Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Will man solche Deponien überhaupt noch?

31. Mai 2026

Eine recherche der Stadtfunkredaktion

Warum die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme nicht nur eine technische Frage ist

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag bewertet nicht die technische Sicherheit der geplanten Deponie. Er befasst sich ausschließlich mit der Frage, ob nach den aktuellen Zielen der Abfallwirtschaft überhaupt ein Bedarf für neue DK-0-Deponien besteht.

Die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme wird häufig als reine Entsorgungsfrage betrachtet. Doch ein Blick auf die aktuelle Rechts- und Planungslage zeigt: Die eigentliche Frage lautet nicht, ob man eine solche Deponie bauen darf, sondern warum man sie überhaupt braucht.


Deponieren ist die letzte Option

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt eine klare Reihenfolge:

  1. Abfälle vermeiden
  2. Wiederverwenden
  3. Recyceln
  4. Verwerten
  5. Deponieren

Die Deponierung steht damit bewusst am Ende der gesetzlichen Abfallhierarchie. Sie soll nur dann erfolgen, wenn höherwertige Lösungen nicht möglich sind.

Gerade bei gering belasteten mineralischen Abfällen wie Böden und Bauschutt geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass Verwertung und Recycling Vorrang haben.

Brandenburg will keine neuen DK-0-Deponien

Noch deutlicher wird die Entwicklung auf Landesebene.

Im Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans heißt es ausdrücklich, dass neue Deponien der Klasse 0 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Ausnahmen sind lediglich betriebsinterne Monodeponien für eigene Abfälle.

Die Begründung des Landes ist eindeutig: Die meisten DK-0-Abfälle können wiederverwendet oder recycelt werden. Zusätzliche Deponiekapazitäten könnten dagegen dazu führen, dass verwertbare Stoffe auf Deponien landen und damit der Kreislaufwirtschaft entzogen werden – und dass günstiger Deponieraum sogar erst eine Nachfrage schafft, statt einen vorhandenen Bedarf zu decken.

Zudem sieht der Entwurf keinen weiteren Bedarf für neue DK-0-Deponien.

Zwar ist dieser Teilplan bislang noch nicht rechtskräftig, er dokumentiert jedoch die abfallpolitische Zielrichtung des Landes Brandenburg.

Das Ministerium gibt den Behörden schon heute die Richtung vor

Mit einem Erlass vom 22. August 2024 hat das zuständige Ministerium die Zulassungsbehörden aufgefordert, diese Zielrichtung schon jetzt bei Deponieverfahren zu berücksichtigen – also noch bevor der Plan in Kraft tritt.

Besonders wichtig sind dabei fünf Punkte:

  1. Der Bedarf muss für mindestens zehn Jahre nachgewiesen werden.
  2. Vorhandene Deponiekapazitäten müssen berücksichtigt werden.
  3. Für DK-0-Materialien ist besonders streng zu prüfen, ob eine Verwertung möglich ist.
  4. Klima- und Transportfolgen müssen bewertet werden; Transporte sollen möglichst über Schiene oder Wasserweg laufen.
  5. Die Entsorgung soll möglichst ortsnah erfolgen.

Für gering belastete Böden gilt dabei die Grundannahme, dass sie grundsätzlich verwertbar sind. Wer sie deponieren will, muss begründen, warum eine Verwertung nicht möglich sein soll.

Die meisten mineralischen Abfälle werden längst verwertet

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Nach Angaben des Landes Brandenburg wurden im Jahr 2020 rund 8,5 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle verwertet, aber nur etwa 1,3 Millionen Tonnen deponiert. Der weitaus größte Teil dieser Stoffe landet also bereits heute nicht auf einer Deponie. Umweltverbände fordern sogar, die Deponierung auf unter zehn Prozent zu begrenzen und Recycling weiter auszubauen.

Was bedeutet das für Niederlehme?

Die Vorhabenträgerin begründet die geplante Deponie mit einem regionalen Entsorgungsbedarf. Dem steht jedoch die Position des Landes gegenüber, wonach zusätzliche DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr gewünscht sind und für diese Anlagen kein weiterer Bedarf gesehen wird.

Damit stellen sich mehrere zentrale Fragen:

  • Besteht tatsächlich ein zusätzlicher Bedarf?
  • Können die vorgesehenen Materialien nicht verwertet werden?
  • Reichen vorhandene Deponiekapazitäten aus?
  • Wurden Alternativen ausreichend geprüft?

Genau diese Punkte müssen im Planfeststellungsverfahren nachvollziehbar beantwortet werden.

Eine zweite Deponie in der Nachbarschaft – aber einer anderen Klasse

Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe – im Wernsdorfer Ortsteil von Königs Wusterhausen – bereits 2022 die Deponie „Liepnitzenberg“ planfestgestellt wurde.

Sie gehört allerdings zur Deponieklasse I, nicht zur Klasse 0, und hat einen anderen Betreiber. Ihre rund 4,7 Millionen Kubikmeter hat das Land zudem bereits fest verplant – nämlich um einen absehbaren Bedarf bei der Deponieklasse I zu decken. Für DK-0-Material steht diese Kapazität also nicht zur Verfügung.

Liepnitzenberg ersetzt die Bedarfsprüfung für eine DK-0-Deponie deshalb nicht. Sie wirft aber eine andere Frage auf: Wenn im selben Raum bereits erhebliche neue Deponiekapazitäten geschaffen werden, sollte besonders sorgfältig begründet werden, warum zusätzlich auch noch eine DK-0-Deponie nötig sein soll.

Mehr als nur eine einzelne Anlage

Die geplante Deponie steht außerdem nicht isoliert im Raum.

Im Gebiet Niederlehme/Wernsdorf konzentrieren sich bereits heute:

  • Sand- und Kiesabbau,
  • Abfallbehandlung,
  • Logistik- und Schwerverkehr,
  • bestehende und geplante Deponien.

Deshalb stellt sich auch die Frage nach den langfristigen Auswirkungen dieser zunehmenden Konzentration von belastungsintensiven Nutzungen auf Landschaft, Umwelt und Lebensqualität.

Die Diskussion um Niederlehme ist nicht nur eine Frage des Standorts. Sie berührt die grundsätzliche Richtung der Abfallpolitik. Bund, EU und das Land Brandenburg verfolgen das Ziel, Abfälle möglichst zu vermeiden, zu verwerten und zu recyceln. Neue DK-0-Deponien stehen deshalb zunehmend unter besonderem Rechtfertigungsdruck.

Für Niederlehme ergibt sich daraus eine zentrale Frage:

Ist die geplante Deponie tatsächlich notwendig – oder würde hier zusätzliche Deponiekapazität geschaffen, obwohl die politischen und rechtlichen Vorgaben längst in eine andere Richtung weisen?

 

Quellen und weiterführende Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Landesplanung Brandenburg

Regionale Deponieplanung

Stellungnahmen und Fachbeiträge

Hinweis

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans „Mineralische Abfälle“ befindet sich nach Angaben des Landes Brandenburg weiterhin im Fortschreibungsverfahren und ist bislang nicht in Kraft getreten. Die im Beitrag dargestellten Aussagen beziehen sich daher auf die dokumentierte Zielrichtung der Landesplanung, den Erlass des MLUK vom 22.08.2024 sowie die genannten Rechtsgrundlagen und öffentlich zugänglichen Unterlagen.

Symbolbild © Adobe Stock

Wir haben verloren! Viele haben nur noch Angst!

31. Mai 2026

Ein Zwischenruf von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Es tut mir leid, aber es ist so: Die Deponie in Niederlehme wird kommen. „Was man bei einer Begehung nicht sieht“, heißt der Beitrag im „Stadtfunk Königs Wusterhausen“ vom 29. Mai 2026, der die folgenreiche Politik der Bürgermeisterin ruhig offenlegt.
Es ist nicht mehr meine Stadt. Ein Gefühl der Zugehörigkeit geht immer mehr verloren. Es ist die Stadt der SV – Gruppe mit ihrer Bürgermeisterin. Meine Heimat geht dahin.
Ich kann aber nicht ruhig bleiben. Und ich akzeptiere es nicht. So ehrlich die Debatte von einzelnen sehr ehrenwerten Personen und Personengruppen auch mit der SVV und der Bürgermeisterin zu den Problemen in der Stadt geführt wurden und geführt werden, gebracht hat es nichts. Es gibt kein Zugehen der Bürgermeisterin auf die Sorgen der Menschen, es gibt nur ein Abtrotzen von vermeintlichen Zugeständnissen. Alles was so versucht wurde, hat am Ende nichts gebracht. Und ich sehe leider keine Lösung…

Offener Brief zu den Wiesenhof-Beschlüssen

30. Mai 2026

Sehr geehrte Stadtverordnete,

die jüngsten Beschlüsse zur Erweiterung des Wiesenhof-Standortes werfen aus unserer Sicht weiterhin erhebliche Fragen auf.

