Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Klarstellungen zu den Falschdarstellungen von »DIE LINKE«

24. Februar 2021

Der Vorstand des Stadtverbandes(*) DIE LINKE verbreitet in den sozialen Medien einen so genannten »Faktencheck«, der vor Falschdarstellungen strotzt. STADTFUNK hat sich die einzelnen Punkte genauer angesehen.

In Rot die von DIE LINKE verbreiteten Aussagen.

Faktencheck zur Abwahl des Herrn Ennullat als Bürgermeister 07. März 2021.
Um was geht es – oder besser gesagt, um was geht es nicht?
Es geht hier nicht, wie man aus manchen Ecken hört, die Bürgermeisterwahl 2017 zu revidieren.
Es geht um:
Bewiesene Lügen:

Haushalt 2020 der angeblich bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.
Es aber nicht war – Aufgedeckt durch sein Eingeständnis im Nov.2020,

FAKT IST:
Der Haushalt wurde eingereicht, drei Mal mit jeweils sämtlichen Unterlagen – die Kommunalaufsicht (KA) bestand jedoch auf die Einarbeitung des Postens von 300.000 Euro Zuschuss an den FSV Eintracht in das Zahlenwerk, obwohl der Beschluss dazu rechtmäßig beanstandet worden war. Indem dieser Beschluss rechtmäßig beanstandet war, war er aber schwebend unwirksam. Eine Begründung für diesen völlig unnützen Aufwand hat die KA bis heute nicht gegeben – der Zuschuss war außerdem nicht prüfungsrelevant für die zu genehmigenden Haushaltsbestandteile.

Nota bene: Es handelt sich in den Augen der Kommunalaufsicht also um einen Formfehler, auf Grund dessen der Stadt ein Haushalt bis zum Jahresende verwehrt worden ist. Dieser »Formfehler« war aber in allen vorangegangen Jahren (oder Jahrzehnten) ebenfalls begangen worden – auch von den Vorgängern des BM – da war es in den Augen der Kommunalaufsicht aber wohlgetan.

Die 2 Stunden Regel für Stadtverordnetensitzungen vom RKI – Anwesenheit bei Sitzungen maximal 2 Stunden (das RKI gab solch eine Empfehlung nie heraus – Aufgedeckt durch die CDU) 

FAKT IST:
Die zwei Stunden-Regelung basiert auf der durch die Stadtverwaltung zusammen mit dem zuständigen Ingenieurbüro erstellten Gefährdungsbeurteilung und nicht auf einer Empfehlung des RKI. Das Telefonat von Frau von Schrötter fand nach der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung statt und bestätigte diese nur. Es war aber nicht Grundlage.

Undurchsichtige Machenschaften:
Versuch des Zuschanzens Grundstückserbbaurecht mit einem extrem niedrigen Pachtzins für einen Mitarbeiter aus der Verwaltung
Ein Grundstück sollte zu Lasten von der Stadt an einen Mitarbeiter der Verwaltung zu einem erheblich niedrigen Betrag verpachtet werden
Aufgedeckt durch die SVV wegen fehlende Daten – der Beschluss wurde abgelehnt.

FAKT IST:
Die Beschlüsse zu Erbbaurechtsverträgen (es waren sieben Stück) wurden in der SVV am 6.7.2020 von der Verwaltung bei der „Feststellung der Tagesordnung“ von ebendieser herunter genommen, weil die Antwort des Rechnungsprüfungsamtes auf eine Datenschutzrechtliche Anfrage des Sachgebietes am 6.7.2020 nicht vorlag. Diese Fragen waren nach der Verweisung der Beschlüsse in der SVV am 22.6. in die Ausschüsse entstanden und eben bis zum 06.7. nicht geklärt. Es kam also nicht zur Abstimmung.
Anderslautende Behauptungen sind Falschinformationen und dienen der üblen Nachrede und einem Vertrauensverlust in die Verwaltung.
Herr Ennullat war übrigens in dieser Zeit von den Dienstgeschäften widerrechtlich suspendiert, daher waren seine Stellvertreter in der Sache tätig.

Ankauf Niederlehmer Wasserturm
Ausgeschriebener Verkauf seitens des Besitzers lag bei 50.000 € Inseriert schon seit 2013 – 
Kauf durch die Stadt erfolgte 2019 für 65.000 €

FAKT IST:
Jeder Häuslebauer, der die Entwicklung der Immobilienpreise hier im Speckgürtel verfolgt, weiß, dass sich allein die Grundstückspreise in den letzten Jahren explosionsartig entwickelten und teilweise bis zu verzehnfachten. Da erscheint die Erhöhung der Kaufpreises um 15 T€ innerhalb von sechs Jahren durchaus plausibel und unterliegt im Übrigen dem freien Immobilienmarkt. Der Ankauf zu diesem Preis wurde von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß beschlossen. Ungleich gewichtiger ist aus heutiger Sicht die Sicherung des Wasserturms als unser Wahrzeichen; in einer Stadt, die nicht gerade reich an solch kulturellem Erbe ist.

