumschläge. Stimmzettelumschläge und Abstimmungsscheine“ kommt daher eine besondere Bedeutung im Wahlprüfungsverfahren zu. Auf die besondere Bedeutung dieser nicht sicher verwahrten Beweismittel wurde durch die Wahlbehörde, also die Stadtverwaltung, hingewiesen. Die Wahlleiterin, Dana Zellner, blieb im öffentlichen Teil der Sitzung stumm. Auf konkrete Nachfrage einer Abgeordneten, ob gegen die Wahlleiterin wegen Wahlbetrug ermittelt wird, verlegte das „Bündnis 21“ die Antwort in den nichtöffentlichen Teil. Wann informiert die Wahlleiterin, Dana Zellner, die Öffentlichkeit?

Der Beschluss der Bündnismehrheit am Ende der Sitzung verwundert dann nicht: Es gibt keine begründeten Wahleinsprüche. Denn wo kein Einspruch erlaubt ist, kann es auch keinen Einspruch geben. Die Urheber der Verleumdungen sprachen sich selbst frei. Ihre Verantwortung opferten sie ihrem Machtstreben. Somit wurde eine auf Lügen basierte Abwahl, ein von Verschleierungen und Unzulässigkeiten geprägter Bürgerentscheid und ein mögliches rechtswidriges Verhalten der Wahlleiterin durch das Mittel der Mehrheit in der SVV legitimiert.

Wer kann diesen Stadtverordneten des „Bündnis 21“ noch trauen? Wie kann die Einhaltung von Recht und Gesetz auch in Königs Wusterhausen wieder zur Grundlage des demokratischen Zusammenlebens werden? FWKW fordert eine Rückkehr zu menschlichen Grundwerten und zivilisatorischer Vernunft.

Die Zeit des Heuchelns ist vorbei

13. Mai 2021

Ein Zwischenruf von Dr. Dieter Füting

Kann der Konflikt in KW gelöst werden?
Wenn ja, wie kann er gelöst werden?
Wenn nein, wie geht es weiter?

Nach Lage der Dinge ist der Konflikt mit dem Bündnis 21 auf absehbare Zeit nicht zu lösen. Das Tischtuch ist zerschnitten. Wer auf ein Wunder bisher gehofft hatte, wurde nach der SVV – Sitzung am Montag, dem 10. Mai 2021, bitter enttäuscht.

Warum machen sie das?

Die eigentlichen politischen Drahtzieher sind nicht unbedingt die Parteienvertreter in der SVV, sind nicht das Bündnis 21. Die Drahtzieher sitzen in Lübben, möglicherweise auch in Potsdam. Hier wird die Strategie bestimmt, wie SPD / CDU und Linke – Politik in KW, der größten Stadt im Landkreis, zu sichern und wie gegen Störer vorzugehen ist.

In Lübben wird der Anschlag auf unseren Realitätssinn ausgedacht, in KW haben ihn die Protagonisten auszuführen. Herr Hanke hat das zu überwachen. Doch alles im Leben ist relativ, in der Politik allemal. Keiner wird zu Kreuze kriechen. Das wäre unvereinbar mit dem aufrechten Gang.

Aber was wollen die Protagonisten in KW?

Buße wollen sie nicht. Buße wäre der erzwungene Glaubens- und Unterwerfungsakt. Den verachten selbst sie. Sie wollen politisch ausschalten. Jeder Andersdenkende soll nach Möglichkeit mundtot gemacht oder ausgegrenzt werden. Notfalls wird er zum Rassisten, Nazi oder Nazikollaborateur, Rechtsradikalen oder zum Störer des sozialen Fortschritts gekürt. Sie wollen in KW die Macht absolut sicherstellen. Sonst nichts. Die ausgesuchte Bürgermeisterkandidatin Wiezorek ist nur ein brauchbares Werkzeug im Plan. Sie soll den Konflikt weiter befeuern.

Den Konflikt befeuern und die Kandidatur von Swen Ennullat mit ihrem Insiderwissen unmöglich machen. Übel mitspielen wollen sie nur Swen Ennullat. Durch die Bank wollen sie das. Sie selbst sind alle weiße Raben mit dem Marschallstab im Rucksack, denken sie. Weiße Raben mit roten Socken. Denn so kann man besser wandern in höhere politische Gefilde, zu neuen Aufgaben. Doch niemand muss in KW mehr mit zwei Zungen reden, die Zeit des Heuchelns ist für immer vorbei.

Bürgerentscheid | Die Verrohung der Gesellschaft

13. Mai 2021

Ein offener Brief an alle Stadtverordneten von Gesine und Wolfgang Almus (OT Zernsdorf)

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Sie haben mit der Mehrheit des SVV-Einheitsblocks während der SVV-Sitzung am 10. Mai 2021 die Gültigkeit des Bürgerentscheids zur Abwahl des Bürgermeisters Ennullat vom 7. März 2021 beschlossen. Aus unserer Sicht ist dieser Beschluss aus mehreren Gründen wieder einmal grob rechtswidrig. Deshalb haben wir eine Rechtsaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht gerichtet, die wir Ihnen zur Kenntnis geben. Weder die Wahlleiterin der Stadt noch der Wahlprüfungsausschuss noch die Stadtverordnetenversammlung haben die Wahleinsprüche vieler Bürgerinnen und Bürger mit der gebotenen Sorgfalt und Unparteilichkeit geprüft. Ohnehin ist es ja schon mehr als äußerst seltsam, dass das eigentliche Entscheidungsgremien, nämlich die Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Einheitsblock-Mehrheit, eine Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerentscheids trifft. Schließlich hat ja genau dieser SVV-Einheitsblock mit einer beispiellosen Verleumdungskampagne diesen Abwahl-Bürgerentscheid „angezettelt“. Das ist praktisch so, als würde eine Diebesbande ihr eigenes Gericht bilden und sich selbst bescheinigen, sie habe gar keine Diebstähle begangen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Dieses Beispiel soll nicht den Eindruck erwecken, wir halten Mitglieder der SVV-Einheitsfront für kriminell. Es soll lediglich die Problematik illustrieren, dass unser Stadtparlament mit einer beherrschenden Mehrheit über die Gültigkeit des Abwahl-Entscheids zu befinden hat, den sie selbst betrieben hat.

Dem SVV-Einheitsblock, bestehend aus Mandatsträgern der SPD, CDU, der Linken, Bündnis 90/Grünen, „Wir für KW“ etc. und weiteren fraktionslosen Abgeordneten, muss der Vorwurf gemacht werden, dass er seine „Mehrheitsmacht“ seit Jahren missbraucht. Der Stil, mit dem dieser SVV-Einheitsblock mit oppositionellen Fraktionen und oppositionellen Bürgerinnen und Bürgern umgeht, macht fassungslos. Da versteigt sich die Stadtverordnete Nordhaus (SVV-Präsidiumsmitglied) im Zusammenhang mit Wahleinsprüchen von Bürgerinnen und Bürgern zu der Formulierung: „Die Qualität der Einsprüche spiegelt in hohem Maße die Verrohung der Gesellschaft wider. Und ich hoffe, dass wir in Zukunft zu einer besseren Debatten-Kultur zurückfinden.“, von den unflätigen Posts des Stadtverordneten Marx (SVV-Präsidiumsmitglied) während der SVV-Sitzung ganz zu schweigen (siehe unter https://www.schulzendorfer.de und https://www.rbb24.de). Das ist nicht nur weit unterhalb eines jeden „Stammtisch-Niveaus“. Derartige Äußerungen lassen auch eindeutig auf fehlendes Demokratieverständnis schließen. Äußerst beschämend!

Wenn der SVV-Einheitsblock meint, er könne kraft seiner Mehrheit geltendes Recht brechen, so hat das mit Demokratie nichts, aber auch gar nichts zu tun. So geschehen z. B. beim SVV-Einheitsblock-Beschluss zur dreimonatigen Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat im Sommer 2020. Ein glasklarer, schwerer Rechtsbruch, wie das Verwaltungsgericht feststellte! Gleichermaßen ist nun die Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerentscheids ein gravierender Rechtsbruch. Bürgerinnen und Bürgern, die Wahleinsprüche eingereicht haben, zu unterstellen, sie seien entweder „rechtsaußen“ oder „verroht“ oder gäben nur „Bullshit“ von sich, lässt eindeutige Rückschlüsse darauf zu, dass es den Mitgliedern der SVV-Einheitsfront an jeglicher Achtung vor uns Bürgerinnen und Bürgern fehlt. So geht man nicht mit Bürgern um, meine Damen und Herren Stadtverordnete der Einheitsfront! Als Mitglied unseres Stadtparlamentes sollen Sie die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger vertreten und das Wohl unserer Stadt „im Auge“ haben, unabhängig davon, wer Sie in das Stadtparlament gewählt hat.

Sie sind, was die Kommunalpolitik in unserer Stadt anbelangt, in vielen Punkten anderer Ansicht als viele Einwohner/-innen und Stadtverordnete unserer Stadt. Das ist Ihr gutes Recht! Meinungsvielfalt und eine sachliche Auseinandersetzung über unterschiedliche Ansichten sind eine der Voraussetzungen, damit eine demokratisch organisierte Gemeinschaft funktioniert. Sie ignorieren leider seit Jahren konsequent die von Ihrer „Einheitsblock-Meinung“ abweichenden Auffassungen sowohl oppositioneller SVV-Fraktionen als auch der Bürgerschaft. Statt sich sachlich und transparent mit abweichenden  Auffassungen auseinanderzusetzen, diffamieren und diskreditieren Sie sie und finden es in Ordnung, wenn Herr Marx sie als „polemischen Spam“ und „Rotz“ bezeichnet.

Wir geben Frau Nordhaus Recht, wenn sie die „Verrohung der Gesellschaft“ beklagt. Diese „Verrohung“ sehen wir auch, aber anders als Frau Nordhaus. Denn Diffamierung und Diskreditierung oppositioneller Auffassungen statt sachlicher Auseinandersetzung spalten die Gemeinschaft unserer Stadt. Sie blockieren die Entwicklung unserer Stadt mit ihren vielen, virulenten Problemen, deren eigentliche Ursachen in kommunalpolitischen Versäumnissen der letzten Jahrzehnte liegen (zum Beispiel fehlende Kita-Bauten, fehlende Schulbauten usw.).

So kann es nicht weitergehen, so darf es nicht weitergehen! Bitte besinnen Sie sich, meine Damen und Herren von der SVV-Einheitsfront! Ein erster notwendiger Schritt dazu ist, dass Sie Ihren rechtswidrigen SVV-Beschluss zur Gültigkeit des Bürgerentscheids aufheben, noch ehe die Kommunalaufsicht dazu eine Entscheidung trifft. Der zweite notwendige Schritt ist, dass Sie mit oppositionellen Stadtratsmitgliedern und mit oppositionellen Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch suchen. Es geht nicht mehr darum, wer welche vermeintlichen oder tatsächlichen, schweren oder leichten Fehler in den letzten Jahren begangen hat. Eine objektive Klärung der Sachverhalte ist – angesichts der verhärteten Fronten – kaum leistbar und auch überhaupt nicht zielführend! Es geht um die Lösung zentraler Wachstumsprobleme unserer Stadt. Die erfordert unser aller Kraft!

 

Klarer Rechtsbruch durch die Stadtverordnetenversammlung

11. Mai 2021

Wortbeitrag von Wolfgang Almus in der SVV am 10. Mai 2021

„Ich spreche hier in meinem und im Namen weiterer Bürger, die hier ihre Wahleinsprüche vortragen wollten. Gemäß Kommunalwahlgesetz §56 Abs. 2 ist die Möglichkeit der Anhörung zwingend vorgeschrieben. Was Sie hier beschlossen haben, nämlich diese Anhörung auf drei Minuten zu begrenzen, ist ein ganz klarer Rechtsbruch. Wir werden diese äußerst seltsame Theateraufführung, die die Mehrheit der SVV beschlossen hat, unter Protest verlassen. Ausdrücklich mit dem Hinweis, dass wir nicht auf unser Recht auf Anhörung verzichten. Und ich werde ihnen – ja, Herr Dorst, sie lesen ja so viel –  jetzt mal einen entsprechenden Passus aus dem Potsdamer Kommentar zu § 56 Abs. 2 Ziffer 3.4 vorlesen: „Sinnvoll ist es, dass unabhängig von der Vertretung auch der Wahlprüfungsausschuss eine Anhörung der betreffenden Personen durchführt und so alle Argumente, die bei der Entscheidung und in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren von Belang sein können, in seinen Vorbereitungen der Entscheidung der Vertretung einfließen lassen zu können.“ Dies ist hier nicht geschehen und ich habe natürlich von Frau Zellner auch keinen Hinweis bekommen, dass wir gegebenenfalls unsere Einwendungen präzisieren können. Ich bin davon ausgegangen, dass wir heute hier mit Beispielen präzise erläutern können, worin unsere Einsprüche sich begründen. In drei Minuten, die Sie uns Bürgern hier zubilligen, ist das überhaupt nicht möglich. Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir es schriftlich gemacht, aber wir haben das nicht gewusst. Dies ist – wenn sie bei diesen drei Minuten verbleiben – ein ganz klarer Rechtsbruch. So wie sie ihn bei der Suspendierung des Bürgermeisters vorgenommen haben und bei weiteren Geschichten. Das geht so nicht, wie Sie hier Demokratie interpretieren. Also ausdrücklich: Wir verzichten nicht auf unsere Anhörung.“