Bereits vor der Abstimmung hatten wir auf Unklarheiten in den Beschlussvorlagen hingewiesen. Die Antworten der Bürgermeisterin konnten diese Fragen nach unserer Auffassung nicht ausräumen. Trotzdem wurden die Vorlagen von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen.

Besonders unverständlich erscheint uns, dass die neu eingebrachten Beschlussvorlagen inhaltlich nahezu identisch mit den vorherigen Fassungen waren. Warum dafür ein zusätzlicher Beratungsdurchgang notwendig war, bleibt für uns offen.

Im Kern geht es um die geplante nahezu Verdoppelung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten von Wiesenhof. Dass ein Unternehmen wachsen und Gewinne steigern möchte, ist nachvollziehbar. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf Umwelt und Infrastruktur müssen jedoch ebenso berücksichtigt werden.

Kritisch sehen wir insbesondere, dass die Änderung des Flächennutzungsplans den bisherigen Bestandsschutz durch ein Sondergebiet ersetzt und damit eine erhebliche Expansion ermöglicht. Dabei befinden sich in unmittelbarer Nähe Wohngebiete, eine Grundschule, eine Kita und ein Wasserschutzgebiet.

Hinzu kommt, dass im laufenden Genehmigungsverfahren rund 8.700 Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht wurden. Diese hohe Zahl zeigt deutlich, dass es erhebliche Sorgen und Bedenken in der Bevölkerung gibt. Aus unserer Sicht hätte dieser Bürgerwille bei den kommunalen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden müssen.

Offen bleibt außerdem die Frage, warum die möglichen Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf Mensch, Natur, Verkehr und Wasserhaushalt nicht umfassender dargestellt und bewertet wurden. Gerade bei einem Vorhaben dieser Größenordnung erwarten wir eine transparente und nachvollziehbare Abwägung aller Risiken.

Wir appellieren daher an die Stadtverordneten, die bisherigen Beschlüsse noch einmal kritisch zu überprüfen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

© Illustration Adobe Stock

Was man bei einer Begehung nicht sieht

29. Mai 2026

N. N., Name des Autors ist der Redaktion bekannt

Zur geplanten Deponie im Sandtagebau Niederlehme

Wer in diesen Wochen über das Gelände am Segelfliegerdamm schaut, sieht eine ausgeräumte Sandgrube – ein Stück Industrielandschaft, das schon lange nicht mehr schön ist. Was soll hier groß passieren? Hier war doch ohnehin Tagebau, könnte man denken.

Diesen Gedanken kann man niemandem verübeln – und doch greift er zu kurz. Was heute dort steht, zeigt nicht, was eine Deponie in dreißig, fünfzig oder hundert Jahren aus dem Ort macht.

Das Heikle an einer Deponie liegt, ganz wörtlich, unter der Oberfläche. Bei einem Ortstermin lässt sich nicht erkennen, wie das Grundwasser unter der Fläche zieht oder was sich über die Jahrzehnte an Sickerwasser sammelt und wohin es wandert. Setzungen, undichte Stellen, das allmähliche Ineinandergreifen mehrerer Belastungen – all das entzieht sich dem Blick, der über ein Gelände schweift.

Einiges davon steht in den Antragsunterlagen der Firma selbst. Zwischen der geplanten Deponiesohle und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegen nach ihren eigenen Zahlen an den tiefsten Stellen nur rund zehn Zentimeter. Die Deponieverordnung verlangt zum Grundwasser einen Mindestabstand von einem Meter; die Firma hält ihn dennoch für gewahrt, weil dieser Meter aus ihrer Sicht bereits im angesetzten höchsten Grundwasserstand enthalten sei und nicht zusätzlich über dem Wasser verbleiben müsse. Ob diese Auslegung trägt, ist eine der zentralen Fragen des Verfahrens.

Keine 250 Meter nördlich beginnt ein Trinkwasserschutzgebiet. Und das behandlungsbedürftige Sickerwasser – bis zu 36 Kubikmeter am Tag – soll abgefahren werden, gesichert bislang nur durch eine Absichtserklärung; welche Qualität es überhaupt hat, lässt sich nach den Unterlagen erst sagen, wenn die Ablagerung längst läuft.

Dass die Deponie versagen werde, behauptet damit niemand. Der Einwand ist ein anderer: ob die Sicherheitsreserven vorhanden sind, die ein Bauwerk braucht, dessen Wirkung über Generationen reicht.


Eine Planfeststellung ist kein Vertrauensverfahren

Verbreitet ist eine bequeme Annahme: Wenn Gutachter, Behörden und eine eingeführte Firma an einer Sache arbeiten, werde sie schon ihre Richtigkeit haben. Das klingt vernünftig, verfehlt aber den Kern – nicht, weil irgendjemand unredlich wäre, sondern weil eine Planfeststellung gar nicht nach Vertrauen fragt. Sie fragt nach Nachweisen.

Ob man dem Antragsteller mit Sympathie oder mit Skepsis begegnet, ist rechtlich ohne Belang. Es zählen Belege, Methodik und Daten – eben das, was bei einer Begehung unsichtbar bleibt. Wie weit das trägt, zeigt sich an einem einzelnen Beispiel: Wenn ein Gutachten Beeinträchtigungen entfernter Schutzgebiete mit dem Hinweis auf die Distanz und die nahe Autobahn ausschließt, mag das für den Lärm zutreffen – für das Grundwasser nicht. Grundwasser fließt nicht entlang von Autobahnen.

Solche technischen Fragen wirken trocken und werden gern als Nebensache behandelt, obwohl sie in Wahrheit meist den Ausschlag geben. Genehmigungen scheitern selten am Anblick einer Fläche, sondern an Grundwasser, Entwässerung und Standsicherheit – an Gutachten, die nicht tragen. Eine Sickerwasserleitung, die unter dem Grundwasserstand verlaufen soll, oder Setzungen, die sich über Jahrzehnte nur abschätzen lassen: An solchen Punkten entscheidet sich, ob ein Bauwerk hält, was es verspricht.


Drei Vorhaben, ein Grundwasser

Am deutlichsten zeigt sich das an einer Frage, die in keiner der Unterlagen beantwortet wird: Was geschieht, wenn mehrere Vorhaben gleichzeitig auf dasselbe Grundwasser drücken?

Das Grundwasser strömt von hier in Richtung der umliegenden Seen – darunter der Zernsdorfer Lankensee und der Krüpelsee – und weiter zur Dahme; also dorthin, wo geangelt wird, wo im Sommer Kinder baden und wo die Gärten bis ans Wasser reichen. In diesem Einzugsgebiet liegt nicht allein die geplante Deponie; mindestens zwei weitere Vorhaben werden derzeit parallel betrieben.

Da ist zunächst der Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Wiesenhof am Segelfliegerdamm, der seine Kapazität nahezu verdoppeln will: Die genehmigte Schlachtmenge soll von 190 auf 375 Tonnen Lebendgewicht pro Tag steigen, beantragt als wesentliche Änderung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Parallel dazu laufen die Bauleitplanung der Stadt und ein wasserrechtliches Verfahren, in dem eine Grundwasserentnahme von bis zu 240.000 Kubikmetern im Jahr beantragt ist.

Gerade an diesem Betrieb zeigt sich, dass Wasserrecht, Umweltprüfung und immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht isoliert voneinander betrachtet werden können. Das sogenannte Koordinierungsgebot – die Pflicht, parallel laufende Verfahren mit Wirkung auf dasselbe Grundwasser aufeinander abzustimmen – war bereits in früheren Verfahren Gegenstand behördlicher Erörterungen.

Hinzu kommt das ehemalige NVA-Tanklager an der Spreenhagener Straße, auf dem ein großflächiges Ferienresort mit Hotels, Boardinghäusern und Ferienhäusern auf über 30 Hektar geplant ist (B-Plan 05/09 „Spreenhagener Straße“). Das Gelände steht als Altlast im Kataster des Landkreises, liegt in einer Trinkwasserschutzzone, und Bodenuntersuchungen aus dem Jahr 2003 haben dort Mineralöl- und Aromatenbelastungen gefunden. Ein abgeschlossenes Sanierungskonzept ist den zugänglichen Unterlagen nicht zu entnehmen.