Eigenmächtige Kündigung der Montessori Schule – Fachbereich im Rathaus wusste davon nichts
(Mitteilung der Frau v. Schrötter Artikel MAZ 4.10.2020)

FAKT IST:
Der Bürgermeister ist der rechtliche Vertreter der Stadt und nur er oder ein von ihm Beauftragter ist befugt, Rechtsgeschäfte mit Außenwirkung abzuschließen, also letztlich auch eine vertragsgerechte Kündigung. Es wurde allerdings in dem hier angesprochenen Gespräch zwischen Bürgermeister und Geschäftsführer der FAWZ auch nur die Absicht ausgesprochen, nicht mehr und nicht weniger. Da Frau von Schrötter dienstabwesend war, war sie bei diesem Gespräch nicht anwesend und hat daher in einer zeitnahen Sitzung des Ausschusses wahrheitsgemäß reagiert, dass sie »davon nichts wisse«.
Weiter ist zu bemerken, dass der Bürgermeister – zur Abwendung von wirtschaftlichem Schaden von der Stadt – gezwungen ist, den Mietvertrag mit der FAWZ zu den derzeitigen Konditionen nach 2024 nicht zu verlängern, da der Mietzins schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags, seinerzeit durch BM Stefan Ludwig, sittenwidrig war. Die FAWZ ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen.
Ennullat hat darüber hinaus der Montessorischule Möglichkeiten im beiderseitigen Vorteil aufgezeichnet, um sie auf jeden Fall in der Stadt zu behalten.

Blockade geltenden Rechts:
Akteneinsicht in die Beanstandung des Beschlusses zum Schulneubau Bullenberg wird einem SVV – Mitglied verweigert

FAKT IST:
Der Stadtverordnete begehrte Akteneinsicht in eine Verfahrensakte, die zu dem Zeitpunkt beim Rechtsanwalt war. Als ehemaliger Vorsitzender der SVV hatte er jedoch nachweislich alle Unterlagen vorzuliegen, so dass die Verzögerung des Streitverfahrens durch Akteneinsicht eines Verfahrensunbeteiligten nicht gerechtfertigt schien und er anstatt der Einsicht eine ausführliche schriftliche Auskunft erhielt. Inzwischen hat er auch die Akteneinsicht erhalten, nachdem er die Stadt verklagt hat.

Eigenmächtiges Streichen von Tagesordnungspunkten bei Bekanntmachungen

FAKT IST:
Das ist gerichtlich entschieden und nicht mehr vorgekommen.

Eigenmächtige Klage gegen die Kreisumlage ohne Autorisierung von der SVV (mehrmaliges Auffordern der SVV, diese Klage zurück zu nehmen, wurde ignoriert)

FAKT IST:
Zuständig ist der Hauptausschuss – von diesem liegt ein positiver Beschluss zur Klage aus Oktober 2019 vor. Daraufhin wurde die Klage seitens der Stadt vor Gericht aufrechterhalten. Die SVV hat den Beschluss erst im Nachgang an sich gezogen und dann erst entschieden, dass die Klage zurückzunehmen sei – warum auch immer! Dieser Beschluss der SVV wurde seitens des Bürgermeisters nicht ignoriert, sondern beanstandet, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Nach der Streitentscheidung wurde die Klage zurückgezogen – also ein gesetzeskonformes Vorgehen im Sinne der Kommunalverfassung.
(vergleiche hierzu auch https://www.stadtfunk-kw.de/klage-gegen-die-kreisumlage/)

Dazu kommen noch bewiesene Androhungen von Unterlassungsklagen an diverse Bürger der Stadt.

FAKT IST:
Androhung von Unterlassungsklagen – welche sollen das denn sein und durch wen? Für uns stehen hier einfach Behauptungen im Raum, die wir allein dadurch, dass es Behauptungen sind ohne Nachweise, nicht widerlegen können.

Es ist bestürzend, dass gerade Ex-Bürgermeister/Ex-Justizminister Stefan Ludwig und seine LINKE-Fraktion sich auf derlei Anfeindungen einlassen und sie verbreiten.

(*) Nach dem freundlichen Hinweis des Stadtverbandes »DIE LINKE« geändert, ursprünglich stand hier „Stadtfraktion“. (Red.)

Schmutziger „Wahlkampf“

23. Februar 2021

Leserbrief von Uta Pews, Zernsdorf

Vor einigen Jahren wurde am Eingang der Nordstraße in Zernsdorf für viel Geld ein Rondell mit Rosen, Ziergräsern und einer Bank gestaltet. Alle erfreuen sich seitdem daran.
Spätpubertierende angebliche UNION Fans beschmierten kürzlich den auf dem Rondell stehenden Stromkasten (wirkliche Unioner haben eine solche Art von Werbung nicht nötig und lehnen das mit Sicherheit ab).
Jetzt wird weiter „geschmiert“, und zwar von Parteien und Bürgerbewegungen, die mit Blick auf die bevorstehende Bürgermeisterabstimmung für sich werben.
Ein überdimensioniertes Plakat wurde direkt auf dem Beet installiert mit demagogischer Propaganda, wie sie in schlimmsten Zeiten nicht hätten schlimmer kommen können. Egal, welche Partei oder Bürgerbewegung hier für sich oder gegen andere wirbt, die Namensnennung der AfD ist jetzt offenbar das neue Mittel und Totschlagargument eines Wahlkampfes – vielleicht, weil man keine anderen mehr hat. Will man einen politischen Gegner diskreditieren, bringt man ihn in die Nähe der AfD. So einfach ist das, so simpel wie die Hassreden im Netz! Ein demokratischer Meinungsaustausch ist dann nicht mehr möglich und vielleicht auch gar nicht gewollt.
Mehrere Fragen stellen sich hier:

  1. Wollen die Parteien mit ihrem Plakat der AfD vielleicht einen Gefallen tun, denn bessere Werbung kann sich diese Partei nicht wünschen.
  2. Was sagt das Grünflächenamt zur Zweckentfremdung einer teuer gestalteten Grünanlage, wer genehmigt so etwas und wer kommt für den entstandenen Schaden auf und wo bleibt hier die politische Neutralität?
  3. Wenn Jugendliche den Namen ihres Fußballclubs an Wände schmieren, fällt das unter Vandalismus und ist zu verurteilen. Aber es stecken wenigstens ehrliche Emotionen dahinter. Ehrlichkeit kann ich in dem Riesenwahlplakat trotz seiner enormen Größe nicht erkennen.

