Kategoriearchiv: Politik und Verwaltung

Klage gegen die Kreisumlage

22. Februar 2021

Für das Jahr 2019 fordert die Stadt gegenüber dem Landkreis 1,4 Millionen Euro Kreisumlage zurück.

Der Kreisumlagesatz wird durch den Landkreis jeher fehlerhaft ermittelt, darunter fallen u.a. die Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen, die Aufstockung des Personalstellenplans und die Erhöhung der eigenen Rücklagen des Landkreises. Es werden also Mittel aus der Kreisumlage für aufgabenfremde Maßnahmen verwendet. Dieses Geld fehlt letztendlich den Kommunen.

Im Oktober 2019 wurde über die Beschlussvorlage des Bürgermeisters „zur Klageerhebung“ abgestimmt. Damit war die Klageerhebung rechtmäßig und durch das zuständige Gremium Hauptausschuss legitimiert.

Im Februar 2020 stimmte dann die Mehrheit der Stadtverordneten auf Antrag der SPD Fraktion für die „Rücknahme“  der Klage gegen die Kreisumlage.

Die Stadtverwaltung beanstandete diesen Beschluss.

Aufgrund der Streitentscheidung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises musste die Klage zurückgenommen werden.

Diese Verfahrensweise ist sehr umstritten, da hier der Landkreis selbst entschieden hat, ob die Stadt Königs Wusterhausen den Landkreis verklagen darf oder nicht.

Eichwalde und Zossen haben ebenfalls gegen die Höhe der Kreisumlage für 2019 geklagt. Ihre Chancen auf Erfolg stehen gut, denn das Verwaltungsgericht ist den Hinweisen gefolgt.

Verwaltung strebt schnellstmöglich beschlossenen Haushalt für 2021 an

16. Februar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters muss die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt für 2021 können in diesem Jahr beantragte Hilfen aus dem städtischen Corona-Rettungsschirm ausgezahlt werden. Auch weitere freiwillige Aufgaben, wie das für August geplante Stadtfest, können nur mit einem gültigen Etat adäquat geplant werden.

Im November vergangenen Jahres lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ab. Daraufhin baten Kämmerer und Bürgermeister die Fraktionen um Veränderungswüsche. Dazu gab es nur einen geringen Rücklauf.

Auf dieser Basis wurde der Haushaltsentwurf dennoch von der Verwaltung überarbeitet. Die Stadtverordneten wurden auf den Sitzungen der SVV am 21.12.2020 und 8.2.2021 informiert, dass der angepasste Haushaltsentwurf in den Ortsbeiratssitzungen in der 7. Kalenderwoche vorgestellt und zur Beschlussempfehlung gestellt würde. Die Verwaltung schlug vor, dann in der 8. Kalenderwoche einen zusätzlichen Finanzausschuss, Hauptausschuss und eine Stadtverordnetenversammlung (SVV) einzuberufen. Als Termine wurden die Tage zwischen dem 22. und 24.2. genannt. Ziel des dichten Sitzungsplans ist die Beschlussfassung, damit die vorläufige Haushaltsführung schnellstmöglich beendet werden kann.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrfach aufgefordert, ein Datum für die nächste Sitzung des Gremiums in der 8. KW festzulegen. Mittlerweile liegt auch ein Verlangen auf unverzügliche Einberufung der Sitzung für den 24.2. durch zwei Fraktionen und den Bürgermeister vor (§ 34 II Z.1 BbgKVer). „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln (vgl. zu diesem Begriff § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, PdK Br B-1, BbgKVerf § 34 5.1.1, beck-online). Die reguläre Einladung müsste am 17.2. versandt und die Sitzung öffentlich bekanntgemacht werden. Neben dem Haushaltsplan für 2021 müssen u.a. auch die Besetzung des Postens des Stadtwehrführers zum 1.3. und verschiedene Satzungsanpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen behandelt werden.

Da die Vorsitzende trotz mehrfacher Aufforderung und Begründung des Verlangens nicht zu diesem Termin einlädt, hat sich der Bürgermeister nunmehr an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald gewandt, damit diese – anstelle der Vorsitzenden der SVV – gem. § 34 III BbgKVer für den 24.2. in den Rathaussaal einlädt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

In der darauffolgenden Sitzungswoche (9. Kalenderwoche) sollen die regulären Sitzungen der Fachausschüsse stattfinden. Ab Freitag, den 5.3., bis zum 10.3. steht der Rathaussaal wegen der Durchführung des Bürgerentscheides nicht zur Verfügung. Corona bedingt ist das Angebot an Tagungsorten generell eingeschränkt. Dies sollte der Vorsitzenden bekannt sein. „Falls wir nicht am 24.2. oder alternativ am 27.2. mit der SVV tagen können, kommt es zu erheblichen Verzögerungen und einer Fortsetzung der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, erklärt Bürgermeister Swen Ennullat.

Der Politik der Anderen entkommen

10. Februar 2021

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Wer die Politik in unserer Stadt und im Landkreis miterlebt, könnte zu der Einsicht kommen, dass Politik eine Art Volksschule ist, in der man Engstirnigkeit lernt. Jedes persönliche Gefühl der Existenz wird nach und nach zu einer Abneigung zu diesem Ort. Und je enger man sich mit diesem Ort verbunden fühlt, um so größer wird die Abneigung.

Die Suche nach der Befreiung von diesem Dilemma kann nur erfolgreich werden, wenn man es schafft, sich von der Politik frei zu machen. Nur wer zu sich selbst findet, findet sein Zuhause. Zuhause heißt, in Bewegung sein. In Bewegung dorthin, wo man Zuhause sein kann.

Zwei tiefe Gefühle tragen diese Gedanken.

Das Gefühl, dass diese verlogene Welt, vergiftet durch vergiftete Politik, sich auflösen sollte… Und das Gefühl, diese ganze Welt für sich einzufangen…

Das Gefühl des Verschwindens, scheint sich eher zu erfüllen, als der Wunsch des Einfangens der Welt. Denn Politik hat eine Welt geschaffen, die sich selbst zerstört. Die Hoffnung, dass die Mächtigen der Welt, dass die Politik die Zukunft retten wollen, verirrt sich im Chaos.

Bleibt der phantastische Wunsch, die ganze Welt einfangen zu wollen. Wie soll das bloß gelingen?

Die Idee dazu ist so einfach wie genial.