Jedes dieser Verfahren läuft für sich, keines nimmt die beiden anderen in den Blick. Was geschieht, wenn Deponie, Schlachtbetrieb und das geplante Ferienresort über Jahre gemeinsam auf dasselbe Grundwasser einwirken, hat bislang niemand untersucht – obwohl das UVP-Recht bei kumulierenden Vorhaben ausdrücklich vorsieht, ihr Zusammenwirken zu betrachten.

Die Frage ist deshalb nicht, ob jedes Vorhaben für sich genommen unbedenklich erscheint, sondern ob die Summe ihrer Wirkungen auf denselben Naturraum ausreichend untersucht wurde. Auch davon ist bei einem Rundgang über das einzelne Gelände nichts zu sehen.


Was auf der Straße ankommt

Oberirdisch wiederholt sich das Muster – mit dem Unterschied, dass man es hier nicht erst im Verborgenen suchen muss. Der Segelfliegerdamm ist die einzige Zufahrt, und über ihn sollen die Deponie-Lkw rollen: bis zu 144 Fahrten am Tag, fast drei Jahrzehnte lang.

Dazu kommt der Verkehr des weiterlaufenden Tagebaus und eines Schlachtbetriebs, der seine Kapazität nahezu verdoppeln will. Wer sich unter Sickerwasser und Grundwasserständen wenig vorstellen kann, hat spätestens hier eine klare Anschauung: Jeder, der die Autobahnabfahrt und den Segelfliegerdamm kennt, kann sich ausmalen, was Dutzende zusätzliche Lastwagen Tag für Tag über Jahrzehnte bedeuten.

Auch hier rechnet jedes Gutachten nur den eigenen Anteil.


Worüber eigentlich entschieden wird

Man sollte sich die Größenordnung vergegenwärtigen. Was hier entsteht, ist keine zugeschüttete Grube, sondern ein Deponiekörper von rund 15 Hektar mit gut 1,6 Millionen Kubikmetern Volumen, ausgelegt auf etwa 28 Jahre Betrieb und eine Nachsorge, die noch weit darüber hinausreicht – eine Entscheidung also, die über Jahrzehnte bindet.

Und sie betrifft nicht allein Niederlehme: Geplant ist ein Standort, der gering belastete mineralische Abfälle aus Berlin und Brandenburg aufnimmt. Aus einer Grube, von der man Renaturierung erwartet hatte, würde auf Dauer ein Entsorgungsplatz der Region – an einem Ort, der schon heute als Misch- und Verwertungsplatz für Abfälle dient.

Dass ein Unternehmen daran verdienen möchte, ist nichts Anrüchiges. Doch je größer das wirtschaftliche Gewicht hinter einem Vorhaben, desto wichtiger wird ein Blick, den dieses Gewicht nicht bewegt.

Dazu fügt sich ein Umstand, der in der bisherigen Diskussion kaum vorkommt: Das Land Brandenburg will in seinem fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan neue DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr zulassen – ausgenommen Monodeponien, in denen ein Betrieb allein seinen eigenen Abfall ablagert. Niederlehme gehörte nicht dazu.

Einen fertigen Schluss muss man daraus nicht ziehen, doch die Frage drängt sich auf: Warum schlägt das Land diesen Weg ein – und wie fügt sich ein neuer regionaler Deponiestandort in diese Linie?


Wer am Ende damit lebt

In einem solchen Verfahren verfolgt jeder Beteiligte seine eigene Aufgabe, und diese Aufgaben weisen nicht in dieselbe Richtung: Die Firma will ihr Vorhaben durchbringen, die Gutachter arbeiten ihr zu, die Behörde prüft.

Gerade weil die Interessen auseinandergehen, kann die Stadt nicht darauf bauen, dass die übrigen Beteiligten ihre Bürger schon mitbedenken. Kritische Fragen zu stellen ist hier keine Fortschrittsfeindlichkeit, sondern genau das, wozu gewählte Vertreter da sind.

Und diese Sorgfalt lohnt sich, weil die beiden möglichen Fehler ungleich schwer wiegen. Eine zu strenge Prüfung kostet Zeit – ärgerlich, aber zu beheben. Eine zu nachlässige kann einen Ort ein halbes Jahrhundert begleiten.

Denn wenn Betrieb und Nachsorge eines Tages enden, zieht die Firma weiter; was bleibt, sind die Menschen, die hier leben, ihr Wasser, ihr Boden, die Straße vor der Tür – und jener Angler am Lankensee, der seine Schnur auswirft, ohne zu wissen, was sich im Grundwasser unter ihm bewegt.

Misstrauen ist also nicht der Maßstab, blindes Vertrauen ebenso wenig; es bleibt das Prüfen. Technische Einwendungen sind dabei kein Votum gegen ein Unternehmen, sondern ein notwendiger Teil des Verfahrens – die Stadt hat solche Einwendungen bereits erhoben.

Ob die Fläche heute harmlos wirkt, entscheidet nicht über die Deponie; darüber entscheidet, ob die Unterlagen halten, was sie versprechen. Und diese Frage zu stellen schadet niemandem, der nichts zu verbergen hat.


Hinweis zu den Quellen

Die Zahlen und Sachverhalte zur Deponie selbst stammen aus den öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen der Vorhabenträgerin zum Planfeststellungsantrag vom 06.02.2026. Die Angaben zu den benachbarten Vorhaben stammen aus deren jeweils eigenen, öffentlich zugänglichen Verfahrensunterlagen und Registern (u. a. Altlastenkataster des Landkreises).

Im Einzelnen u. a.

  • Grundwasserabstand: Deponieplanum an den Tiefpunkten 36,70 m NHN, festgesetzter höchster Grundwasserstand (HGW100) 36,63 m NHN → rund 0,1 m geometrischer Abstand (Erläuterungsbericht S. 50/95). Die Vorhabenträgerin sieht den DepV-Mindestabstand von 1,0 m (Anhang 1, Pkt. 1.1, Nr. 1) gleichwohl als erfüllt an, da im angesetzten HGW bereits Sicherheiten von 0,5–1,0 m enthalten seien; die Belastbarkeit dieser Auslegung ist Prüfgegenstand. Trinkwasserschutzgebiet Niederlehme ca. 250 m nördlich (Erläuterungsbericht Tab. 5, S. 35/95).
  • Sickerwasser: bis zu 36 m³/Tag (LBP, Anlage 17, S. 27); Entsorgung nur durch Absichtserklärung (Anlage 21); Qualität erst „nach Beginn der Ablagerung“ bestimmbar (UVP-Bericht, Anlage 16, S. 11).
  • Dimension und regionale Bedeutung: rd. 17 ha Gesamtfläche, ca. 15 ha Deponiebauwerk, ca. 1,63 Mio. m³ Verfüllvolumen, ca. 28 Jahre Betrieb; Entsorgung u. a. mineralischer Abfälle aus Berlin und Brandenburg (Antragsunterlagen; EUWID-Recycling, „Vinci-Tochter beantragt DK-0-Deponie bei Berlin“, 14.04.2026).
  • Bestehende Abfallnutzung des Geländes: derzeit Misch- und Verwertungsplatz nach § 4 BImSchG (LBP, Anlage 17, S. 5).
  • Grundwasserfließrichtung und erhöhte Empfindlichkeit: Reduzierung der Bodenmächtigkeit durch den Tagebau auf 0,3–3 m, dadurch erhöhte Empfindlichkeit des Grundwassers; Fließrichtung in Richtung der umliegenden Gewässer (UVP-Bericht, Anlage 16, S. 35; WRRL-Fachbeitrag, Anlage 19).
  • Verkehr: 144 zusätzliche Lkw-Fahrten/Tag über 28–30 Jahre auf dem Segelfliegerdamm als einziger Zufahrt; paralleler Tagebauverkehr (Verkehrsuntersuchung, Anlage 14, S. 6, 9–10).
  • Kumulierende Vorhaben: §§ 10 ff. UVPG (Berücksichtigung des Zusammenwirkens kumulierender Vorhaben).
  • Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Wiesenhof am Segelfliegerdamm: beantragte Erhöhung der Schlachtkapazität von 190 auf 375 t Lebendgewicht/Tag (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG); parallele Verfahren (Bauleitplanung, immissionsschutz- und wasserrechtliche Genehmigung, UVP) mit beantragter Grundwasserentnahme von bis zu 240.000 m³/Jahr; Koordinierungsgebot bereits Gegenstand behördlicher Befassung (öffentlich zugängliche Verfahrens- und Behördenunterlagen).
  • Ehemaliges NVA-Tanklager Spreenhagener Straße / geplantes Ferienresort: militärische Konversionsfläche; Eintrag im Altlastenkataster des Landkreises; Lage in Trinkwasserschutzzone III b (WSG Niederlehme/Wernsdorf); Bodenuntersuchungen 2003 (Mineralöl, Aromaten). Auf der Fläche ist ein Hotel- und Ferienresort geplant (B-Plan 05/09 „Spreenhagener Straße“, Sondergebiet Hotel- und Ferienhausanlage; Träger Log Homes GmbH; rund 33 ha Plangebiet; nach B-Plan-Begründung u. a. 700 Hotelbetten, 200 Boardinghaus-Appartements, 244 Ferienhäuser; Raumordnungsverfahren 2014 abgeschlossen).
  • Landesstrategie: Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Brandenburg, Teilplan Mineralische Abfälle (S. 30): grundsätzlich keine Neuzulassung von DK-0-Deponien außer Monodeponien für betriebseigene Abfälle.
  • Ursprüngliche Rekultivierung als Wald: Anlage 16, S. 38; Anlage 17, S. 4; Anlage 18, S. 3.