Das konstruierte Drama „Kunstrasenplatz“!

22. Februar 2021

Ära Bürgermeister Lutz Franzke (2009 – 17. Oktober 2017)

Am 29. Januar 2015 teilt Bürgermeister Lutz Franzke dem SVV-Mitglied Tobias Schröter auf dessen Anfrage zum Kunstrasenplatz (KRP) mit, dass (Zitat):

  • die geschätzten Kosten, je nach Größe, System und Anbieter, 400-600 T€ betragen würden,
  • ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung vor dem Hintergrund des größtmöglichen Vorteils für den Schul-,Freizeit- und Breitensport in KW getroffen werden muss,
  • die Auslastung von mindestens 2.000 Stunden jährlich als wirtschaftlich einzuschätzen ist,
  • dies einer täglichen Nutzung in der Saison von 10 Stunden entspricht.Die zu erwartende Auslastung des Fußballvereins FSV Eintracht mit knapp 200 Mitgliedern spricht gegen den Standort in Zeesen.
  • Der Bau eines Kunstrasenplatzes in einer öffentlichen Sportanlage, an einem durch Schulen genutzten Standort, hingegen ermöglicht eine wirtschaftliche Betreibung und verbessert die Sportmöglichkeiten für den Freizeit- und Breitensport in der Stadt.

Im Februar 2017 beschließt die SVV, die Summe von 800.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Bürgermeister Franzke legte keinen Widerspruch dagegen ein. Bis zur Bürgermeisterwahl im September 2017 wird der Auftrag zum Start des KRP von Bürgermeister Franzke aus heute verständlichen Gründen nicht erteilt, denn die 2015 festgestellten Sachzwänge hatten sich 2017 nicht verändert. Die Sportstättenentwicklung der Stadt verlangte nach anderen Investitionen. Das Vorhaben des Gesamtschulprojektes (GOST) am Standort Erich-Weinert-Straß­­e befand sich in der Entscheidungsphase des Kreistags.

Am Standort Erich-Weinert-Straß­­e soll bis 2021 ein Schul-Campus mit neuen Schulsportanlagen entstehen. Hier ist die Stadt pflichtig gefordert, einen „Schulneubau mit Sportplatz“ zu erstellen.

Der Bau des KRP in Zeesen widerspricht, wie bereits 2015 festgestellt, der Sportstättenentwicklung der Stadt und wurde daher nicht umgesetzt. Die Bereitstellung von 300.000 EUR für den KRP im Haushalt 2020 hätte zurückgenommen werden müssen.

Ära Bürgermeister Swen Ennullat (seit 18. Oktober 2017)

Am 15. November 2019 fragt Herr Marcel Joachimsthaler, Präsident des FSV Eintracht, beim MBJS, Referat 24, zuständig für Sportstättenbau und -planung an, ob der vom Verein geplante Neubau eines KRP bei der Vergabe der Fördergelder im Rahmen des KIP-Förderprogrammes berücksichtigt werden kann.

Antwort vom MBJS: Die KIP-Rahmenrichtlinie endet am 31.12.2019. Das Vorhaben wird nicht unterstützt. Auf Basis der  Gleichbehandlung aller Sportvereine wird ein Auswahlverfahren über die Kreis-und Stadtsportbünde und den Landessportbund weitergeführt. Eine zeitliche Vorstellung gibt es noch nicht.

Am 27. Februar 2020 fordert die Fraktion FWKW mit der Beschlussvorlage 10-20-042 die Aufhebung der Beschlussvorlage 20-19-003 über 300.000 € für den Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht – nicht zuletzt, um den Haushalt 2020 schnellstmöglich in Kraft setzen zu können. Dieser Antrag wird mehrheitlich von der SVV abgelehnt.

Am 10. März 2020 sagt Herr Joachimsthaler in einem MAZ-Interview, dass (Zitat) „das Geld erst im nächsten Jahr (2021, Anm.d.Red.) bereitgestellt wird.“

Der Stadtverwaltung liegt keine prüfbare Aussage des Vereins zur Antragstellung beim LSB Brandenburg vor. Den Stadtverordneten liegt bis zum 04.04.2020 kein Antrag des FSV Eintracht zur Bewilligung der Investitionsförderung KRP vor.

Die Planung von 300 T€ für eine Investition, deren Umsetzung im folgenden Haushaltsjahr erfolgen soll, verstößt gegen die Forderung des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung nach wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. Es entsteht ein vorsätzlich erzeugter Kassenrest.

Der SVV liegt keine prüfbare Aussage zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins vor. Belastbare Planungsunterlagen, den Anforderungen des Baugesetzes genügend, sind nicht vorhanden.