Wir entkommen der Politik der Anderen, wenn wir einen Ort der persönlichen Freiheit erfühlen und finden können. Nur an einem Ort der persönlichen Freiheit erfassen wir, was wichtig für uns ist. Dort gelingt uns das Wunder:

Die Welt zu erschauen in einem Korn aus Sand,
den Himmel im Wiesengrunde.
Das Unendliche zu fangen in der Hand,
die Ewigkeit in einer Stunde.

Kann der eigene Garten dieser Ort der persönlichen Freiheit sein?

Ja, unbedingt. Den Garten zu kultivieren ist nicht nur das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung, es ist eine Form der Poesie. Nur im Sandkorn, im Wiesengrunde lernen wir die Welt zu verstehen. Nur die blühende Blume macht uns zum Gärtner. Jeder Garten entfesselt die menschliche Phantasie, die von herrschender Politik verlacht wird. Der Garten wird zum beglückenden Gegenort. Er ist immer grundsätzlich offen für Neues, er ist eine Quelle der Demokratie.

Ein Garten kann nicht die Welt retten, aber er ist und bleibt ein Ort der persönlichen Freiheit.

Die Hoffnungen von Landrat Loge…

12. Januar 2021

Redaktion Stadtfunk

… doch wie soll es Hoffnung geben, wenn der Landkreis gar nicht mit den Gemeinden kooperiert?

In der MAZ vom Freitag, dem 8. Januar 2020 gab es ein Interview mit Landrat Stephan Loge, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Nun wurde der Redaktion eine Anfrage des Königs Wusterhausener Bürgermeisters Ennullat zu eben diesem Thema bekannt. Eine Antwort von Herrn Loge darauf ist uns leider nicht bekannt. Wir stellen uns die Frage, ob er die Situation noch überblickt.

Sehr geehrter Herr Loge,
Ihrem o.g. Interview konnte ich entnehmen, dass Sie bei „Impfberechtigten“ (über 80jährige Personen sowie Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege) im Landkreis Dahme-Spreewald, auf die „Meldedaten“ der „Rathäuser der jeweiligen Kommunen“ verwiesen. Und weiter: „Das ist auch der Grund, weshalb in Brandenburg die Impfberechtigten nicht angeschrieben werde. Jede Gemeinde soll das selbst organisieren.“ Ich bitte hier dringend um Erläuterung. Mir liegen hierzu keine Informationen oder ein etwaiges Amtshilfeersuchen von Ihnen vor. Daten zu „Beschäftigte in Krankenhäusern und der Altenpflege“ können selbstverständlich auch nicht von uns erhoben werden.

Außerdem teilen Sie mit: „Ich plädiere dafür, dass man den 15-Kilometer-Radius auf die Gemeinden bezieht und nicht auf den konkreten Wohnort. Wir haben Großgemeinden im ländlichen Raum, die weit größer sind. Wenn ich da an einem Ende wohne und 15 Kilometer fahre, bin ich auch nicht im Konsum.“ Laut dem mir vom Städte- und Gemeindebund aktuell übersandten Entwurf der vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung spricht der neue §4 II jedoch von:

„Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 sowie zur Bewegung an der frischen Luft nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet….“.

Ich bitte auch hier dringend um Rückinformation. Bei uns gehen aufgrund Ihres Interviews Nachfragen ein.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Swen Ennullat, M.A.
Bürgermeister
Stadt Königs Wusterhausen

 

Stellungnahme zu einem Flugblatt

14. Dezember 2020

Wolfgang Almus

Offener Brief an die Stadtverordneten der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei, Bündnis90/Grüne, „Wir für KW“ sowie die Herren Lummitzsch und Marx

Ihre „Information für Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Königs Wusterhausen“

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

ich nehme es in Kauf, dass Einige schon beim Lesen meines Email-Absendernamens sofort wissen: Schon wieder „Rotz“ und „polemischer Spam“ (Originalzitat Marx) von diesem „Rechtsaußen“ aus Zernsdorf! Trotzdem schreibe ich Ihnen in der Hoffnung, Denkanstöße in der verfahrenen, jetzigen Situation geben zu können. Im Gegensatz zur vielfach vorgenommen Unterstellung, ich würde mich anmaßen, für die Gesamtheit der Bürgerschaft zu sprechen, betone ich ausdrücklich: Das Folgende ist meine persönliche Meinung! Wer meinen „offenen“ Brief nicht lesen mag, bediene sich der „Lösch“-Taste auf seinem Gerät.

Zur Sache: Wie viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt habe auch ich Kenntnis genommen von Ihrer „Information für Bürgerinnen und Bürger in der Stadt KW“. Ich habe sie mehrfach gelesen, fühle mich aber trotzdem nicht informiert. Ihr „Informationsblatt“ stellt nur den Versuch dar, den Abwahlantrag gegen den demokratisch gewählten Bürgermeister Ennullat zu rechtfertigen. Es enthält leider keinerlei Sachinformationen, die es tatsächlich gestatteten, sich ein wirkliches „Bild“ zu machen. Stattdessen wird m. E. mit Allgemeinplätzen, Unterstellungen und Halbwahrheiten gearbeitet, woraus dann vermeintlich plausible Schlussfolgerungen gezogen werden.

Mit seiner Wahlentscheidung hat der Bürger/die Bürgerin unserer Stadt Ihnen als Mandatsträger für die Dauer der Legislaturperiode „Gestaltungsmacht“ übertragen, dem Bürgermeister Ennullat für die Dauer seiner Amtszeit gleichermaßen. Diese „Macht“ der Mandatsträger und des Amtsträgers soll zur zukunftssicheren Gestaltung und Entwicklung unserer Stadt eingesetzt werden. Eine –ohne Zweifel!- äußerst schwierige und aufwändige Aufgabe für alle Beteiligten! Über alternative Möglichkeiten/Vorgehensweisen, auch über die Setzung notwendiger Prioritäten muss politisch „gestritten“ werden. Der Ort dafür ist ausschließlich unser Stadtparlament mit seinen Ausschüssen, dem auch der Bürgermeister qua Funktion angehört. Dort müssen sich Bürgermeister und Mandatsträger in konstruktiv-positivem Sinne „streiten“, Argumente abwägen, Kompromisse finden und dann -für den Bürger transparent- Entscheidungen fällen. Derartige politische Auseinandersetzungen zwischen politischen Gegnern auf Augenhöhe sind eine der unabdingbaren Voraussetzungen, damit ein demokratisches System funktioniert, beginnend auf der „untersten Einheit“ der Kommune. Gerade in einer Kommune wie unserer Stadt muss Kommunalpolitik immer „gläsern“ sein, ist doch die Einwohnerschaft unmittelbar davon betroffen. Kommunalpolitische Entscheidungen sind im Gegensatz z. B. zu EU-Entscheidungen „nah“ dran am Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger, deshalb -transparente Entscheidungsfindung vorausgesetzt- auch unschwer zu verstehen, auch wenn Einzelne mit einzelnen Entscheidungen nicht immer einverstanden sein mögen. Trotzdem kann und muss der kommunalpolitische Abwägungsprozess mit seinen daraus resultierenden Entscheidungen in unserem Stadtparlament auch von Bürgerinnen/Bürgern mit abweichender Auffassung nachvollzogen und Akzeptanz für Entscheidungen des Stadtparlamentes hergestellt werden können.