Online zugängliche Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Antragsunterlagen selbst (Erläuterungsbericht und Anlagen) sind die öffentlich ausgelegten Planunterlagen und über das Landesamt für Umwelt Brandenburg einsehbar. Frei im Internet zugänglich sind:

Windkraft im Wald: Der unterschätzte Eingriff in unser Mikroklima

13. Mai 2026

Matthias Fischer, Zernsdorf

Der Streit um Windkraftanlagen im Wald wird oft auf eine scheinbar einfache Frage reduziert: „Wie viele Bäume müssen gefällt werden?“ Doch genau das greift viel zu kurz. Denn moderne Windindustrieanlagen verändern nicht nur die Fläche, auf der sie stehen. Sie greifen tief in die atmosphärischen Prozesse über dem Wald ein – mit Folgen, die weit über die Rodungsfläche hinausreichen.

Besonders problematisch ist dabei ein Effekt, über den kaum öffentlich gesprochen wird: die massive Durchmischung der bodennahen Luftschichten durch die Rotoren.

Der Wald lebt von stabilen Luftschichten

In windschwachen Nächten bildet sich über Wäldern häufig eine sogenannte Inversionsschicht. Dabei liegt in Bodennähe kühlere, feuchtere Luft, während darüber wärmere Luftschichten entstehen. Diese stabile Schichtung wirkt wie ein natürlicher Schutzschild:

  • Feuchtigkeit bleibt länger im Wald
  • Verdunstung wird reduziert
  • Pflanzen und Böden trocknen weniger aus
  • junge Bäume und empfindliche Vegetation werden geschützt

Diese Schichten entstehen typischerweise in Höhen von etwa 80 bis 150 Metern – also genau dort, wo moderne Windkraftanlagen mit ihren Rotoren arbeiten.

Die Rotoren wirken dabei wie gigantische Rührwerke in der Atmosphäre. Sie erzeugen Turbulenzen und kilometerlange Wirbelschleppen („Wakes“), die diese stabilen Luftschichten zerstören und die Luft massiv durchmischen.

Dass Windparks großräumige Turbulenzen und Veränderungen der atmosphärischen Grenzschicht verursachen, ist wissenschaftlich seit Jahren bekannt. Studien beschäftigen sich intensiv mit den Wechselwirkungen zwischen Windparks, Turbulenz, Feuchtigkeit und atmosphärischer Stabilität. (Springer)

Die Folgen: Mehr Austrocknung im Wald

Die Konsequenz dieser künstlichen Durchmischung ist gravierend:

Feuchtigkeit wird schneller abtransportiert. Wärmere und trockenere Luft gelangt näher an den Boden. Der Wald verliert seine natürliche nächtliche Regenerationsphase.

Besonders betroffen sind die Bereiche im Lee der Hauptwindrichtung – also dort, wo die Luftverwirbelungen der Anlagen hinziehen. Diese Effekte können sich über Kilometer erstrecken.

Genau solche Nachlaufströmungen („Wakes“) werden inzwischen intensiv untersucht. Offshore wurden kilometerlange Wirbelschleppen bereits eindrucksvoll dokumentiert. Aufgrund der geringeren natürlichen Turbulenz über dem Meer halten diese Effekte dort besonders lange an. (arXiv)

Auch Untersuchungen zur Luftfeuchtigkeit in Windparks zeigen, dass Windkraftanlagen die Feuchteverhältnisse messbar verändern können – insbesondere bei stabilen Wetterlagen in der Nacht. (MDPI)

Wälder sind keine Industriegebiete

Hinzu kommt die massive technische Zerschneidung der Waldgebiete:

  • breite Schwerlaststraßen
  • dauerhafte Kranstellflächen
  • Bodenverdichtung
  • Entwässerungseffekte entlang der Wege
  • zusätzliche Waldränder mit höherer Austrocknung

Jeder neue Waldrand verändert das Mikroklima. Wind dringt tiefer ein, Sonne erreicht den Boden stärker, Feuchtigkeit entweicht schneller. Forstwissenschaftler weisen seit langem darauf hin, dass genau diese „Waldrandeffekte“ empfindliche Waldökosysteme destabilisieren können. (fis.tu-dresden.de)

Während Politik und Projektierer oft behaupten, der Flächenverbrauch sei „gering“, verschweigen sie die tatsächliche ökologische Wirkung auf das umliegende Waldsystem.

Der Widerspruch der Energiewende

Ausgerechnet in einer Zeit zunehmender Dürre, sinkender Grundwasserstände und großflächiger Waldschäden werden Wälder nun zusätzlich durch industrielle Großanlagen belastet.

Dabei erfüllen Wälder zentrale Funktionen:

  • CO₂-Speicherung
  • Kühlung der Landschaft
  • Wasserrückhalt
  • Schutz vor Erosion
  • Lebensraum für unzählige Arten

Wer Wälder weiter destabilisiert, schwächt genau jene natürlichen Systeme, die wir im Kampf gegen Klimawandel und Hitze dringend brauchen.

Es geht nicht um „gegen Windkraft“ – sondern um Vernunft

Natürlich braucht Deutschland erneuerbare Energien. Aber die entscheidende Frage lautet:

Warum werden immer stärker die letzten ökologisch wertvollen Rückzugsräume industrialisiert, statt zuerst bereits belastete Räume konsequent zu nutzen?

  • entlang von Autobahnen
  • auf Konversionsflächen
  • in Industriegebieten
  • auf versiegelten Flächen
  • offshore dort, wo Schäden minimierbar sind

Der Wald ist kein beliebiger Standort. Er ist ein hochkomplexes Klimasystem.

Wer Windkraft im Wald plant, greift nicht nur in eine Fläche ein. Er verändert Luftströmungen, Feuchtehaushalt und Mikroklima über große Distanzen hinweg.

Und genau darüber muss endlich ehrlich diskutiert werden.

 

Auf dem Bild (Quelle https://www.mdpi.com/1996-1073/6/2/696?utm_source=chatgpt.com) kann man die Wirbelschleppe solcher Anlagen sehr gut erkennen, hier handelt es sich um eine off shore Windfarm.

Beitragsbild Symbolfoto Bingener Wald © Wikimedia Commons

Bürgerinitiative GEGENWIND Uckley

12. Mai 2026

Klares Zeichen gegen weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley

Die Bürgerinitiative „GEGENWIND Uckley“ begrüßt, dass die Sorgen und Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen deutlich zur Sprache gekommen sind.

In der Sitzung haben Vertreter der Bürgerinitiative ihre Position vorgetragen und unmissverständlich klargemacht, dass ein weiterer Ausbau von Windindustrieanlagen im Waldgebiet Uckley abgelehnt wird. Die Menschen vor Ort wollen nicht hinnehmen, dass Wald, Natur, Landschaft und Lebensqualität immer weiter belastet werden.