Das Projekt KRP erfüllt nicht die Nachweisforderungen der (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) und des Baurechts.

 

Anmerkung der Redaktion:

Über den Sinn und Unsinn von KRP in der heutigen Zeit hatte „Stadtfunk KW“ bereits in mehreren Beiträgen berichtet:

https://www.stadtfunk-kw.de/kunstrasenplatz-zeesen-stadt-stellt-hintergruende-klar/

https://www.stadtfunk-kw.de/wie-gruen-ist-ein-kunstrasenplatz/

https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/

Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.

Personalentwicklung im Rathaus KW seit Oktober 2017

15. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen.

In Folge der Berichterstattung der Märkischen Allgemeinen Zeitung informiert die Stadtverwaltung nachfolgend über die Einstellungen und Arbeitsbeendigungen in den vergangenen Jahren im Rathaus. Die Belegschaft der Verwaltung der Stadt Königs Wusterhausen umfasst ca. 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Seit Amtsantritt von Bürgermeister Swen Ennullat im Oktober 2017 wurden bis Ende 2020 insgesamt 231 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Demgegenüber erfolgten insgesamt 151 Beendigungen des Arbeitsverhältnisses.

Zu den Beendigungen zählten:

  • 31 mal Renteneintritt
  • 96 mal Aufhebungsvertrag (arbeitnehmerseitige Kündigung oder Ende der Befristung)
  • 20 mal Kündigung in der Probezeit
  • 1 mal außerordentliche Kündigung
  • 2 mal ordentliche Kündigung
  • 1 mal Versetzung (eigener Wunsch)

Darüber hinaus wurden zwischen Oktober 2017 und Ende 2020 insgesamt fünf Abmahnungen und vier Ermahnungen/Rügen ausgesprochen.

In allen Fällen notwendiger Mitwirkung bzw. Mitbestimmung des Personalrates lag die Zustimmung des Gremiums vor.

Kasernengelände Niederlehme

14. Februar 2021

Katharina Ennullat Ortsvorsteherin von Niederlehme, Volker Born Ortsvorsteher von Wernsdorf

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 8.2.2021 lässt uns fassungslos zurück. Durch eine Mehrheit der Stadtverordneten wurde erneut der Beginn der Vermarktung des Kasernengeländes Niederlehme verweigert. Die Vorlage des Bürgermeisters stand bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung der SVV. Zum Vergleich: Regulär tagt dieses Gremium nur sechs Mal im Jahr.

Zu dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt gab es keinerlei Diskussionen oder Nachfragen von Stadtverordneten, dennoch wurde das Thema zurück in den Bauausschuss verwiesen. Was dort im März noch besprochen werden soll, ist völlig unklar, kam es doch gerade von dort.

Inhaltlich geht es in der Beschlussvorlage übrigens nur darum, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht gegenüber dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ausschlägt. Eigentlich eine reine Formalität. Die Bundesimmobilienanstalt möchte bei den derzeit sehr günstigen Bedingungen, wie die TESLA-Ansiedlung, gern mit der Vermarktung der baureifen Flächen beginnen. Wohnen und Gewerbe könnte entstehen; Altlasten würden endlich beseitigt; die Aufwertung eines ganzen Areals beginnen.

Auf diesen Startschuss haben die Einwohnerinnen und Einwohner beider Ortsteile seit Jahrzehnten gewartet. Der Bebauungsplan für das brachliegende Kasernengelände ist seit sechs Jahren fertig und die Stadtverwaltung hat mit Fachplanern das Vorhaben zwei Jahre vorbereitet. Die Ortsbeiräte Niederlehme und Wernsdorf haben die Beschlussfassung bereits im November 2020 empfohlen. Das scheint die Mehrheit der Stadtverordneten aber nicht zu interessieren.

Als Ortsvorsteher fordern wir diese Stadtverordneten auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und auch unsere Ortsteile an der positiven Entwicklung von Königs Wusterhausen teilhaben zu lassen.

Gedanken zum Bürgerentscheid

14. Februar 2021

Ein Zwischenruf von Ronny Breuhahn

Nun steht er also unmittelbar bevor – der Bürgerentscheid zur „Abwahl“ des KWer Bürgermeisters.

Viel ist seit dem Mehrheitsbeschluss der SVV geschrieben und gesagt worden.

Selbstverständlich steht dieses drastische Mittel dem Gremium zur Verfügung, allerdings nicht alternativlos.

Auf die gesamte Bandbreite der pro und contra Argumente werde ich nicht eingehen, um den Fokus auf genau zwei Aspekte richten, die in den bisherigen Diskussionen meiner Wahrnehmung nach zu kurz gekommen sind und doch unmittelbar weitreichende Konsequenzen beinhalten:

Wir KWer Bürger haben nun am 7.3.2021 die Möglichkeit, unseren Bürgermeister im Amt zu bestätigen oder abzuwählen.

Im letzteren Fall ­– für wen genau?

Es fehlt schlicht ein erforderliches Angebot, wer sich im Fall einer erfolgreichen Abwahl für das Amt zur Verfügung stellt.

Warum gibt es (noch?) keine öffentliche Vorstellung entsprechender Kandidaten, um uns Bürgern den eventuellen zukünftigen Weg und damit auch, in den Augen der Abwahlbefürworter, den besseren Ersatz für das Amt des Bürgermeisters aufzuzeigen.