War eine transparente und für die Bürgerin/den Bürger nachvollziehbare Entscheidungsfindung in unserem Stadtparlament in den vergangenen Legislaturperioden gegeben? Ich meine: Nein!

Wenn die politischen Entscheidungsträger unserer Stadt, also Bürgermeister und Stadtparlament, in den beiden letzten Jahrzehnten rechtzeitig, verantwortungsvoll und vorausschauend kommunalpolitisch agiert hätten, gäbe es heute in diesem Maße keinen so eklatanten Mangel an Kita- und Schulplätzen, es gäbe keine vom Steuerzahler zu bezahlenden, teuren Schul-Container, in denen unsere Kinder notdürftig unterrichtet werden müssen. Es gäbe auch keine -mehr als überreichlich aus Steuereinnahmen subventionierte- Montessori-Schule mit einer Festmiete von nur 2,45 €/qm (seit 2008 bis 2024!) statt angemessener ca. 10 € heute (Anmerkung: ich bin nicht gegen Privatschulen, es geht hier um die Höhe und den Zeitraum der Subventionierung!). Es gäbe keinen Arztmangel, es gäbe genügend bezahlbaren Wohnraum, für Fußgänger und Radfahrer sichere Straßen, es gäbe kein Problem der Innenstadt-Verödung (z. B. Fehlentwicklungsproblem „Kaufland“-Standort), es gäbe genügend Parkraum für PKW und Fahrräder im Bahnhofsumfeld, es gäbe eine angemessene Höhe der LDS-Kreisumlage (siehe Prozessentwicklung Eichwalde ./. Landkreis!) usw. usw. Selbstverständlich kann nicht immer alles „punktgenau“ geplant und umgesetzt werden, Menschen können ja nicht in die Zukunft blicken. Es geht hier ausschließlich um den massiven Umfang der aktuell anstehenden Probleme und den erheblichen Investitionsbedarf, weil in den letzten zwei Jahrzehnten trotz erwartbaren Bevölkerungswachstums einer Stadt im „Speckgürtel“ Berlins vorsorgende Planung und erforderliche Investitionen schlicht unterlassen wurden.

Unter Linkspartei-Ludwig und SPD-Franzke/CDU-Perlick wurden, statt z. B. in Kitas und Schulen oder in die Infrastruktur zu investieren, auf der Grundlage von intransparenten (z. T. leider auch rechtswidrigen) SVV-Mehrheitsentscheidungen unsere Steuergelder für Prestige-Objekte (meiner Auffassung nach) „verballert“. Ich nenne das „bürgerferne Politik“, von Ihnen wird meine Kritik pauschal leider als Ignoranz, Polemik, „Rechtsaußen“-Äußerung o. ä. abgewertet.

Wurden und werden kommunalpolitische Auseinandersetzungen seit Amtsantritt des Bürgermeisters Ennullat fair und transparent in unserem Stadtparlament und seinen Ausschüssen ausgetragen? Ich meine: Nein!

Ich rekapituliere: Schon während des Bürgermeister-Wahlkampfes wurde der Mensch Ennullat öffentlich diffamiert („rechter Schlapphut“ z. B., begrifflich nah am Text von Herrn Reimann zitiert). So etwas geht eigentlich gar nicht!

Ein paar Tage nach seiner fulminanten Wahl zum Bürgermeister wurde das Privathaus der Familie Ennullat wegen angeblicher „Akten-Unterschlagung“ (Jahre nach seiner Rathaus-Tätigkeit als Fachbereichsleiter!) durchsucht. Diese Hausdurchsuchung sollte natürlich eigentlich zur Beeinflussung der Wahlentscheidungen der Bürgerschaft noch vor der Bürgermeister-Wahl durchgeführt werden. Denn: Wer wählt schon einen Kandidaten zum Bürgermeister, bei dem gerade auf richterliche Anordnung hin eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist? Wo Rauch ist, da ist schließlich auch Feuer! So war mit Sicherheit die Absicht, nur das Timing war schlecht. Wer dahinter gesteckt hat, ist unbekannt, ein Verdacht jedoch naheliegend.

Aber klar wurde: Ein Bürgermeister Ennullat ist kein „politischer Gegner“, er ist der „Feind“ schlechthin, gegen den zusammengehalten werden, der weg muss, koste es, was es wolle. So entstand aus meiner Sicht der „Mehrheitsblock“, bestehend aus den Fraktionen SPD, CDU, Linkspartei, Bündnis90/Grüne, „Wir für KW“ und den Herren Lummitzsch und Marx (mit ihrer ganz speziellen Geschichte).

Dieser Mehrheitsblock beruft sich nun unablässig auf „demokratische Mehrheitsentscheidungen“ unseres Stadtparlamentes, die der Bürgermeister „egoistisch und pflichtverletzend“ ignoriere, statt (Zitat aus Ihrer o. g. „Information“) „zu gestalten und sachorientiert das Leben, Wohnen und Arbeiten von uns Bürgern zu verbessern“.

Ich bin sehr überrascht: Die Steuergelder in Höhe von 1,2 Mio. € z. B., die der Mehrheitsblock dem Zeesener Sportverein „Eintracht 1910“ für einen „Kunstrasenplatz“ und eine neue Flutlichtanlage mit einem Dauer-Abonnement auf weitere Steuergelder zukommen lassen will, „verbessern Leben, Wohnen und Arbeiten von uns Bürgern“? Ich dachte bislang immer, dass gute öffentliche Kitas, gute öffentliche Grund- und Oberschulen, eine pädagogisch gute Kinder- und Jugendarbeit, öffentlich zugängliche Sportanlagen/Spielplätze, eine gute städtische Infrastruktur usw. entscheidend sind für „Leben, Wohnen und Arbeiten“ in unserer Stadt.