Im Waldgebiet Uckley stehen bereits zehn Windindustrieanlagen, eine weitere Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Siedlungsgebiete Uckley, Kablow-Ziegelei und Zernsdorf liegen in unmittelbarer Nähe und sind von der Entwicklung besonders stark betroffen.

Mit dem Auftreten in der Stadtverordnetenversammlung machte die Initiative deutlich, dass dieses Thema nicht einfach übergangen werden kann. Der Schutz der Heimat, der Wälder und der Lebensqualität müsse ernst genommen werden.

Im Anschluss an den Vortrag der Initiative stimmte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Inhalt eines Änderungsantrags der AfD-Fraktion Königs Wusterhausen zu.

Die Stadt Königs Wusterhausen wird sich nun ausdrücklich gegen weitere Windindustrieanlagen im Wald von Uckley positionieren und ihre Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft entsprechend ändern.

Die Bürgerinitiative kündigt an, den weiteren Prozess aufmerksam zu begleiten und ihre Anliegen weiterhin deutlich zu vertreten. Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley habe erst begonnen.

„Unsere Wälder sind keine Industrieflächen. Uckley braucht Schutz statt weiteren Ausbaus.“

Wer sich beteiligen möchte, kann die Bürgerinitiative über die WhatsApp-Gruppe oder per E-Mail kontaktieren:

Für den Erhalt der Natur. Für die Heimat. Für die Bürger. Gegen Windindustrie im Wald.

Zwischen Bagatellnotruf und Gebührenstreit

5. Mai 2026

Von Ronny Brösemann, Rettungssanitäter in KW

Warum das System Rettungsdienst kollabiert

In der rein bürokratischen Debatte um Gebührensätze und dem Streit zwischen den Krankenkassen und dem Landkreis Dahme-Spreewald wird leider die Perspektive des Rettungsdienstpersonals vergessen. Ich möchte mit meinem Statement die Finger in die offene Wunde legen – ich bin hier in KW Notfallsanitäter.

Gleichzeitig macht mir persönlich die aktuelle Debatte große Sorgen: Mir tun die Menschen leid, die nun aus Angst vor den Kosten auf Hilfe verzichten. Das ist der völlig falsche Weg.

Ich möchte an alle Bürger appellieren: Zögern Sie bei echten Notfällen nicht, die 112 anzurufen. In Ihrem Telefonat werden Sie gezielt zur Situation befragt und erhalten unverzüglich lebenswichtige Tipps zur Versorgung akut gefährdeter Personen. Die Entscheidung über die Entsendung eines Rettungswagens oder Notarztes obliegt allein der professionellen Leitstelle. Sie dürfen und sollen erwarten, dass unverzichtbare Hilfe zu Ihnen unterwegs ist – ausgestattet mit modernster Technik, Medikamenten und hochqualifiziertem Personal.


Realität im Rettungsdienst

Als Notfallsanitäter im Landkreis Dahme-Spreewald erlebe ich täglich, worüber die Politik und die Krankenkassen derzeit nur auf dem Papier streiten. Während sich die Verwaltung und die Kassen gegenseitig die Verantwortung für die Kosten zuschieben, stehen wir in der Realität vor einem massiven strukturellen Problem. Eine öffentliche Diskussion darüber ist nicht nur notwendig, sie ist längst überfällig.

Die aktuelle Kostenexplosion ist nicht allein das Ergebnis von Inflation oder teurer Technik. Sie ist das Resultat einer jahrelangen „Mitnahmekultur“ und einer massiven Fehlsteuerung von Hilfeersuchen.

Wir beobachten ein enormes Anspruchsdenken: Ein nicht unwesentlicher Teil derer, die den Notruf 112 wählen, steht bereits mit gepackter Tasche am Straßenrand – oft wegen unkritischer Gesundheitszustände, die eigentlich in eine Hausarztpraxis gehören.

Wir rücken zu dramaturgisch überbewerteten Bagatellen aus:

  • kleinste Verletzungen
  • harmlose Alltagsunfälle
  • klassische Erkältungen

Jeder dieser Einsätze bindet hochqualifiziertes Personal und teures Equipment, das für echte Lebensgefahr dann eventuell nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.


Ursachen der steigenden Kosten

Die hohen Gebühren, um die nun gestritten wird, sind auch die Quittung für:

Fehlende Investitionen
Über Jahre wurde bei Gebäuden, Fahrzeugen und der Personalentwicklung gespart. Dieser Sanierungsstau muss jetzt teuer nachgeholt werden.

Fehlgeleitete Inanspruchnahme
Solange der Rettungsdienst als „Taxi-Ersatz mit Blaulicht“ missverstanden wird, werden die Kosten weiter steigen.

Wir brauchen keine Debatte darüber, wer wem welche Rechnung schickt. Wir brauchen eine Lösung für die Ursachen. Es braucht Investitionen in moderne Strukturen und gleichzeitig eine ehrliche Aufklärung der Bevölkerung darüber, was ein Notfall ist – und was nicht.


Wer leidet unter dem Streit?

Die Leidtragenden des aktuellen Streits sind am Ende:

  • die Bürger, die nun mit Rechnungen in Vorleistung gehen müssen
  • die Einsatzkräfte, die ein System stützen, das zu zerbrechen droht

Der konkrete Konflikt (Stand: Mai 2026)

Im Streit zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den gesetzlichen Krankenkassen geht es um die Finanzierung der Rettungsdienstgebühren – insbesondere um gestiegene Kosten und sogenannte Fehlfahrten.

Die Kernpunkte:

Keine Einigung bei der Gebührenkalkulation
Die Verhandlungen über die Rettungsdienstgebühren 2025/2026 sind gescheitert.

Finanzierung von Leerfahrten
Krankenkassen weigern sich, Einsätze vollständig zu bezahlen, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt.

Gestiegene Betriebskosten
Begründet durch bessere Technik (z. B. hydraulische Tragen) und steigende Einsatzzahlen.

Rechnungen an Patienten
Bürger sollen Kosten zunächst selbst tragen und anschließend bei der Krankenkasse einreichen.

Die aktuelle Grundlage ist die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst“ (Stand: 01.01.2026).


Was können Sie als Bürger tun?

Warten Sie nicht, bis die erste Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt. Werden Sie aktiv und schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.

Erinnern Sie Ihre Versicherung daran, dass Sie für eine lückenlose Notfallversorgung Beiträge zahlen. Fordern Sie Ihre Kasse auf, die Blockadehaltung gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald aufzugeben und sich auf eine faire Finanzierung zu einigen.

Die Krankenkassen tragen die Verantwortung dafür, dass Sie im Notfall ohne finanzielle Sorgen die 112 wählen können.


Warum Druck auf die Krankenkassen sinnvoll ist

  • Versicherte zahlen Beiträge für medizinische Versorgung
  • Verweigerte Kostenübernahme untergräbt dieses Prinzip
  • Viele Beschwerden erzeugen administrativen Druck
  • Die Verantwortung wird klar zugeordnet

Konkreter Rat

Im Falle eines Gebührenbescheids:

Stellen Sie sofort einen
„Antrag auf Kostenübernahme und direkte Abrechnung“
bei Ihrer Krankenkasse.


Musterbrief an die Krankenkasse

(Kopieren, ausfüllen und versenden)

Betreff: Sicherstellung der Notfallversorgung und Kostenübernahme im Landkreis Dahme-Spreewald

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bei Ihrer Krankenkasse versichert und verfolge mit großer Sorge die aktuelle Berichterstattung über den Streit bezüglich der Rettungsdienstgebühren im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS).

Als Beitragszahler vertraue ich darauf, dass meine medizinische Notfallversorgung finanziell abgesichert ist. Es ist für mich unverständlich, dass ich aufgrund gescheiterter Verhandlungen damit rechnen muss, Gebührenbescheide für notwendige Rettungseinsätze privat zu erhalten und in Vorleistung zu gehen.

Ich fordere Sie daher auf:

  1. Geben Sie Ihre Blockadehaltung gegenüber der aktuellen Gebührensatzung des Landkreises LDS auf.
  2. Stellen Sie sicher, dass Rettungsdiensteinsätze weiterhin direkt zwischen Leistungserbringer und Kostenträger abgerechnet werden.
  3. Bestätigen Sie mir, dass Sie im Notfall die Kosten vollständig übernehmen und mich von privaten Zahlungsaufforderungen freistellen.