Ohne diese verbindliche Aussicht, wer sich nach einer möglichen Abwahl um dieses Amt bewirbt, ist dieser Bürgerentscheid keine Wahl im eigentlichem Sinne.

Aufgrund entsprechender Wahlgesetze und Verordnungen ist diese Vorgehensweise sicher legitim. Doch als Bürger möchte man schon Klarheit, keine Spekulationen, wer nach einer möglichen Abwahl zur Verfügung stehen würde.

Es bleibt vorerst nebulös.

Der wichtigste Punkt ist und bleibt allerdings der unsägliche Zeitpunkt, an dem dieser Bürgerentscheid abgehalten werden muss.

In der Prä-Coronazeit wäre darüber sicher nachvollziehbar nicht ein Gedanke verschwendet worden.

Doch die Pandemie bestimmt weiterhin unser aller Leben. Seit über einem Jahr wird unser bisheriges Leben aufgrund eines Virus stark eingeschränkt. Ein Ende ist derzeit nicht in Sicht. Kontaktreduzierung wird in sämtlichen öffentlichen und privaten Bereichen verordnet, mit allen negativen Begleiterscheinungen. Schulen und ganze Wirtschaftszweige sind geschlossen, um nur einige zu nennen.

Trotzdem wird diese „Wahl“ von unserer SVV für diesen Zeitpunkt beschlossen. Es ist sicher der einfachste, weil direkteste und vielleicht auch endgültigste Weg, um dieser unsäglichen Situation ein großes Finale zu geben.

Unbenommen bleibt natürlich unser demokratisches Wahlrecht, doch vermisst man hier die Beachtung und vor allem Berücksichtigung der besonderen Begleitumstände.

Der Blick auf die jüngst veröffentlichten Wahllokale, offenbart den grotesken Moment, in dieser, in Fachkreisen auch „kritischste Zeit“ genannt, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Es sind natürlich unsere altbewährten Standorte, zu denen Schulen und Kitas zählen.

Über Monate werden große Kraftanstrengungen nicht nur seitens der jeweiligen Betreiber unternommen, um eben genau von diesen Einrichtungen ein mögliches Infektionsgeschehen fern zu halten. Konzepte wurden mühevoll er- und überarbeitet, um so wenig, wie nur irgend möglich, Kontakte zuzulassen und diese zu reduzieren.

All dies wird mit diesem Wahltermin ad absurdum geführt!

Die Durchführung einer demokratischen Wahl zum jetzigen Zeitpunkt kann doch nicht ernsthaft mögliche gesundheitliche Schäden der Wähler und Inflammation der besagten Einrichtungen in Kauf nehmen.

Nicht nur in dieser Hinsicht wird es eine „historische Wahl“ für unsere Stadt werden. Eine hundertprozentige Briefwahl wäre nebenbei sicher ein weiteres Novum in unserer Stadt.

Schlussendlich ist spätestens an diesem Punkt eine Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.

Die Gesundheit, nicht nur der Wähler und Wahlhelfer, wird damit bewusst einem nicht kalkulierbarem unnötigen Risiko ausgesetzt.

Auch die Souveränität und Weitsicht der Entscheidungen sowie deren etwaige Risikoabschätzungen unseres höchsten Stadtgremiums wird von ihm selbst anscheinend (unbewusst?) untergraben.

An dieser Stelle, auch und vor allem mit Blick auf die sich stetig veränderte Pandemielage, wäre wesentlich mehr Flexibilität, Geduld und Vernunft angebracht gewesen.

Ich hoffe und erwarte die Verantwortung wird auch in diesem elementaren Punkt dieser besonderen „Wahl“ von den Initiatoren konsequent übernommen.

Ein erneutes Aufflammen des Infektionsgeschehens mit allen Konsequenzen aufgrund eines aufschiebbaren und momentan diffusen Bürgerentscheids, kann nicht hinnehmbar sein.

Zusammenfassung der Stadtverordnetenversammlung am 8. Februar 2021

12. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben bei ihrer Sitzung am Montag, dem 08.02.2021, Herrn Joachim Harder zum neuen stellvertretenden Wahlleiter ernannt. Dieser Beschluss wurde am 09.02.2021 der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt, wie es die gesetzliche Regelung vorsieht. Joachim Harder lebt in Zeesen und bekleidete bis zum Renteneintritt verschiedene leitende Posten in der Verwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald.

Als Schiedspersonen wurden nach Ablauf ihrer Amtszeit erneut für die Schiedsstelle II (Kernstadt Königs Wusterhausen) Herr Siegfried Vahlpahl und für die Schiedsstelle VIII (Zeesen) Herr Konrad Kristen berufen.

Dem Bürgermeister wurde ohne Nennung der Gründe i.S.d. Gesetzes zum vierten Mal die Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 gem. § 82 BbgKVerf versagt.

Des Weiteren wurde u.a. die Richtlinie „Rettungsschirm Corona – KW solidarisch“ bis zum 30.06.2021 verlängert. Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Königs Wusterhausen einsehbar. Das Ratsinformationssystem ist über die Internetseite www.koenigs-wusterhausen.de, Bereich „Rathaus online“ / „Kommunalpolitik“ zu erreichen.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 08.02. wurde die Beschlussvorlage Nr. 61-20-282 „Gemeinsame Vermarktung der städtischen Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 ,Waldsiedlung Ziegenhals‘ mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ ohne eine für die Verwaltung nachvollziehbare Begründung zur erneuten Beratung in den Fachausschuss im Monat März verwiesen. Das Thema stand bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Die Ortsbeiräte Niederlehme und Wernsdorf hatten die Beschlussfassung bereits im November 2020 empfohlen.

Die Beschlussvorlage betrifft die Entwicklung des seit Jahrzehnten brachliegenden ehemaligen Kasernengeländes in Niederlehme-Ziegenhals. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. Die Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren war den Stadtverordneten bereits vorgestellt worden. Die Nachfragesituation von Investoren ist aktuell noch hoch; trotz der Altlasten und der Erfordernis einer neuen Erschließung des Geländes.

Die Stadtverordnetenversammlung begann um 17 Uhr im Rathaussaal. Da die Tagesordnung um 21.30 Uhr noch nicht abgearbeitet war, wurde aus den Reihen der Stadtverordneten nach § 7 der Geschäftsordnung die Unterbrechung und Fortsetzung an einem anderen Tag beantragt. Diesem Antrag wurde mehrheitlich nicht gefolgt. Somit wurde nach einer halbstündigen Pause die Sitzung um 22 Uhr bis ca. 23:30 Uhr fortgesetzt. Allerdings waren von den bis vor der Pause anwesenden 32 Stadtverordneten dann nur noch 21 vor Ort; so z.B. auch bei der Beschlussfassung zum Kasernengelände. Insgesamt besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 37 Mitgliedern.

Der Politik der Anderen entkommen

10. Februar 2021

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Wer die Politik in unserer Stadt und im Landkreis miterlebt, könnte zu der Einsicht kommen, dass Politik eine Art Volksschule ist, in der man Engstirnigkeit lernt. Jedes persönliche Gefühl der Existenz wird nach und nach zu einer Abneigung zu diesem Ort. Und je enger man sich mit diesem Ort verbunden fühlt, um so größer wird die Abneigung.

Die Suche nach der Befreiung von diesem Dilemma kann nur erfolgreich werden, wenn man es schafft, sich von der Politik frei zu machen. Nur wer zu sich selbst findet, findet sein Zuhause. Zuhause heißt, in Bewegung sein. In Bewegung dorthin, wo man Zuhause sein kann.

Zwei tiefe Gefühle tragen diese Gedanken.

Das Gefühl, dass diese verlogene Welt, vergiftet durch vergiftete Politik, sich auflösen sollte… Und das Gefühl, diese ganze Welt für sich einzufangen…

Das Gefühl des Verschwindens, scheint sich eher zu erfüllen, als der Wunsch des Einfangens der Welt. Denn Politik hat eine Welt geschaffen, die sich selbst zerstört. Die Hoffnung, dass die Mächtigen der Welt, dass die Politik die Zukunft retten wollen, verirrt sich im Chaos.

Bleibt der phantastische Wunsch, die ganze Welt einfangen zu wollen. Wie soll das bloß gelingen?

Die Idee dazu ist so einfach wie genial.

Wir entkommen der Politik der Anderen, wenn wir einen Ort der persönlichen Freiheit erfühlen und finden können. Nur an einem Ort der persönlichen Freiheit erfassen wir, was wichtig für uns ist. Dort gelingt uns das Wunder:

Die Welt zu erschauen in einem Korn aus Sand,
den Himmel im Wiesengrunde.
Das Unendliche zu fangen in der Hand,
die Ewigkeit in einer Stunde.

Kann der eigene Garten dieser Ort der persönlichen Freiheit sein?

Ja, unbedingt. Den Garten zu kultivieren ist nicht nur das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung, es ist eine Form der Poesie. Nur im Sandkorn, im Wiesengrunde lernen wir die Welt zu verstehen. Nur die blühende Blume macht uns zum Gärtner. Jeder Garten entfesselt die menschliche Phantasie, die von herrschender Politik verlacht wird. Der Garten wird zum beglückenden Gegenort. Er ist immer grundsätzlich offen für Neues, er ist eine Quelle der Demokratie.

Ein Garten kann nicht die Welt retten, aber er ist und bleibt ein Ort der persönlichen Freiheit.

Begründung eines Parteiaustrittes

3. Februar 2021

Die Königs Wusterhausener Fachbereichsleiterin für Bürgerdienste, Ordnung und Familie Ria von Schrötter hat in einem Schreiben an die SPD Fraktion der SVV KW vom 17. Januar 2021 ihre Gründe für diesen Schritt detailliert dargelegt. Da die Berichterstattung in der MAZ vom 19. Januar dies nur stark verkürzt wiedergeben konnte, veröffentlichen wir das Schreiben mit freundlicher Genehmigung der Autorin hier im Wortlaut.
-red-

Zossen, 17.01.2021

Sehr geehrte Mitglieder der SPD-Fraktion Königs Wusterhausen,
nach weit über 30 Jahren Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschland habe ich am 08.01.2021 meinen Austritt aus der SPD erklärt. Im Vorfeld hatte ich die SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung zur BV Nr. 10-20-295 um ein Gespräch gebeten. Diesem Anliegen wurde nicht entsprochen. Das finde ich bedauerlich, aber unbenommen dieser Tatsache begründe ich nachfolgend meinen Austritt.