Wird der Bürgerin/dem Bürger verständlich gemacht, weshalb der Mehrheitsblock wegen einer beabsichtigten, äußerst spendablen Förderung (aus Steuermitteln) eines mit dem Stadtparlament gut vernetzten Sportvereins der Haushaltsvorlage des Bürgermeisters für 2020 und für 2021 nicht zustimmt? Mir war und ist das nicht verständlich, in Ihrer o.g. „Information“ wird mir das jedenfalls auch nicht deutlich. Ich verstehe weder die aus Ihrer Sicht offensichtlich extrem hohe Bedeutung der umfangreichen Förderung gerade dieses Sportvereins, der ja bereits mit 360.000 € gefördert worden ist, noch erschließt sich mir, weshalb die Stadt wegen dieses Streits „lahmgelegt“ wurde und wird.

Natürlich ist, wie in anderen Kommunen mit gültiger Haushaltssatzung gehandhabt, ohne gültige Haushaltssatzung 2020 in Königs Wusterhausen z. B. keine „kostenlose Lieferung von Mittagessen an bedürftige Familien“ möglich, auch kein „Rettungsschirm für soziale Vereine und Gewerbetreibende“, wie Sie schreiben. Selbstverständlich hätte der Bürgermeister nach meiner Einschätzung derartige Maßnahmen ebenfalls unterstützt, wenn es eine gültige Haushaltssatzung gegeben hätte. Also hätte sich der Mehrheitsblock doch besinnen müssen und den Haushalt 2020 im Frühjahr zu Beginn der Corona-Pandemie ohne die seltsamen Zuwendungen für die „Eintracht 1910“ unverzüglich beschließen können. Das hat er aber nicht, obwohl sich die Folgen der Pandemie frühzeitig abgezeichnet haben. Der Bürgermeister mag hier Fehler gemacht haben, indem er den mit Ihrer Mehrheit beschlossenen Haushalt 2020 einschl. Förderung der „Eintracht 1910“ nicht mit dieser 300.000 €-Förderung eingereicht hat. Ich verstehe das Gerichtsurteil nicht, weil einerseits festgestellt wird, dass Ihr 300.000 €-Förderbeschluss für die „Eintracht“ rechtmäßig beanstandet und wegen nicht ordnungsgemäßen Beanstandungs-Abhilfe-Verfahrens nichtig ist, andererseits der Haushalt der Kommunalaufsicht trotzdem nicht „ordnungsgemäß“ vorgelegt wurde.

Die Angemessenheit oder Nicht-Angemessenheit der generösen Förderung eines bestimmten Sportvereins mit Steuermitteln und die Frage, ob der Haushalt ordnungsgemäß oder nicht ordnungsgemäß an die Kommunalaufsicht weitergeleitet worden ist, sind mir auch sachlich ziemlich gleichgültig angesichts der vielfältigen Probleme unserer Stadt, deren rasche Lösung absolut prioritär ist. Wägt man die Interessen eines von Ihnen offensichtlich bevorzugten Sportvereins gegen die Interessen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger ab, ist doch eigentlich klar, zu wessen Gunsten entschieden werden muss. Ohnehin halte ich den Bau öffentlich zugänglicher Spiel- und Sportflächen grundsätzlich für weitaus wichtiger als den Bau nicht-öffentlich zugänglicher Spiel- und Sportflächen für Sportvereine. Auch unter diesem Gesichtspunkt erschließt sich mir der Grund für die tiefe und heftige Auseinandersetzung zwischen Stadtrat und Bürgermeister mit ihren gravierenden Negativ-Folgen für die Stadt nicht. Trotzdem bestanden und bestehen Sie auf Ihrem für mich nicht nachvollziehbaren Beschluss, die „Eintracht 1910“ sehr speziell zu unterstützen, wodurch die Stadt „lahmgelegt“ ist und bleibt. Ich empfinde so etwas als Machtmissbrauch. Genau den werfen Sie aber wiederholt und wortreich in Ihrer „Information“ dem Bürgermeister vor.

Machtmissbrauch nach meinen Maßstäben ist es, wenn der Mehrheitsblock unseres Stadtparlaments die Entwicklung der Stadt blockiert, wo immer es geht, nur weil ihm der gewählte Bürgermeister nicht „passt“.

Machtmissbrauch ist es, wenn eine Gruppe von Mandatsträgern, bestehend aus den Herren Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst hinterrücks und heimtückisch (wenn auch erfolglos) Anträge auf Einleitung von Disziplinarverfahren stellt, um den Bürgermeister und zwei Fachbereichsleiter amtszuentheben. Es geht und ging Ihnen ausschließlich nur um die Erhaltung Ihrer Macht- und Einflussposition, das geht aus der Schröter-Mail ohne jeden Zweifel deutlich und wörtlich hervor.

Machtmissbrauch ist es, wenn ein Mehrheitsblock unter zweifelhaftesten Umständen einen gewählten Bürgermeister rechtswidrig vom Dienst suspendiert.

Machtmissbrauch ist es, wenn der SVV-Mehrheitsblock der Bürgerschaft, also dem Souverän, Informationen über seine Entscheidungen verwehrt. Wo ist da Ihr RESPEKT vor der Wahlentscheidung der Bürgerschaft in der Bürgermeisterwahl, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber und der Person des Bürgermeisters gegenüber?

Die großen Volksparteien unseres Landes bejammern, dass ihnen Mitglieder und Wähler verloren gehen. Vertrauen gewinnen und erhalten Parteien grundsätzlich zunächst im direkten Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger, in unserem Fall in unserer Stadt. Sie können es aber genau dort eben auch leicht verspielen. Sie als Parteimitglieder sind „Auge“ und „Ohr“ der Volksparteien vor Ort und dicht an den Menschen. Ich fühle mich jedoch von Ihnen weder „gehört“ noch „gesehen“, was sich auch im Umgang mit meinen Petitionen widerspiegelt. Sie haben die Begründungen in den Petitionen gar nicht wahr-/ernstgenommen, sondern sie stets als „unbegründet“, sogar z. T. als nicht „zulässig“ zurückgewiesen. Meine schriftlich gestellten Fragen haben Sie konsequent ignoriert. Das könnte nun selbstverständlich ausschließlich mein eigenes, ganz individuelles Problem sein, ist es aber nicht: Das Gefühl von „die da oben“ und „wir hier unten“, also das Gefühl des „Abgehängt-Seins“/der Machtlosigkeit/des „nicht-gesehen-Werdens“, treibt Wählerinnen und Wähler in die Arme von rechten und linken „Rattenfängern“, oder sie gehen gar nicht erst zur Wahl. Die Bildung von „Bewegungen“ mit wachsendem Zulauf, z. B. Reichsbürger, Corona-Leugner mit ihren Weltverschwörungstheorien, „rechter Flügel“ der AfD etc. ist ein untrügliches Anzeichen, dass etwas absolut falsch läuft in unserem Lande. Unsere Gesellschaft spaltet sich und wird gespalten.