Es darf nicht sein, dass Patienten aus Angst vor finanziellen Belastungen zögern, im Notfall die 112 zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name, Vorname)
(Versichertennummer)


Teilen Sie diesen Musterbrief mit Nachbarn und Freunden im Landkreis. Je mehr Menschen ihre Krankenkassen kontaktieren, desto größer wird der Druck, den Konflikt zu lösen.

Viele Krankenkassen bieten dafür Apps oder Online-Portale, über die sich solche Anfragen einfach einreichen lassen.

© Symbolbild: Adobe Stock

Ich nehme Sie beim Wort, Frau Bürgermeisterin Wiezorek …

13. April 2026

Dr. Marina Kreisel

Die Zeichen der Zeit sind bemerkenswert in verschiedener Hinsicht. Nun zeigten sie sich – vier Jahre nach dem Ausrufen der „Zeitenwende“ (Bundeskanzler Olaf Scholz) und des offenen Briefs aus der SVV KW – auch im gemeinsamen Auftreten der Bürgermeister und Ihnen als der einzigen Bürgermeisterin in LDS, geschehen am 25. März 2026 in der Einwohnerfragestunde (!) des Kreistages LDS. Das Wort ergriffen dort Björn Langner (Heidesee), Gerald Lehmann (Luckau), Philipp Martens (Zeuthen), Frank Nerlich (Wildau), Michaela Wiezorek (Königs Wusterhausen) Markus Witteck (Schulzendorf). Der Vertreter des Bürgermeisters Christian Hentschel aus Schönefeld durfte aus formalen Gründen selbst nicht sprechen und musste das Rednerpult sofort wieder räumen. Doch was alle anderen zu sagen hatten, galt gleichermaßen für Schönefeld; der Hintergrund für diese konzertierte Aktion ist die gegenwärtige und absehbare Entwicklung der Haushalte in fast allen Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald: Die Bürgermeister Björn Langner und Philipp Martens brachten sie vor wenigen Tagen auch in einem gemeinsamen Interview auf den Punkt: Falls diese Entwicklung dauerhaft deutlich mehr Ausgaben als Einnahmen umfasst und anhaltend unterfinanziert wird vom Land Brandenburg für von ihm übertragene Aufgaben,  dann „hängen wir die weiße Fahne heraus und sind zahlungsunfähig“ (Philipp Martens)  – die einen eher, die anderen spätestens in fünf Jahren. (Vor einer solchen Entwicklung beispielsweise in KW ist von Bürgern und Swen Ennullat als Ex-Bürgermeister nicht erst gegenwärtig gewarnt worden.)

Besonders deshalb hatten die zuständigen Amtspersonen eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zum Haushalt des Landkreises LDS verfasst, gerichtet an den Landrat Swen Herzberger und an die Fraktionen im Kreistag. Vor allem wollten sie eine Verringerung der Kreisumlage erreichen, die die Kommunen an den Landkreis – laut dessen Ansatz in Höhe von 41,46%  – abführen sollten, und hatten einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Dabei war ihnen allen nach eigener Aussage sehr bewusst, dass sich der Landkreis selbst inzwischen in einer zutiefst schwierigen finanziellen Situation befindet. Hier wie dort war sie nicht einfach bloß so entstanden, sondern auch – obwohl in unterschiedlicher Gewichtung – aus inneren wie äußeren Gründen herbeigeführt worden, worauf in KW das Gutachten von Herrn Dr. Christian Müller-Elmau ausführlich einging. (Ich füge hinzu: einschließlich über eigenes politisches Handeln.) Zwar verwiesen Redner neben der Verantwortung des Landes auch auf die Verantwortung des Bundes, aber dass zu den äußeren Ursachen in seinem Bereich die horrenden, geradezu unvorstellbaren Kosten gehören für eine als alternativlos behauptete Aufrüstung und Militarisierung, blieb völlig unerwähnt. War das Unterlassen nur auf die ungünstige Konstellation, unter denen die Bürgermeister und Sie als Bürgermeisterin in diesem Rahmen überhaupt reden durften, zurückzuführen? Oder sah man seine Kompetenzen überschritten? Oder wurde hier gewissermaßen der Geßlerhut gegrüßt? Auf besondere Weise tat das nach meinem Eindruck der Königs Wusterhausener Kreistagsabgeordnete Peter Dreher, CDU, der eine wesentliche Ursache für die Haushaltssituation letztlich beim russischen Präsidenten Putin sah, weil es der russische Angriffskrieg sei, der zu den Konjunkturproblemen in Deutschland geführt habe.

Nicht unerwähnt bleiben soll hier, dass diesem geschlossenen Auftreten im Kreistag bereits ein Brandbrief zur Situation der Gemeinden in LDS an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke vorangegangen war, von allen Bürgermeistern und Amtsdirektoren unterzeichnet. Eine Antwort darauf gab es nicht. Null Kommunikation in der Sache. Eine gestörte Kommunikation zwischen Landrat und Bürgermeistern wurde aus Ihrem Kreise ebenfalls in der Sitzung des Kreistages öffentlich kundgetan, wohl nicht nur bezogen auf die eingebrachte Stellungnahme zum Haushalt des Landkreises. Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wiezorek, und Ihre Kollegen sprachen sich ausdrücklich aus gegen Falschaussagen und Ignoranz im Umgang mit der Stellungnahme plus Kompromissvorschlag, gegen Missachtung der damit verbundenen Arbeit der Verfasser, gegen ein Aneinandervorbeireden. Sie wünschten und forderten Kooperation im Sinne von „miteinander reden“, „auf Augenhöhe“, „im Dialog“, „mit gegenseitigem Respekt“ sowie Rederecht der Bürgermeister im Kreistag (um die Stichworte zu nennen). Das alles vermissen Sie und Ihre Kollegen – verständlicherweise, scheint mir. (Obwohl damit nicht alles erfasst sein dürfte.) Und das alles kommt mir nicht unbekannt vor – auch mit Blick nach KW, im Umgang von Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Bürgern. Immerhin gab es hier schon Anzeigen, Klagen, Gerichtsurteile.

Angesichts der Forderungen gegenüber dem Landrat und dem Kreistag, so berechtigt sie offenbar sind, müssen Sie sich – hier als Bürgermeisterin, als Hauptverwaltungsbeamtin der Verwaltung in KW betrachtet – jedoch wohl selbst beim Wort nehmen bzw. nehmen lassen? Letzteres tue ich. Und ich sehe Defizite in der Arbeit, Fehler, die nicht allein daraus erklärt werden können, dass Fehler machen menschlich sei oder aus einer unzureichenden Personalsituation im Rathaus resultiere. Derartige Defizite zeigen sich – um einige Beispiele anzuführen –

  • im Verwenden von Falschaussagen, das im Zusammenhang mit Begründungen zu Beschlussvorlagen (siehe bereits aufgestellter Container in Zernsdorf, der in der Beschlussvorlage der Bürgermeisterin als noch nicht existierend beschrieben worden war);
  • im Weglassen meines Erachtens wichtiger Informationen, die für ein Entscheidungsverhalten von Stadtverordneten bedeutsam oder für den weiteren Prozess der Ausarbeitung einer Beschlussvorlage unverzichtbar sein könnten (siehe Klimawald Senzig, Schreiben der Stadt an Ministerin Hanka Mittelstädt und Antwort bleiben unerwähnt, schon gar nicht liegen sie den Stadtverordneten und Bürgern als Dokumente vor; ebenso siehe Protokoll vom Scoping – Termin, Dorfanger Niederlehme, das Teilnehmer erst nach Monaten auf Nachfrage inhaltlich unabgestimmt erhalten haben);
  • im Ignorieren, Amputieren, Herabsetzen von Vorschlägen, Stellungnahmen, Einwendungen, Personen (siehe jüngst Umgang mit NABU-Vorschlag für einen Grünzug als fachlichen Beitrag zum Ortskern Niederlehme; nach meiner Kenntnis wurde seine tatsächliche Beschaffenheit den Bewohnern während eines Workshops der Stadtverwaltung vorenthalten, seine Verfasser waren zwecks Erläuterung nicht anwesend, weil nicht eingeladen; zur Erörterung und Bewertung stand ein Torso, der sich ohne deren Kenntnis weit entfernt hatte vom ursprünglichen Entwurf mit Zonierung, Struktur, Funktion, doch das Etikett des NABU wurde beibehalten; siehe auch die fortgesetzte Debatte zu den Wiesenhof-Beschlüssen, in der Petitionen und Argumente trotz rechtlicher Bedenken von Bürgern in der Stadtverwaltung und in der SVV meist beiseite geschoben werden. Letzteres hat Anteil daran, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises vermutlich stärker als früher gefordert ist, sich zu Schreiben von Bürgern zu äußern.)