Vorab versichere ich, dass ich meine Entscheidung nicht unüberlegt oder gar leichtfertig getroffen habe. Meine langjährige Mitgliedschaft in der SPD war für mich nicht nur eine politische Verortung, sondern im Besonderen eine moralische Verankerung, die sowohl mein persönliches Handeln geleitet als auch mein berufliches Agieren stets begleitet hat. Ich will sagen, dass dieser Schritt für mich sehr schmerzhaft ist; ich jedoch in Anbetracht der für mich nicht tragbaren Vorgehensweise der Mehrheit der SVV, unter maßgeblicher Beteiligung der SPD-Fraktion, meinen Parteiaustritt für unausweichlich halte.

Die Grundprämisse der SPD, eine am Bürger- und Gemeinwohl orientierte Politik, sehe ich in der Ausrichtung der SPD-Fraktion der Stadt KW nicht mehr gegeben. Stattdessen beherrscht aus meiner Sicht ein persönliches Ränkespiel zwischen verfeindeten Kontrahenten das Geschehen. Auf der einen Seite ein Bürgermeister, welchem ohne Zweifel der Umgang mit etablierten Parteien nicht liegt und welcher sich deren politische Spielregeln nicht zu eigen macht. Auf der anderen Seite ein Zusammenschluss von eigentlich nicht zusammengehörenden Parteien, die in keiner Weise bereit sind, sich auf neue Wege der Zusammenarbeit einzulassen.

Die Feststellung, mit dem Bürgermeister nicht zusammenarbeiten zu können, reicht nicht, um eine Abwahl des Bürgermeisters zu legimitieren. Vielmehr besteht die Aufgabe notwendigerweise darin, sich selbst zu reflektieren und letztendlich auch die eigene Fähigkeit bzw. Unfähigkeit der Zusammenarbeit zu prüfen. Die Feststellung, dass ein „Neuanfang“ mit dem Bürgermeister nicht mehr möglich ist und ein Neuer her muss, der dann vielleicht die Zusammenarbeit möglich macht, ist einfach gedacht und falsch. Was, wenn der auch nicht passt?

Warum wird die notwendige Konsequenz bei einem Scheitern der Abwahl, nämlich der Rücktritt von 25 Stadtverordneten, nicht mitgeliefert? Nur damit würde der Bürgerschaft die Wahl zwischen Alternativen aufgezeigt und bekäme das Dilemma ein Gesicht. So aber beschreibt der Beschluss zum Bürgerentscheid nur, dass den Stadtverordneten entsprochen werden muss, um der Stadtpolitik eine Zukunft zu geben. Es wird vorgeschrieben, dass es für den Bürgerentscheid nur einen einzigen, also alternativlosen, Weg gibt. Die Abwahl hat zu erfolgen, da eine weitere Zusammenarbeit grundsätzlich bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids ausgeschlossen wird.

Über diese Argumentation bekommt die Möglichkeit einer Abwahl, den Geruch eines Diktats an die Bürgerinnen und Bürger. Ein Zusammenschluss eigentlich konkurrierender Parteien kommt zum Ergebnis, dass der Bürgermeister nicht tragbar ist, ohne darzulegen, was als Konsequenz daraus resultiert, wenn dem Wunsch der Abwahl nicht entsprochen wird.

Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit obliegt nicht nur dem Bürgermeister. Sie besteht gleichsam auch für die Stadtverordneten. Die nicht vorhandene Zusammenarbeit findet ihren sichtbaren Ausdruck in der gigantischen Anzahl von Beanstandungen. Ein vernünftiges Miteinander in der Vorbereitung von Beschlussvorlagen hätte dies verhindern können. Das Fassen von rechtswidrigen Beschlüssen und deren Beanstandungen sind in einem Rechtsstaat keine legitimen Mittel zur politischen Auseinandersetzung.

Seit einem Jahr wird somit der Stillstand praktiziert. Und ich behaupte, dass am Beispiel „Kunstrasenplatz“ nicht nur Herr Ennullat den Bogen überspannt hat. Es waren/sind auch weitere 25 Stadtverordnete nicht bereit und willens, die Situation im Interesse von Sportvereinen und sozialen Einrichtungen und letztendlich der gesamten Stadtpolitik zu begradigen. Stattdessen konzentriert sich das Geschehen seit langem auf die Chance, sich einer Person zu entledigen, welche von Beginn an als Bürgermeister ungewünscht war. Das geht so nicht!

Dieses Handeln schadet der Glaubwürdigkeit der gewählten Stadtverordneten. Schlimmer noch, es schadet dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine rechtschaffende Politik und fördert Politikverdrossenheit. In einer funktionierenden Demokratie kann ein gewählter Bürgermeister, nur weil dieser nicht passt, nicht ausgetauscht werden, wenn nachweislich der geforderte Einsatz für eine Zusammenarbeit nicht erbracht wird. Wenn dem so wäre, müsste auch der Hauptverwaltungsbeamte die SVV durch einen Bürgerentscheid abwählen lassen können, wenn diese alle Vorhaben des Bürgermeisters konsequent ablehnt.

Seit spätestens Mai des letzten Jahres wird ein unwürdiges Spiel um Macht betrieben. Rechtswidrig wurde dem Bürgermeister die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Nicht ansatzweise erfolgte eine Thematisierung dieser Fehlentscheidung auf Seiten der für diesen Rechtsbruch verantwortlichen Stadtverordneten. Stattdessen wurde die vorgenommene Demütigung billigend in Kauf genommen und von Herrn Ennullat Einsicht verlangt. Wie soll das bitte funktionieren? Das widerspricht dem Einmaleins des Miteinanders.

Nach meiner Auffassung wäre eine entschuldigende Geste der Beweis für den Wunsch nach Rechtmäßigkeit gewesen. Ich bin fest überzeugt, dass damit der Versuch einer gewünschten Verbesserung der Zusammenarbeit hätte dokumentiert werden und gelingen können.

Aber fortgesetzt wird seitdem allem, was von Seiten der Verwaltung zur Lösung von drängenden Problemen vorgebracht wird, im Block entgegengewirkt. Dieses Tontaubenschießen bei der Findung von Lösungsansätzen entbehrt jeder Verantwortung für das städtische Wohl.

Hinzu kommt die wiederholte Aussage, dass Stadtverordnete „nur“ Ehrenamtler seien, denen man grundsätzlich keine umfassende Kenntnis abverlangen kann. Wenn dem so ist – und ich sehe das aus eigener langjähriger Erfahrung in kommunalen Vertretungsgremien auch so – dann muss man der Verwaltung die Chance geben, ihr Wissen an die Stadtverordneten weiterzugeben.
Der Anspruch auf umfassende Kenntnisvermittlung, wie er beispielsweise in der Entwicklung der Bildungsinfrastruktur formuliert wird, ist zwangsläufig mit der Bereitschaft verbunden, sich in Arbeitsgremien zusammenzufinden, in welchen die Auseinandersetzung mit den themenspezifischen Zusammenhängen erfolgen kann. Genau diese Vorgehensweise (Bildung eines „Expertenteams/Unterausschusses oder Ähnlichem) wird jedoch seit Monaten von der Mehrheit der SVV konsequent abgelehnt. Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass mit dieser Aussage zum Ehrenamt die Verantwortung für das eigene Handeln abgestritten wird. Ich spreche mein völliges Unverständnis darüber aus, in einer, sich zuspitzenden – ich nenne es Katastrophenlage, diese von Egoismen und verletzten Eitelkeiten durchtränkte Auseinandersetzung zu betreiben. Es ist schlicht und ergreifend verantwortungslos, eine Verwaltung gnadenlos zu diesem Zeitpunkt der Führungsspitze berauben zu wollen. Wir alle befinden uns in einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation, die nur mit Verantwortung und Zusammenhalt bewältigt werden kann. Das Stadtgeschehen benötigt täglich Entscheidungen, die getroffen werden müssen, um allein schon der Eindämmungsverordnung zu entsprechen. Von einem Verständnis dafür ist jedoch wenig bis gar nichts zu spüren. Am Beispiel der unsäglichen seit Monaten anhaltenden Diskussion über die „Unverschämtheit“ der Verwaltung, eine Gefährdungsbeurteilung für Versammlungsstätten vorzulegen, wird deutlich, dass es auch der SPD-Fraktion nicht um die Minimierung von Risiken, sondern vorrangig um den Nachweis von Entscheidungsgewalt geht. Von Beginn des Infektionsgeschehens mit COVID-19 an dient diese weltbeherrschende Pandemie in der Stadtpolitik Königs Wusterhausen als Austragungsthema um Rechthaberei. Die Tatsache, dass es der Verwaltung hier um eine maximal mögliche Risikominimierung geht, wurde und wird negiert.

Ich verstehe nicht, wie ein Landtagsabgeordneter mit Zugehörigkeit zur Regierungspartei morgens im Landtag eine Eindämmungsverordnung beschließt und sie am gleichen Tag abends missachtet und nahezu 100 Menschen (davon die Hälfte hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung uninformierter Zuschauer) entgegen jeder Vernunft in einem Versammlungsort mit attestierter Nichteignung über zwei Stunden Aufenthalt hinaus, ohne Luftaustausch einem Gesundheitsrisiko aussetzt, welches niemand verantworten kann. Das grenzt an organisiertem Rechtsbruch.

Auch die Entscheidung, den Bürgerentscheid völlig entgegen aller Vorgaben der Eindämmungsverordnung inmitten des höchsten Infektionsgeschehens zu initiieren, zeugt von einer nahezu skrupellosen Verantwortungslosigkeit, die nicht nur ich nicht nachvollziehen kann. In konsequenter Fortsetzung der Verantwortungslosigkeit werden damit alle Stimmabgebenden in Wahllokalen einem untragbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Völlig unbeachtet bleibt die Tatsache, dass Landtagswahlen, die im April erfolgen sollten, auf den Herbst verlegt werden, und auch für die Bundestagswahl mögliche, risikoreduzierende Vorkehrungen geschaffen werden sollen.

Ich will keiner Partei angehören, die nicht willens ist, Fehler einzugestehen und nicht bereit ist, alle Möglichkeiten einer konstruktiven Zusammenarbeit zu nutzen.

Ich will keiner Partei angehören, die mir während der rechtswidrigen ‚Beurlaubung’ des Bürgermeisters sagt, dass meine berufliche Zukunft als Fachbereichsleiterin von meinem (Wohl-)Verhalten abhängt.

Mein Beitritt zur SPD vor 35 Jahren war eine Gewissensentscheidung.
Ich kann es heute mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, mit meiner Parteizugehörigkeit die SPD-Politik in Königs Wusterhausen mitzutragen.

Mit freundlichen Grüßen, Ria von Schrötter