Sie sind ja aus Überzeugung Mitglied in einer Partei und wollen „nah am Bürger“ sein, seine Probleme erkennen und zur Problemlösung beitragen. Dann müssen Sie aber der Bürgerin/dem Bürger auch zuhören und ihn ernst nehmen. Dann müssen Sie der Bürgerin/dem Bürger auch Ihre Entscheidungen in unserem Stadtparlament erklären. Ansonsten spalten Sie auch ungewollt die kommunale Gesellschaft.

Der Richter am Landgericht sprach im Gerichtsverfahren, mit dem Herr Schröter die Verbreitung seiner konspirativen Email aus August 2019 zu verhindern versuchte: „Die Menschen wollen wissen, was Politiker kungeln, das gehört zur freien Meinungsbildung und zur Demokratie.“ Weiß man nach der Lektüre Ihrer o. g. „Information für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Königs Wusterhausen“ nun, was da gekungelt wird? Nein, ich jedenfalls weiß es nicht. Ich verstehe nicht, weshalb nicht das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger Ihre Verhaltensweise als Mandatsträger bestimmt. Ich verstehe nur: Sie wollen diesen Bürgermeister Ennullat weg haben, und zwar um jeden Preis.

Fair und transparent wäre deshalb nach meinen Maßstäben, wenn sie die Bürgerschaft fragten, ob sie mit der Art und Weise Ihrer Mandatsausübung einverstanden ist oder Neuwahlen haben möchte. Das tun Sie aber nicht. Sie fragen die Bürgerin/den Bürger nur, ob er/sie den Bürgermeister abwählen will. Demokratischer wäre es, Sie stellten beide Fragen. Das gäbe mir meine Achtung vor unserem Stadtparlament zurück.

Sie alle vom Mehrheitsblock haben den Abwahlantrag unterschrieben, mit dem der Bürgermeister Ennullat aus dem Amt entfernt werden soll. Das ist selbstverständlich Ihr Recht als Stadtverordnete! Dem Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger dient dieses Vorhaben aus meiner Sicht jedoch nicht: Die Arbeit zur Beseitigung der vielen virulenten Probleme aus der Ludwig- und Franzke-Zeit wird weiterhin, jedenfalls auch im nächsten Jahr 2021, blockiert (z. B. Schul-/Kita-Bau).

Sie haben nach meiner Einschätzung bereits bei Ihrer rechtswidrigen Entscheidung zur Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat im Juni offensichtlich die potenziellen und dann auch eingetretenen Negativ-Folgen für unsere Stadt nicht ausreichend bedacht, Sie bedenken sie offensichtlich auch jetzt nicht im Zusammenhang mit Ihrem Abwahlantrag.

Die eigentliche Entscheidung über die Abwahl des Bürgermeisters Ennullat obliegt selbstverständlich dem Souverän, also der Bürgerschaft unserer Stadt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Mehrheitsblock in unserem Stadtparlament die „Rote Karte“ zeigen werden, so wie sie seinerzeit dem SPD-Bürgermeister-Kandidaten Hanke gezeigt worden ist. Und was passiert dann?

Das von Ihnen angestrebte Abwahlverfahren wird –abgesehen von der fortdauernden Lähmung der Stadt- viel Steuergeld in beträchtlicher Höhe kosten, was eigentlich an anderer Stelle dringend gebraucht wird.
Ein wahrhaft trauriges Bild des kommunalpolitischen Zustandes unserer Stadt!

Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Almus

Zusammenfassung der Stadtverordnetenversammlung am 30.11. und 1.12.2020

2. Dezember 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Da ein einzelnes Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2020 Gegenstand einer Presseberichterstattung ist, wird nachfolgend durch die Stadtverwaltung Stellung dazu genommen. 

In dem Artikel „Ennullat zur Montessori-Schule: ,Niemals!‘“ der Märkischen Allgemeinen Zeitung (online, 01.12.2020, 20.56 Uhr) heißt es: „Ennullat stimmt mit ,Niemals‘ gegen Montessori-Schule“. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Bürgermeister stimmte nicht gegen die Einrichtung. Vielmehr ist es so, dass der Bürgermeister entsprechend der Beschlussvorlage 10-20-230 den Mietvertrag mit dem Träger der Montessorischule in Niederlehme zu denselben Konditionen über 2024 hinaus weiterführen soll. Das bedeutet, dass die Miethöhe ebenfalls für viele weitere Jahre bestehen soll. Aus Verwaltungssicht besteht hier jedoch Handlungsbedarf. Denn die Miethöhe entspricht nicht dem ortsüblichen Vergleichssatz. Selbst der damals verantwortliche Bürgermeister und heutige Stadtverordnete, Stephan Ludwig, räumte in der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2020 ein: „Das waren schon 2009 besondere Mietkonditionen“. Somit stimmte Bürgermeister Swen Ennullat nicht gegen die Schule als solche, sondern dagegen, die Vertragskonditionen aus 2009 über das Jahr 2024 aufrecht erhalten zu sollen. 

Den Stadtverordneten liegen umfangreiche Informationen zu dem Sachverhalt vor. Dazu zählt auch, dass die Stadt Königs Wusterhausen in den vergangenen elf Jahren deutlich mehr Steuergelder in das Objekt investiert hat, als Gelder über die Miete wieder eingenommen wurden. Diese Investitionen können nach dem jetzigen Mietvertrag nicht einmal auf den Mieter umgelegt werden. Auch weitere Umstände und Vertragsbestandteile sprechen für eine Kündigung des Mietvertrags zum Jahr 2024.

 Neben dem Tagesordnungspunkt zur Montessorischule gab es auch weitere, die entschieden wurden. So beschlossen die Stadtverordneten den geprüften Jahresabschluss 2018 der Stadt, den Wirtschaftsplan 2021 des Städtischen Betriebshofs oder auch die 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 03/11 „Wochenendhausgebiet Kamerun / Weg am Tonsee“ im Ortsteil Zeesen (künftig 03/11 „Ferien- und Wochenendhausgebiet Kamerun / Weg am Tonsee“) und den erneuten Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan 06/14 „Südlich Storkower Straße“ im OT Königs Wusterhausen.

 Zudem wurde die Neugliederung der Kitas „Zernsdorfer Rübchen“ und „Pumuckl“ in Senzig beschlossen. Auf Grund der hohen Kapazitäten sollen die Kindertagesstätten in jeweils zwei eigenständige Einrichtungen umgewandelt werden. In beiden Einrichtungen werden die Horte von den Kitas abgetrennt. Alle Einrichtungen werden eine eigene Leitung und Stellvertretung erhalten sowie ihre eigenen Konzepte erarbeiten. Die qualitativen Möglichkeiten, verschiedene pädagogische Angebote zu integrieren und zu erweitern, werden sich vor allem in der täglichen Arbeit niederschlagen. Ein weiterer Vorteil ist: Die Durchmischung der Erzieher in Kita und Hort wird vermieden. Die pädagogischen Mitarbeiter können sich dann speziell auf die Gruppenarbeit der entsprechenden Altersgruppe konzentrieren.

Erneut abgelehnt wurde dagegen die Entbehrlichkeit des Grundstückes Berliner Straße/ Potsdamer Straße. Das Grundstück wurde durch die Stadt erschlossen, die frühere Kaufhalle abgerissen. Das Areal soll an einen Investor veräußert werden, damit dort eine Bebauung erfolgen kann. Bereits 2018 wurde dafür durch die Stadtverordneten der Weg frei gemacht. Da ein Beschluss zur Veräußerung nun aber nicht gefasst wurde, kann das Projekt nicht in der Form weitergeführt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung war am 01.12. nach einer Pause nicht mehr beschlussfähig. Von 37 Abgeordneten waren nur noch 18 anwesend. Deswegen entschied die Vorsitzende des Gremiums, im Januar eine Sitzung anzuberaumen. Dann wird es auch um die noch offenen Tagesordnungspunkte gehen.

Warum es einem Landkreis gut geht – und Königs Wusterhausen kein Geld hat, um Schulen zu bauen.

1. Dezember 2020

Matthias Fischer, Sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

Eigentllich sollten wir alle uns freuen. Denn der Jahresabschluss des Landkreises für 2019 liegt vor. Er weist ein positives Ergebnis von 27,7 Millionen EUR auf! Ein Ergebnis, das auch mit den von den Kommunen erhobenen Kreisumlagen erzeugt wird.

Anfang 2020 hatte der Landkreis damit eine Rücklage von fast 123 Mio EUR zur Verfügung. Solch ein pralles Säckelchen ist natürlich eine feine Sache – nur dass unsere eigene Kommune immer mehr in Abhängigkeit gerät, weil das Geld, die wir an den Kreis abführen müssen, uns bei ganz vielen pflichtigen Aufgaben schlicht fehlt.

Zur Verdeutlichung: 2020 hat Königs Wusterhausen 21,7 Mio EUR an Schlüsselzuweisungen (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes) vom Land Brandenburg erhalten; davon sind ganze 85,5%, nämlich 18,6 Mio EUR quasi direkt weitergeflossen an den Landkreis! »Hängengeblieben« sind also lediglich 3,1 Mio EUR.

Das Brisante daran: Eine Kreisumlage hat subsidiären Charakter! Das heisst, nur wenn andere Einnahmen und Rücklagen nicht ausreichen, können mit der Kreisumlage den Kommunen deren Finanzmittel entzogen werden!

Und da es sich bereits über Jahre abzeichnete, dass regelmässig zu viel Geld an den Kreis geflossen ist, hatte die Stadt Königs Wusterhausen zum Wohle unserer Stadt eine Klage gegen die Berechnung der Kreisumlage angestrengt. Diese musste die Verwaltung jedoch zurückziehen, weil eine Mehrheit von Fraktionen der SVV (SPD. LINKE, GRÜNE, CDU, WirfürKW…) das beschlossen hat.*

Und daher wird sich auch in Zukunft nichts für unsere Stadt ändern.

* Nicht nur, dass die SVV beschlossen hat, die Klage gegen die Kreisumlage zurück zu ziehen. Über die gegen diesen Beschluss der SVV erhobene Beanstandung durch den Bürgermeister entschied der Landrat, dass der Beschluss die Klage gegen den Landkreis zurückzunehmen rechtmäßig ist. Also die Person, gegen die sich die Klage der Stadt richten sollte!

Aus der Beschlussvorlage 2020/107 des Landkreises über den geprüften Jahresabschluss 2019

Prognose über den Zusammenhalt unserer Stadtgemeinschaft Königs Wusterhausen

26. November 2020

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting

Das Wichtigste im Leben ist Vertrauen. Das Vertrauen anderer Menschen zu bekommen und zu erhalten, darum dreht sich alles.

Der Weg dahin heißt Verlässlichkeit. Meinungen und Entscheidungen müssen nachvollziehbar, klug und verlässlich sein. Wer dieses Vertrauen verspielt, wer nicht verlässlich ist, wird in der Tendenz ausgeschlossen. Auch ausgeschlossen vom Einfluss jeder Art.
An dieser Stelle soll innegehalten und gefragt werden: Wie ist die Situation in unserer Stadt?
Erfüllen die Kommunalpolitiker diese Anforderungen, besitzen sie diese Eigenschaften?
In Königs Wusterhausen wurde nach der Wende „linke“ Politik gemacht. SPD und Die Linke arbeiten hier bis heute sehr abgestimmt und eng miteinander. CDU und andere schließen sich diesem bisherigen Erfolgsmodell mehr oder weniger an.

Was ist langfristig erreicht worden?
Ist der demokratische Prozess, ist der Politikwandel vorangekommen? Gibt man den Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten, sich kritisch einzubringen?
Werden die Bürgerinnen und Bürger intensiv befragt, wie sie ihre Stadt haben wollen?
Hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Politik zu gestalten?

Ganz gleich, wie diese Fragen beantwortet wurden und bis heute beantwortet werden, es zeichnete sich eine zunehmende tiefe Ablehnung bei den Menschen in der Stadt von der Politik ab. Und nicht nur in unserer Stadt ist dieses Phänomen zu beobachten.

Der versprochene Politikwandel trat nicht ein.
Die Möglichkeiten, sich kritisch einzubringen, wurden nicht gefördert und waren im Grunde nicht gewollt. Im Gegensatz dazu verbreiteten diejenigen Kommunalpolitiker, die Verantwortung tragen, ein ausgesprochen positives politisches Landschaftsbild und ein kritikloses Selbstbild von sich und ihrem Wirken.

Mittelpunkt aller berechtigten und unberechtigten Kritik der Bürgerinnen und Bürger in privaten Gesprächen und bei Debatten auf der Straße war der von SPD und Die Linken gewählte Bürgermeister Dr. Franzke. Er wurde zum Synonym für Überheblichkeit, Hochmut und praktizierter Hinterzimmerpolitik in der Stadt.

Viele Menschen wollten keinen Bürgermeister mehr, der von der SPD oder von den Linken gestützt wurde.
Der Wahlkampf um das Bürgermeisteramt war ein Wahlkampf gegen die Politik von SPD und Die Linken. Dieser Wahlkampf um das Bürgermeisteramt brachte den Anfang zum Wandel in der Stadtpolitik. Das ist das große und bleibende Verdienst von Swen Ennullat, genauso wie seine Standhaftigkeit gegen berechtigte wie unberechtigte Störmanöver und Kritik aller Art. Sehr zum Entsetzen und zum Unverständnis der führenden Parteien liefen diese Prozesse für sie ab. Diese Niederlage ist nach ihrem Gusto unbedingt zu korrigieren, sie sollte niemals hingenommen werden.
Doch sie ist Tatsache. Und sie bleibt Tatsache, weil Swen Ennullat sich bisher als mutig kämpfende Persönlichkeit zeigt. Und Swen Ennullat steht nicht allein.

Die Freien Wähler Königs Wusterhausen haben aber nach der gewonnen Wahl des Bürgermeisters – anfangs unerfahren in der strategischen politischen Auseinandersetzung mit den Profis von SPD und Linken  sowie selbst durchsetzt von egoistischen Selbstdarstellern in der FWKW – in ihrem Gefühlshoch die Lage nicht mehr richtig, nicht mehr   ausreichend selbstkritisch und unvoreingenommen eingeschätzt.

Die Folge war das schlechte Abschneiden bei der Wahl der Stadtverordneten.
Die Chance auf einen grundlegenden Politikwandel war vertan.

Nun war wieder eine neue Situation. Jetzt begann der Streit um jede kleine Position, um jede rechtliche Frage, sich zwanghaft zuzuspitzen. SPD und Die Linke initiierten ein Bündnis mit Vertretern der CDU, den Grünen, WirfürKW und dem Landrat, um den Kampf um verlorenen Einfluss zu beleben. Dieses Bündnis als Einheitsfront und Verschwörergruppe ist nicht wirkungslos in der öffentlichen Wahrnehmung geblieben.

Der Bürgermeister und seine Mitkämpfer sollten und sollen im Streit um Kleinklein zerrieben werden.
Doch der politische Streit mit und in den Parteien in der Stadt führte nur zu einem einzigen Ergebnis: einer tiefen und dauerhaften Spaltung der Gemeinschaft. Das Bündnis in der SVV nahm diese Katastrophe bisher unkommentiert hin und setzt stur weiter auf den Zerstörungsprozess des von ihnen gehassten Bürgermeisters.

Das Vertrauen in die Souveränität der Protagonisten, in ihre Qualifikation für politische Ämter, wurde aber dadurch nachhaltig zerbrochen. Das aber wollen sie nicht gelten lassen, streiten es ab oder nehmen es einfach nur nicht zur Kenntnis. Doch die Zustimmung, die sie sich wünschen, finden sie mehr und mehr nur noch in ihrem ideologisch geprägten Klientel.

Eine solche Situation war für die Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von jeder Befindlichkeit, unabhängig von jedem Parteidenken, nicht und niemals zu akzeptieren.

Deshalb entwickelte sich in letzter Zeit, misstrauisch von den Parteien betrachtet, eine wertneutrale und unabhängige „geistige Bewegung“ aus den Unterstützern der Freien Wähler und aus der großen Gruppe der Nichtwähler. Sie begann laut, selbstbewusst und engagiert in den sozialen Gruppen, den Online – Zeitungen usw., die eingefahrenen Rituale des Bündnisses gegen Ennullat durcheinander zu schütteln. Und das wohl wissend, dass die Parteien sie nicht wirklich beachten werden.

Unter „geistige Bewegung“ sind freie, vor allem politisch nicht gebundene Bürgerrinnen und Bürger gemeint, die von der Fähigkeit der Menschen überzeugt sind, selbst aus ihren eigenen Ressourcen zu schöpfen und sich mit Kreativität aus den erstarrten Vorstellungen vom ideologischen Parteidenken zu lösen.

Sie wollen Brücken bauen zwischen den nachdenklichen Menschen in unserer Stadt, Brücken bauen auch für eine pluralistische, inklusive Welt. Sie sehen aber, wie verzweifelt von den Parteien an einem Gesellschaftsmodell festgehalten wird, das – mit Pandemien, mit Aufbegehren unterdrückter bzw. nicht akzeptierter Gruppen, mit einem von den Parteien nicht gewünschten Bürgermeister usw. – nicht funktioniert.
Es sind Menschen, die sich nicht verbarrikadieren, abschotten, sondern von einem offenen Stadtmodell aus denken. Jeder Denkimpuls wirkt wie eine Rückkopplungsschleife zu einer wirklich demokratischen Stadt und öffnet den Diskurs über verschiedene Modelle des Politikwandels.
Wenn es diesen Menschen gelingen könnte, dazu beizutragen, einen messbaren Einfluss auf eine Politikwende zu erreichen, dann wäre es hoch wahrscheinlich, Menschen, die den bürgerlichen Parteien zugewandt sind, zum Innehalten und zum neuen Nachdenken zu bewegen.
Dann, erst dann, ist eine Prognose über den Zusammenhalt unserer Stadtgemeinschaft hoffnungsvoll.

Selbst die katholische Kirche hat schließlich festgestellt, dass die Parteienpolitik die Menschen spaltet. Es sollte doch gelingen, um im Bild zu bleiben, die Händler aus dem Tempel zu vertreiben. Gelingt es aber nicht, dann versinkt die Stadtgemeinschaft in giftigen Gedanken und zerstörendem Eigensinn, in egoistischem Vorteilsdenken und offenbartem Hochmut…
Doch dann dominiert das Parteiensystem weiter, denn das ist eine starke Säule ihrer Macht.

Weltmarktführer zieht nach Königs Wusterhausen

2. Oktober 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Ein Weltkonzern mit 78.000 Beschäftigten kommt nach Königs Wusterhausen. Die Adolf Würth GmbH & Co. KG wird ihre Hauptniederlassung für die Region Berlin-Brandenburg in den Technologiepark auf dem Funkerberg verlegen.

Diese wird neben einem großen Verkaufsshop das Telefonbackoffice für die gesamte Region Nord/Ost in Deutschland beherbergen. Besonderer Anziehungspunkt wird das Handwerkerzentrum sein, das für vielfältige Weiterbildungsangebote den Firmenkunden und allen Würth-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern zur Verfügung steht.

„Der Standort so nah an der Autobahn 10 ist ideal für uns. Zumal wir mehr Platz benötigen als wir ihn derzeit in Wildau haben. Hier können wir unsere Wünsche sehr gut umsetzen“, erklärte Tom Ziermaier, Vertriebsleiter Regio Nord/Ost, bei einem Vor-Ort-Termin. Etwa 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in dem Neubau ihren Arbeitsplatz haben.

Die Würth-Gruppe ist Weltmarktführer in ihrem Kerngeschäft, dem Vertrieb von Montage- und Befestigungsmaterial. Sie besteht aktuell aus über 400 Gesellschaften in mehr als 80 Ländern. Im Kerngeschäft umfasst das Verkaufsprogramm für Handwerk und Industrie über 125.000 Produkte: von Schrauben, Schraubenzubehör und Dübeln über Werkzeuge bis hin zu chemisch-technischen Produkten und Arbeitsschutz. Die Gesellschaften des Konzerns ergänzen das Angebot um Produkte für Bau- und Heimwerkermärkte, Elektroinstallationsmaterial, elektronische Bauteile (z. B. Leiterplatten) sowie Finanzdienstleistungen. Sie machen rund 40 Prozent des Umsatzes der Würth-Gruppe aus.

Königs Wusterhausens Bürgermeister, Swen Ennullat, heißt die Adolf Würth GmbH & Co. KG in der Rundfunkstadt willkommen. „Dass ein international agierendes und führendes Unternehmen sich für unseren Technologiepark entschieden hat zeigt, wie attraktiv dieses Gebiet ist. Ich freue mich sehr über diese tolle Nachricht und bin sicher, dass es die richtige Entscheidung für Königs Wusterhausen war.“ Er danke auch der städtischen Gesellschaft EBEG und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, die an der Erschließung und Vermarktung der Fläche beteiligt waren.

Der erste Bauabschnitt des Technologieparks Funkerberg ist zu 100 Prozent vermarktet. 14 Unternehmen werden sich auf einer Gesamtfläche von etwa 100.000 Quadratmetern ansiedeln. Sie kommen aus den Bereichen Maschinen- und Gerätebau, Human- und Veterinärmedizin, Logistik für medizinische Artikel oder auch Elektrotechnik und Elektromobilität. Für die Erschließung der Straßen des 1. Bauabschnittes erhielt die Stadt Fördermittel in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro.

Knut Markert (Würth-Niederlassungsleiter Berlin), Christian Hoehnel (Regionaler Niederlassungsleiter Regio Nord/Ost) sowie Tom Ziermaier (Vertriebsleiter Regio Nord/Ost), Bürgermeister Swen Ennullat und der stellvertretende Bürgermeister, René Klaus (v.l.), am künftigen Würth-Hauptniederlassungsstandort für die Region Berlin-Brandenburg im Technologiepark auf dem Funkerberg. © Foto: Reik Anton

Landrat erklärt Klage gegen Landkreis für unzulässig

4. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat am Donnerstag, dem 3. September 2020, die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage 2019 zurückgenommen. Damit kommt das Rathaus einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald nach. Demnach hat der Bürgermeister das Votum der Stadtverordneten umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der nach Hauptsatzung eigentlich zuständige Hauptausschuss zuvor für eine Fortsetzung ausgesprochen hatte. Die Beanstandung des entsprechenden SVV-Beschlusses ist unwirksam.

Der Landrat, der als Untere Landesbehörde (Kommunalaufsicht) auftritt, hat keine inhaltliche Entscheidung über die Klage gegen den durch ihn als Landrat vertretenen Landkreis getroffen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Beschluss der Stadtverordneten auszuführen ist. So lautet auch das Fazit des juristischen Beistands der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht.

Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Mit der Klage forderte die Stadt, die Kreisumlage für 2019 um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren. Die restlichen von der Stadt an den Landkreis zu zahlenden 15,6 Millionen Euro standen außer Frage und waren auch nicht Teil der Klage. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass der Landkreis Dahme-Spreewald einen zu hohen Finanzbedarf zur Berechnung der Kreisumlage für Königs Wusterhausen herangezogen hat. Auch hatte er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seine anderen Erträge zu erhöhen.

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Spannend wird sein zu sehen, welchen Erfolg die Gemeinde Eichwalde mit ihrer Klage zum selben Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht haben wird“, sagte Bürgermeister Swen Ennullat. Falls die Klägerin dort obsiegt, kann im Falle Königs Wusterhausens dem Bürgermeister ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt nicht angelastet werden. Denn durch die pflichtgemäße Beanstandung des SVV-Beschlusses hat der Bürgermeister auf seine Bedenken hingewiesen. Die Entscheidung des Landrates stellt den Bürgermeister hier von allen Folgen der Ausführung des SVV-Beschlusses frei. Die Verantwortung liegt nun bei der Kommunalaufsicht.

Entgegen der Behauptung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ in einem Artikel vom 2. September 2020 hat die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht alle Unterlagen zu diesem Sachverhalt nachweislich zukommen lassen – zuletzt Mitte August. Weiterhin ist es nicht korrekt, dass die Stadtverwaltung die Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales, z.B. zu einer möglichen Befangenheit des Landkreises in dieser Sache, kennt. Die in Rede stehenden zweimaligen Informationen des Ministeriums liegen der Stadt nicht vor. Die beantragte Einsichtnahme wurde – ganz im Gegenteil – der Stadt mehrfach verweigert.

Derzeit liegen im Rathaus fünf Rückmeldungen der Kommunalaufsicht zu Beanstandungen des Bürgermeisters bzw. seiner Vertreterinnen und Vertreter vor. In drei Fällen wurde eine sogenannte „Streitentscheidung“ der Kommunalaufsicht getroffen.

Indes hat die Stadt pflichtgemäß und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2020 eingelegt.