Diesen Defiziten liegen unterschiedliche Ursachen zugrunde, aus meiner Außensicht als interessierte Bürgerin eben auch hausgemachte, teilweise stark verfestigte. Strukturelle, personelle. Nicht lediglich aus der Vergangenheit übernommen, sondern neu hervorgebracht.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wiezorek,  so wie die Dinge liegen, auch nach dem gemeinsamen Aufritt von Ihnen und Ihren Kollegen in Lübben, habe ich erst recht allen Grund, Sie beim Wort zu nehmen. Das geschieht mit dem Wissen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für vieles in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich bzw. mitverantwortlich sind – auch bezüglich Fehlentscheidungen in städtebaulicher und finanzieller Hinsicht, deren Ergebnisse sie nun teilweise beklagen –, allerdings eben nicht für alles. Gerade deshalb halte ich es, wie auch von Ihnen bekannt, für unerlässlich, dass die Kosten für Kriege und Aufrüstung – ins Unermessliche steigend – nicht aus den kommunalpolitischen Diskussionen verbannt werden, nicht von Bürgermeistern, nicht von Landräten, nicht von Kommunalpolitikern, nicht von Bürgern; denn heute über fortgesetzte – tatsächliche oder behauptete – Verschlechterungen in den Kommunenund im Landkreis zu klagen, dabei den Zusammenhang zum Krieg  und zu umfassender Militarisierung der Bundesrepublik nicht klar zu benennen, zugleich hoffend auf Verbesserungen oder/und auf ein Ende von Leistungskürzungen und Gebührenerhöhungen, gestützt auf die Warnung vor AfD und die Gefährdung der Demokratie – was ist das für ein widersprüchlicher, illusionärer, hilfloser Ansatz?! Er ist nicht zu kompensieren über die bisherigen Forderungen der Amtspersonen aus LDS, hin bis zur Kommunikation. Trotz aller Forderungen, sie zu verbessern. Wir werden es erleben.

Übrigens, es ist nicht jede/r ein Volker Braun. Aber gelegentlich zu dem zu greifen, was er geschrieben hat, kann den Blick schärfen, lässt vielleicht innehalten im Getöne der täglichen Propaganda und Desorientierung. Und vielleicht nachdenken über „Ein Zettel. Betreff Rammstein“.

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/brandenburgs-kommunen-am-anschlag-buergermeister-aus-lds-schreiben-brandbrief-an-woidke-NZUMTEEG5VGTXK6YSBEK5P5BBQ.htmlhttps://mediacms.dahme-spreewald.de/view?m=ZcNPuhKMR
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/44a462bfd0cc751f/878c0bdb2d9d/Protokoll_Ndl_Eigent-merveranstaltung-Dez-2025.pdf
https://www.stadtfunk-kw.de/eine-beschlussvorlage-zwischen-dichtung-und-wahrheit-und-niemand-merkt-es/
https://www.stadtfunk-kw.de/offener-brief-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-koenigs-wusterhausen-an-die-bundesregierung/
https://mediacms.dahme-spreewald.de/view?m=ZcNPuhKMR
https://www.ubl-lds.de/enttaeuschung-und-entsetzen-ubl-prangert-verhalten-im-kreistag-an/

 

Sauna für mehr Körperbewusstsein in Zeesener Kita „Tannenzapfen“

31. März 2026

Pressemitteilung der STEPKE KitA

Sponsoren und Förderverein legen für eine Sauna in der KiTa Tannenzapfen zusammen

Zeesen, 31.03.2026. In der KiTa Tannenzapfen in Königs Wusterhausen OT Zeesen gibt es ab sofort ein besonderes pädagogisches Angebot für die Kinder: Mithilfe von regionalen Unternehmen und den Familien wurde eine Textil-Sauna für die KiTa finanziert, um das Körperbewusstsein und Wohlbefinden der Kinder gezielt zu fördern.
„Eine Sauna in der KiTa klingt zunächst ungewöhnlich, allerdings kann Saunieren viele positive Effekte auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern haben“, erklärt Simone Flechtner, Leitung der KiTa Tannenzapfen. Nicht nur bei Erwachsenen kann der regelmäßige Besuch einer Sauna das Immunsystem stärken. Auch bei Kindern kann Saunieren die Abwehrkräfte stabilisieren, Erkältungen vorbeugen und Abhilfe schaffen, nachdem die KiTa-Kinder das große Außengelände genutzt haben. „Kinder, die hier viel spielen und sportlich aktiv sind, können ihre verspannten Muskeln in unserer Sauna entspannen“, so Flechtner.
Das Angebot knüpft an die pädagogischen Leitlinien des Trägers Stepke-KiTas an. Besonders der Bildungsbereich ‚Wasser‘ spielt eine zentrale Rolle für das Körperbewusstsein der KiTa-Kinder. „In unserer KiTa ermöglichen wir den Kindern, ihren Körper bewusst wahrzunehmen und verschiedene Sinneseindrücke wie Wärme und Abkühlung zu erleben. Das ist eine wichtige Fähigkeit, die sie beim Umgang, mit beispielsweise Wasser benötigen“, erklärt Flechtner.
Die Saunagänge sind altersgerecht angepasst: Die Kinder gehen einmal wöchentlich in die Sauna bei maximal 60°C und einer Zeitspanne zwischen zwei und sieben Minuten. Die Selbstbestimmung der Kinder steht dabei im Vordergrund, denn das Angebot der Sauna beruht auf Freiwilligkeit und auf Absprache mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Richtig angewendet stellt das Saunieren eine wertvolle Ergänzung zu einem gesunden Lebensstil dar. „Wir freuen uns, dass wir so großzügig beim Bau der Sauna unterstützt wurden: Eltern, Großeltern und einige Unternehmen aus der Region haben uns diese Sauna ermöglicht“, so Luisa Lüdtke, Regionalleitung der Region Berlin/Brandenburg.


Interessierte Pädagog*innen, die Lust haben die KiTa Tannenzapfen als „Richtig gute KiTa“ mitzugestalten, sind herzlich willkommen, sich unter www.stepke-kitas.de zu bewerben.

Nachtrag zum Abstimmungsergebnis der SVV am 9. März 2024 zum Schulneubau in Senzig

27. März 2026

Dr. Marina Kreisel

Nachtrag zum Artikel am 20. März 2026 über den Stand der Planungen für einen Schulneubau in Senzig und die damit verbundenen Widersprüche. (Link zum Beitrag)

Ich verweise in meinem Beitrag „Eine unbeirrte Fortsetzung beim Schulneubau in Senzig“ auf das Abstimmungsergebnis in der SVV, das zwei Enthaltungen einschließt. Zur Begründung der Enthaltungen äußere ich mich dort nicht. Das hätte meinen Text inhaltlich ausführlicher und länger gemacht und zugleich etwas von dem weggeführt, worauf ich mich am Schluss konzentrieren wollte. Aber Begründungen von Stadtverordneten sind oft wichtig zum besseren Verständnis einer getroffenen Entscheidung – und sei es eine Enthaltung. In diesem Sinne fasse ich die Stellungnahme des Ortsverbandes der FDP Königs Wusterhausen /Wildau auf, dessen Vertreter Herr Simon Grzyk Mitglied der SVV KW ist, ebenso die Stellungnahme der Fraktion der Grünen. Beide können hier nachgelesen werden:

Stellungnahme des OV FDP Königs Wusterhausen / Wildau

Beschlussvorlage Nr. 61-26-012:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/26 „Grundschule Senzig-Chausseestraße“

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau wird sich beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für einen möglichen Neubau der Grundschule Senzig enthalten.

Diese Entscheidung fällt uns schwer, denn wir stehen klar zu moderner Bildung und guten Lernbedingungen. Doch wir tragen auch Verantwortung für einen Haushalt, der aktuell kaum Spielräume zulässt und deshalb eine Zustimmung aus unserer Sicht nicht zulässt.

Eine eindeutige Ablehnung kann jedoch falsch sein, wenn die SVV die richtigen Schlüsse aus der Diskussion zieht und dieses Vorhaben mehrheitlich eine Priorisierung einräumt, die sich durch verschiedene Sachgebiete durchzieht und auch sichtbar wird.


Warum wir uns enthalten

1. Die Haushaltslage lässt einen Neubau in den nächsten 4–5 Jahren aus unserer Sicht nicht realistisch zu

Mit einem strukturellen Defizit von 16 Mio. € und dem Ausblick auf künftige Entwicklungen im Haushalt ist absehbar, dass ein Schulneubau in Senzig nicht im Haushalt abgebildet werden kann, wenn dieser im Vergleich zu anderen Vorhaben nicht priorisiert wird.

Ein Aufstellungsbeschluss erzeugt Erwartungen, die wir nach heutigem Stand nicht erfüllen können.


2. Planungskosten von 130.000 € in den nächsten zwei Jahren sind aktuell nicht verantwortbar

Planung braucht Zeit – aber sie kostet auch Geld. Für die kommenden zwei Jahre stehen 130.000 € allein für die Planung im Raum.

Diese Mittel wären im Doppelhaushalt 2026/27 an anderer Stelle dringender benötigt, statt in eine Planung zu fließen, die womöglich in der Schublade landet.


3. Fehler der Vergangenheit können wir nicht heilen – aber wir müssen angesichts veränderter Rahmenbedingungen sie ehrlich neu bewerten

Es ist kein Geheimnis, dass die Grundschule Senzig in besseren Zeiten hätte gebaut werden können. Eitelkeiten und Blockaden des früheren Entscheidungsträgers haben dazu geführt, dass wertvolle Jahre verloren gingen.

Diese Versäumnisse können wir heute nicht rückgängig machen – aber wir müssen angesichts der aktuellen Lage bestehende Beschlüsse neu bewerten.


4. Wir befürchten, dass der Beschluss eine ehrliche Entscheidung verzögert

Ein Aufstellungsbeschluss kann den Eindruck vermitteln, ein Neubau sei zeitnah realistisch. Das ist er nach heutigem Stand nicht.

Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken – und wir wollen nicht, dass dringende, notwendige Investitionen in den bestehenden Standort verzögert werden.

Keinem Kind darf zugemutet werden, dass notwendige Verbesserungen ausbleiben, weil man auf einen Neubau hofft, der finanziell nicht darstellbar ist.


Wir müssen priorisieren – nicht alles mit der Gießkanne verteilen

Die Stadt hat den richtigen Weg eingeschlagen und erstmals eine strategische Priorisierung bzw. Leitplanken für die Stadtpolitik angeregt. Wir unterstützen diesen Kurs ausdrücklich.

Denn klar ist:

  • Wir können zukünftig nicht alles gleichzeitig finanzieren.
  • Viele kleine Projekte sind einzeln betrachtet sinnvoll und richtig – aber sie kosten in Summe auch und dürfen nicht die großen Pflichtaufgaben blockieren.
  • Knappe Ressourcen müssen gebündelt werden, damit wir das realisieren, was realistisch ist.
  • Eine weitere Belastung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Gewerbetreibenden lehnen wir strikt ab.

Ein Bebauungsplan ohne realistische Umsetzungsperspektive ist kein Fortschritt, sondern Symbolpolitik.


Wenn eine Mehrheit der SVV am Neubau festhält, muss auch die Priorisierung konsequent sein

… und im politischen Handeln ersichtlich werden.

Sollte die SVV mehrheitlich am Neubau festhalten und Alternativen aus Kostengründen verwerfen, dann muss die Bebauungsplanung konsequent priorisiert werden.

Das bedeutet:

  • Die Zweizügigkeit der Grundschule muss klar im Fokus stehen.
  • Bauprojekte, die diese Zweizügigkeit unterstützen, müssen vorangestellt werden.
  • Andere Vorhaben müssen zurückstehen, damit begrenzte Mittel nicht verzettelt werden.

Nur so kann ein Neubau überhaupt eine realistische Chance haben.


Unser Bekenntnis zur Bildung bleibt unverändert

Der Neubau der Grundschule Zeesen hat gezeigt, wie moderne Lernumgebungen aussehen können. Das ist unser Anspruch.

Wir wollen, dass alle Kinder in Königs Wusterhausen unter bestmöglichen Bedingungen lernen.

Doch wir müssen ehrlich bleiben: Wir sehen aktuell nicht, wie wir gleichzeitig Projekte wie die Grundschule Niederlehme, die Hauptfeuerwache und weitere Pflichtinvestitionen stemmen sollen.

Eine ehrliche Diskussion darüber, was wir in den nächsten Jahren finanziell leisten können, ist überfällig.


Fazit

Die FDP Königs Wusterhausen / Wildau bekennt sich klar zur Bildung – aber ebenso klar zur finanziellen Verantwortung.

Wir wollen keine Beschlüsse fassen, die Erwartungen wecken, die wir absehbar nicht erfüllen können.

Unsere Enthaltung ist daher kein Nein zur Schule, sondern ein Ja zu Ehrlichkeit, Transparenz und verantwortungsvoller Priorisierung


Hier der Brief von Nicolai Neuhauß (B90/Grüne)

Sehr geehrte Frau Kreisel,

vielen Dank für Ihre Mail. Frau Gleichmann hat unsere Position ja bereits umfassend dargelegt, dem habe ich eigentlich wenig hinzuzufügen. Da Sie mich in Ihrer Mail vom 21. März namentlich angeschrieben haben, möchte ich mich dennoch nochmals persönlich bei Ihnen melden. Ich schicke Ihnen hiermit folgende, aus Frau Gleichmanns Mail formulierte, Stellungnahme unserer Fraktion, die Sie gerne im Stadtfunk veröffentlichen können.

„Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Person von Nicolai Neuhauß (Christiane Gleichmann konnte wegen der Verlegung leider nicht teilnehmen) haben uns, hier mit Verweis auf die notwendige Klärung zum Umgang mit dem Wald und dessen Unterschutzstellung als Klimawald, enthalten. Eine Klärung im Interesse des Vorhabens wäre sicherlich über entsprechende Ausgleichsmaßnahmen möglich. Dafür ist es jedoch wichtig, dass die Stadtverwaltung die Ausweisung des Klimawaldes respektiert und entsprechend in einen Dialog mit der Forstbehörde tritt, anstatt den Vorgang als Handlung eines einzelnen, nicht im Sinne der Behörde handelnden Mitarbeiters abzutun.

Wir können, ob der großen Zustimmung für das Vorhaben in der SVV, nur hoffen, dass die Verwaltung, wie angekündigt, zunächst den weiteren Umgang mit dem Klimawald klärt, bevor wieder Kosten in eine sonst möglicherweise nicht umsetzbare Planung investiert werden. Eine Grundschule in Senzig bleibt auch für uns ein absolut erstrebenswertes Ziel, weshalb wir die Vorlage auch nicht abgelehnt haben. Die Leitlinie „ kurze Beine kurze Wege“ sollte nicht aus einer finanziellen Notsituation geopfert werden. Es ist eine schwierige Abwägung – ein intakter Wald leistet einen hohen Beitrag zum Klimaschutz, die Vermeidung von (Auto-)verkehr durch Sicherung eines wohnortnahen Grundschulstandortes für die Kinder aus Senzig jedoch ebenfalls. Die Ausweisung von Klimawäldern, insbesondere in stark nachgefragten Siedlungsgebieten, sollte mit den Kommunen abgesprochen werden, um solche Überraschungen wie in diesem Vorgang zu vermeiden.

Die Diskussion über den Schulbau wird aber auch im Haushaltsausschuss zu führen sein. Die aktuell veranschlagten Kosten von 30 Mio EUR sind in den kommenden Haushalten überhaupt nicht darstellbar. Es ist also angesichts der stark zurückgehenden Geburtenzahlen auch in Senzig zu prüfen, ob es überhaupt eine zweizügige Schule braucht oder man sich mittelfristig eine Grundschule in Senzig überhaupt leisten kann. Diese Überlegungen wurden von Herrn Dr. Müller Elmau bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgetragen. Ohne eine Umgestaltung der kommunalen Finanzen werden Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung sehr genau geprüft werden müssen. Wohngebiete auszuweisen allein mit dem Ziel, die Auslastung von Schulen und Kitas zu sichern, ist weder aus ökologischer noch aus städtebaulicher Sicht ein nachhaltiges Vorgehen.“

Nicolai Neuhauß
Stadtverordneter der Stadt Königs Wusterhausen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen