Autorenarchiv: madmin

Tesla und die Demokratie

25. September 2020

Ein Kommentar von Dr. Marina Kreisel

Anmerkung der Redaktion: Mit großer Verzögerung findet zur Zeit in Erkner eine Anhörung der Einwender gegen das Bauvorhaben von Tesla im märkischen Grünheide statt. Indessen sind die Bauarbeiten weit fortgeschritten, ein „Zurück auf Anfang“ undenkbar. Die Auswirkungen dieses Projektes werden wir auch in Königs Wusterhausen zu spüren bekommen, ist es doch keine sechs Kilometer Luftlinie oder eine Autobahnabfahrt  von Königs Wusterhausener Stadtgrenzen entfernt. 

Das Verständnis von Demokratie ist in Bevölkerung und Politik durchaus unterschiedlich – oft auch an Schönwetterperioden gebunden, wenn es haarig wird, ist man unter Umständen zum Einschränken bereit. Ist das hier nicht verbreitet auch der Fall?

Die Situation, wie sie im Artikel in der „WELT“ vom 23.9.2020 (hier klicken) skizziert wird, erinnert mich an jene während der Anhörung zum BER, das heißt, die heutige Erörterung ist kein Novum. Völlig anders als üblich scheint sie mir in einem ganz wichtigen Punkt zu sein: dass hier ein Unternehmen schon Wald abholzen und Anlagen bauen darf – wenn auch auf eigenes Risiko -, bevor die Anhörung abgeschlossen ist. Damit sind bereits Tatsachen geschaffen worden – wer wollte und könnte das wirklich entscheiden, alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, letztlich eine Vergeudung großen Ausmaßes einzuleiten?

Was jetzt abläuft, ist in meinen Augen eine Alibiveranstaltung, Spielen mit und von Demokratie, die marktgerecht zurechtgestutzt wird. Zwischenbemerkungen aus verschiedenen Institutionen, von Politikern gehen davon aus – gestützt auf Gerichtsurteile -, dass kaum mit einem Versagen der Genehmigung zu rechnen ist. Und Herr Minister Altmeier freut sich über die schnelle Entstehung von Tesla in Grünheide als Beispiel für künftige nachahmenswerte Prozessdauer, lässt aber gänzlich unerwähnt, auf welche Weise das möglich geworden ist. Und das alles gibt nicht zu denken, was hier mit uns geschieht?

Luftbild von Ende August ©Marc Messbacher, Zernsdorf

Wald oder kein Wald?

6. September 2020

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Anmerkung der Redaktion:
Dieser Leserbrief an die „Märkische Allgemeine Zeitung“ wurde nicht gedruckt. Stattdessen waren mehrfach überaus positive Stellungnahmen im Sinne der Investoren zu lesen. Wir möchten die Veröffentlichung dieses Leserbriefes als einen Beitrag zur journalistischen Ausgewogenheit verstehen. (Aktualisierung: In der SVV am 7. September 2020 wurde gegen das Projekt und für den Erhalt des Waldes entschieden. Trotzdem halten wir den Artikel weiterhin für lesenswert, weil er bestimmte Verhältnisse in unserer Stadt anspricht und aufdeckt.)

Herrn Dr. von Rottkays Leserbrief zeugt aus meiner Sicht davon, dass er die Diskussion Seniorenanlage versus Walderhalt” nicht ausreichend verfolgt hat. Sonst hätte er als Verfasser seinen Beitrag vermutlich im Interesse einer fundierten, soliden Argumentation anders eingeordnet und auch auf von ihm getätigte Aussagen verzichtet – weil er es nicht getan hat, erschüttert er seine eigene Argumentation selbst. Das meines Erachtens vor allem in folgender Hinsicht:

  1. Seine Argumentation steht und fällt damit – um einen zentralen Punkt zu nennen –, wenn er „Wald“ in Anführungsstrichelchen setzt. Nun kann es ja sein, dass er die hier interessierende  Fläche nicht (mehr) als Wald ansieht, weil er andere Vorstellungen vom Wald besitzt. Das ist subjektiv ja möglich, auch als ein Schlechtreden des existierenden Waldstücks, aber seine im Leserbrief öffentlich geäußerte Meinung steht deutlich im Widerspruch zum gültigen Waldgesetz des Landes Brandenburg; es weist im §2 aus, was als Wald gilt. Und die Fläche im Bereich Schütte-Lanz-Straße erfüllt dort genannte Merkmale, ist folglich im Sinne des Gesetzes Wald. Das trifft übrigens auch auf den Wald Richtung August-Bebel-Straße/Steinberg zu. Daran ändert dessen kürzlich erfolgte Schädigung nichts – derzeit wachsen Unterholz und junge Laubbäume nach.
  2. Wie kann die Forderung von Bürgern nach Erhalt von Wald ein vorgeschobenes Argument sein (für welche Zweck auch immer), wenn sie in ihrer Argumentation aufgreifen, was eine Fachbehörde kundtut?Wie kann Herr von Rottkay in Kenntnis (?) der Forst-Stellungnahme von einem umstrittenen Wert von Waldbestandteilen (Bäume, verwildertes Unterholz) reden? Immerhin kommt die Position der zuständigen Forstbehörde bezüglich des Erhalts dieser Mischwaldfläche (!)  in ihrer Stellungnahme gegenüber der Stadtverwaltung klar zum Ausdruck: begründet wird sie vornehmlich mit wichtigen Waldfunktionen (sehr hoher lokaler Klimaschutz, sehr hoher lokaler Immissionsschutz, hoher Sichtschutz) , die u.a. für die Allgemeinheit bedeutsam sind. Angesichts dieser Charakterisierung durch eine Fachbehörde geht beispielsweise die folgende Aussage von Herrn Dr. von Rottkay doch wohl völlig ins Leere: „Es ist unverständlich, dass Wald nur als wertvoll erklärt wird, wenn er den Interessen Einzelner in Zeesen dient.”
  3. Der Vorschlag einer Sanierung des Waldes im Bereich der August-Bebel-Straße /Steinberg kommt mir in der vorgenommenen Kopplung gewissermaßen wie eine Art Taschenspielertrick daher.Wie man diesen Vorschlag hier auch begründet – in der Konsequenz würde seine Realisierung die Vernichtung des Mischwaldes im Bereich der Schütte-Lanz-Straße bedeuten, das mit allen von der Forst aufgeführten Waldfunktionen. Damit würde mindestens Teilen der Bevölkerung – nicht allein aus dem Umfeld dieser Waldfläche –  eine ihnen bisher zugängliche, dann vernichtete Waldfläche nicht mehr zur Verfügung stehen; sie würden hier z. B. das  „Allgemeine Betretungs- und Aneignungsrecht“ (z. B. Sammeln von Pilzen in geringen Mengen zu eigenem Gebrauch) nach §15 des Waldgesetzes verlieren. Zudem: Eine Wiederbewaldung im Falle verlichteter Waldfläche, ihre Ergänzung sind laut §11 Waldgesetz des Landes Brandenburg ohnehin vom Waldbesitzer zu leisten – ohne ein Sanierungsangebot vorliegender Art.
  4. Ich hoffe, mein Eindruck trügt mich nicht:Die Diskussion scheint mir nicht nur in kommunalpolitischen Gremien, in denen letztlich die Entscheidung über das von den Investoren eingereichte Projekt getroffen wird, wesentlich weiter zu sein, als sie in diesem Leserbrief eines langjährigen Kommunalpolitikers anklingt. Sie hat sehr wohl alters- und behindertengerechtes Wohnen im Blick  – aber die dafür erfolgte Abholzung eines Mischwaldes im Jahre 2020 /2021 wäre zweifellos ein fatales Signal: unter sich weiter verändernden klimatischen Bedingungen und Entwicklungen, die massiven Einfluss auf alle Generationen nehmen, allerdings unterschiedlich lange. (Übrigens – ich gehöre nicht zu den Senioren, die als Interessenten und Befürworter dieses Projektes genannt werden können.)

 

Landrat erklärt Klage gegen Landkreis für unzulässig

4. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat am Donnerstag, dem 3. September 2020, die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage 2019 zurückgenommen. Damit kommt das Rathaus einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald nach. Demnach hat der Bürgermeister das Votum der Stadtverordneten umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der nach Hauptsatzung eigentlich zuständige Hauptausschuss zuvor für eine Fortsetzung ausgesprochen hatte. Die Beanstandung des entsprechenden SVV-Beschlusses ist unwirksam.

Der Landrat, der als Untere Landesbehörde (Kommunalaufsicht) auftritt, hat keine inhaltliche Entscheidung über die Klage gegen den durch ihn als Landrat vertretenen Landkreis getroffen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Beschluss der Stadtverordneten auszuführen ist. So lautet auch das Fazit des juristischen Beistands der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht.

Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Mit der Klage forderte die Stadt, die Kreisumlage für 2019 um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren. Die restlichen von der Stadt an den Landkreis zu zahlenden 15,6 Millionen Euro standen außer Frage und waren auch nicht Teil der Klage. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass der Landkreis Dahme-Spreewald einen zu hohen Finanzbedarf zur Berechnung der Kreisumlage für Königs Wusterhausen herangezogen hat. Auch hatte er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seine anderen Erträge zu erhöhen.

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Spannend wird sein zu sehen, welchen Erfolg die Gemeinde Eichwalde mit ihrer Klage zum selben Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht haben wird“, sagte Bürgermeister Swen Ennullat. Falls die Klägerin dort obsiegt, kann im Falle Königs Wusterhausens dem Bürgermeister ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt nicht angelastet werden. Denn durch die pflichtgemäße Beanstandung des SVV-Beschlusses hat der Bürgermeister auf seine Bedenken hingewiesen. Die Entscheidung des Landrates stellt den Bürgermeister hier von allen Folgen der Ausführung des SVV-Beschlusses frei. Die Verantwortung liegt nun bei der Kommunalaufsicht.

Entgegen der Behauptung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ in einem Artikel vom 2. September 2020 hat die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht alle Unterlagen zu diesem Sachverhalt nachweislich zukommen lassen – zuletzt Mitte August. Weiterhin ist es nicht korrekt, dass die Stadtverwaltung die Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales, z.B. zu einer möglichen Befangenheit des Landkreises in dieser Sache, kennt. Die in Rede stehenden zweimaligen Informationen des Ministeriums liegen der Stadt nicht vor. Die beantragte Einsichtnahme wurde – ganz im Gegenteil – der Stadt mehrfach verweigert.

Derzeit liegen im Rathaus fünf Rückmeldungen der Kommunalaufsicht zu Beanstandungen des Bürgermeisters bzw. seiner Vertreterinnen und Vertreter vor. In drei Fällen wurde eine sogenannte „Streitentscheidung“ der Kommunalaufsicht getroffen.

Indes hat die Stadt pflichtgemäß und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2020 eingelegt.

Wasser und Kunstrasen – Faktencheck

2. September 2020

Michael Hofmann

Anmerkung der Redaktion:
Obwohl ein Kunstrasenplatz (KRP) heute ökologisch und ökonomisch völlig aus der Zeit gefallen erscheint, schlagen die Wogen bei der Diskussion um Vergabe von Mitteln der öffentlichen Hand an einen kleinen privaten Sportverein für einen solchen Platz weiter hohe Wellen. Nicht zuletzt wurde ein KRP auch von den Gegnern eines parteilosen Bürgermeisters als eines der Vehikel zu dessen Suspendierung benutzt. Unser Autor hat sich, nachdem er sowohl in den sozialen Medien als auch im Hauptausschuss mit seiner Meinung zum Kunstrasenplatz ins Unrecht gesetzt wurde, einmal genauer mit der Problematik beschäftigt. Weitere Artikel zu dieser Problematik finden Sie (hier)
 und (hier) im Stadtfunk.

Aktuell gibt es ein vermeintlich starkes Argument welches für einen Kunstrasenplatz spricht: „Die Flüsse und Seen in Brandenburg trocknen immer weiter aus – ein Kunstrasen muss nicht gewässert werden und das ist schonender die Umwelt.“

Dass jeder Tropfen Wasser, der auf einen Sportplatz fällt, dem Wasserkreislauf zugeführt wird, und somit nicht verloren ist, scheinen einige Agitatoren vergessen zu haben. Bereits in der vierten Klasse werden diese Schritte gelehrt. Sie wiederholen sich in der Natur endlos: Verdunstung – Wolkenbildung – Regen – Versickerung.

Nun gut, tun wir mal so, als ob alles Wasser, welches für einen Sportplatz benutzt wird „verloren“ sei. Wenn wir uns mit der Materie etwas genauer beschäftigen fällt auf, dass wir bereits bei der Produktion von den nötigen Kunststoffen beginnen müssen.

Ein Kunstrasenplatz (KRP) verbraucht ungefähr 100 Tonnen Kunststoff bei der Erstanlage, sowie 10 Tonnen Nachschüttung jährlich (weniger Nachschüttung verkürzt die Nutzungsdauer). Die Nutzung liegt bei 10 bis maximal 15 Jahren.
Die Herstellung von einer Tonne Kunststoff verbraucht durchschnittlich 500.000 Liter Wasser (zuzüglich mindestens 60 Gigajoule Energie – der Wasserverbrauch bei der Energiegewinnung ist hier mal außen vor, da je nach Energiequelle stark unterschiedlich).
Zum Recycling von einer Tonne Kunststoff werden 30 Liter Natronlauge verbraucht. Um diese ausreichend zu verdünnen, damit sie eingeleitet werden können, benötigt man 998 Liter Wasser. (Dies ist exemplarisch nur eine einzige beteiligte Chemikalie. Und es geht hier alleine um die nicht wiederaufbereitbaren 30 Liter, die eingeleitet werden müssen, den Aufwand zur Wiederaufbereitung des Restes lasse ich ebenfalls außen vor! Maximal 80% sind Recyclingfähig (80t -> recycelt werden nur die 100t die nur auf dem Platz liegen. Die abgetragenen 150 Tonnen (10 Tonnen x 15 Jahre) sind ja irgendwo in der Umwelt und werden nicht in dieser Wasserdiskussion betrachtet.) Zur Vereinfachung runde ich den Betrag ebenfalls von 998 auf 900 Liter ab.)

Also ergibt sich folgende Rechnung:
Herstellung:
50 Millionen Liter Wasser
Betrieb:
jährlich 5 Millionen Liter Wasser. (Pflegebewässerung lasse ich zu Gunsten des KRP außen vor – auch dieser muss bei Dürre gewässert werden, damit Halme nicht abstumpfen; ökologische Auswirkungen des Mikroplastiks lasse ich in der Wasser-Diskussion ebenfalls außen vor, darauf sind Priska Wollein und andere (hier) bereits eingegangen.)
Recycling:
2,16 Millionen Liter Wasser.

Daraus ergibt sich in Summe ein Wasserverbrauch von 127,16 Millionen Liter Wasser. Das sind kalkulatorisch 8,477 Millionen Liter Wasser pro Jahr bei Annahme der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren.

Der Wasserverbrauch pro Quadratmeter Sportrasen wird je nach Rasenart und Region mit 50 bis 250 Liter Wasser pro qm beziffert. (Bei dem zur Erläuterung oft herangezogenen Gartenrasen sind es übrigens nur 10-20 l Wasser/qm)
Ein Fußballfeld hat 7.140 qm.
Wenn ich großzügig auf 10.000 qm aufrunde und die maximale Bewässerung annehme, dann komme ich auf jährlich 2.5 Millionen Liter Wasser. Bei Betrachtung des aktuellen Rasenzustandes in Zeesen, habe ich aber starke Zweifel, dass diese Menge genutzt wird.

Beim Entsorgen von Naturrasen wird auch Wasser verbraucht um Sand von organischem Material zu trennen. Dies würde ich jedoch im Rahmen der Minimal-Betrachtung des Kuststoffrecylings von nur einer einzigen Chemikalie, als mehr als ausgeglichen betrachten.

Nun verstehen Sie hoffentlich, dass selbst bei Nichtbetrachtung vieler Faktoren zu GUNSTEN des KRP und Einziehung negativster Faktoren zu LASTEN des Naturrasens der Kunstrasen dennoch mindestens 3,3x mehr Wasser verbraucht als Naturrasen.
Wenn wir Durchschnittswerte annehmen (Nutzung 12 Jahre; 150 Liter Bewässerung) dann ist der Faktor bereits bei 7,0x höherer Wasserverbrauch als bei Naturrasen.

Und zusätzlich erzeugt ein Rasenplatz Sauerstoff für ca. 120 Personen, absorbiert und bindet Staub.

Jetzt sagen sicher die Kritiker:

„Was sind ihre Quellen für das Zahlenwerk?“ Diesen entgegne ich gern, dass es sich bei allen Werten um belastbare Durchschnittswerte handelt. Und zwar nach kaufmännischem Vorsichtsprinzip zu Gunsten des KRP, um meine Argumentation nicht angreifbar zu machen. Wer dies nicht glaubt, der soll sich selbst informieren. Ich kann gern tiefer einsteigen, aber die Rechnung wird sich dann erfahrungsgemäß immer weiter zu Ungunsten des KRP verändern.

„Aber es gibt auch Kunststoffrasen ohne Granulat!“ Ja, dieser muss genauso gewässert werden wie Naturrasen, sonst stumpfen die Halme ab. Es wird auf nassem Rasen gespielt. Also gibt es im Vergleich keinen Wasser-Vorteil. Fragen Sie übrigens mal Vereine, die Sandfüllung statt Granulat verwenden, der Dämpfungskomfort ist fast bei Null, die ohnehin hohe Verletzungsgefahr auf einem KRP ist erhöht.

„Aber es gibt auch Kunstrasen auf PE-Basis (Polyethylen), das wird umweltfreundlich ohne Chemie entsorgt.“ Ja, allerdings enthalten diese Mischkunststoffe gesundheitsschädliche Weichmacher und sie sind in der Herstellung um ein vielfaches teurer, so dass das geplante Budget von 1.200.000,00 € bei weitem nicht ausreicht. 

Liebe Befürworter des KRP in der Stadtverordnetenversammlung, ich muss mich bei Ihnen entschuldigen. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie sich kundig gemacht haben, bevor Sie Ihre Stimme abgeben und lautstark mehrfach Ihre Meinung äußern. Ich hoffe nun reichen Ihnen die Argumente um dem Irrsinn ein Ende zu machen.

Wer ist eigentlich der Dienstherr der Politiker?

9. August 2020

Ein Gastkommentar von Ronny Breuhan

Dieser Kommentar wurde vom Autor zunächst an „MAZ“ und „Blickpunkt“ geschickt. Obwohl die Redaktionen zunächst Interesse zeigte, erschien er nicht. Warum wohl?

 

Über den in der Stichwahl 2017 errungenen Wahlsieg unseres Bürgermeisters braucht man eigentlich nicht mehr viele Worte zu verlieren. Es wurde mit seiner Kandidatur endlich eine unabhängige Wahlmöglichkeit gegenüber der üblichen Eintönigkeit aus etablierten Parteien aufgestellt. Viele Mitbürger haben trotz zunehmender Politikverdrossenheit und schwindender Wahlbeteiligung ihre Möglichkeit der demokratischen Wahl genutzt. Ebenso wie bei der Kommunalwahl 2019. Es sollte in beiden Wahlen um einen Neuanfang gehen, eine alteingesessene Partei warb sogar mit einem „neuen Kapitel“. Das machte Mut auf eine vernünftige und konstruktive Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Nun, die Realität ernüchtert. Somit wurde am vergangenen Donnerstag mit einem „Paukenschlag“(O-Ton lokale Presse) gezeigt, wer den längeren Arm in unserer Stadt hat. Ein unabhängiger Bürgermeister scheint es gegenüber einem gut funktionierenden Parteienapparat nicht zu sein. Wobei hier erwähnt werden sollte, dass weniger die Ideologische Ausrichtung als vielmehr persönliche Diskrepanzen Einzelner hier den wahrscheinlichen Ausschlag gegeben haben. Anscheinend wurde lange gesucht, lange wurde im Hintergrund inszeniert. Eine perfide Intrige wurde bereits vor einem Jahr zufällig aufgedeckt. Bis heute gab es offensichtlich dazu keine Entschuldigung oder Anzeichen von Reue. Im Gegenteil, der gegenseitige Druck stieg und auch das Verhalten innerhalb der neugewählten SVV nahm immer mehr kontroverse teils groteske Züge an. Die Suspendierung des Bürgermeisters mag ihn sicherlich persönlich hart treffen, doch stellt dieser Umstand allen Befürwortern ein Armutszeugnis aus. Rechtfertigen die erhobenen Vorwürfe der SVV eine sofortige Suspendierung von allen Amtsgeschäften inklusive des Verbotes, unser Rathaus zu betreten? Warum durfte er sich nicht einmal vor Ort zu diesem Sachverhalt äußern? Ist das wirklich mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren?

Die SVV, so wird es betont, ist der Dienstherr des Bürgermeisters. Das impliziert allerdings nicht nur Rechte, sondern meines Erachtens auch Pflichten. Zum Beispiel die Fürsorgepflicht. Seit seinem Amtsantritt sieht sich Swen Ennullat mit vielen Anfeindungen konfrontiert, die sogar bis in den Privatbereich reichen. Gab es dazu auch Äußerungen seitens der SVV zur Unterlassung derselben? Wurden die teils bekannten Initiatoren öffentlich von der SVV zur Unterlassung despektierlicher Äußerungen aufgefordert? Auch hier wird anscheinend mit zweierlei Maß gemessen. Nicht zum Wohl unserer Stadt, nicht im Sinne von uns Bürgern. Dringender Abbau des über Jahre angehäuften Investitionsstau und fehlende zukunftssichere Konzepte wären derzeit wesentlich wichtigere Aufgaben der SVV. Wir waren zeitweise auf einem guten Weg. Es wurden viele liegengebliebene Dinge endlich in Angriff genommen, der Umgang miteinander schien sachlicher und konstruktiver. Warum dann diese konträre, teils „enthemmte“ Stimmungsmache, die sich meiner Wahrnehmung nach zum Jahresende stetig beschleunigte? Der Bürgermeister (und eine Minderheit der SVV) hat sich diesem Verhalten nicht gebeugt, dafür ist er angetreten, dafür wurde er unter anderem für acht Jahre ins Amt gewählt. Die SVV, der auch der Bürgermeister angehört, hat die Pflicht gemeinsam zum Wohl der Stadt und damit auch von uns Bürgern zu agieren. Denn WIR ALLE GEMEINSAM sind der eigentliche Dienstherr unserer Stadt.

Symbolfoto: ©️ Freepik

Kommentar zum MAZ Artikel „So wirkt sich die Corona-Krise auf den Stadthaushalt aus“

18. Juli 2020

Von Ingrid Dahms

Ich höre immer nur, der Bürgermeister soll dies und jenes sein lassen. Es kann doch nicht sein, dass ein Landkreis Rücklagen anhäuft. Ob nun 42% oder 35% Kreisumlage ist doch bei der Höhe von Rücklagen des Landkreises irrelevant.

Und wenn ich dann den MAZ Artikel vom 16.7.20 lese, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.  KW hat Gewerbesteuerverluste von nur 720.000 Euro.  Man ist von Millionen ausgegangen. Steuerausfälle will Bund und Land erstatten, es ist aber nicht geklärt wie und wann. Irgendwann hat man es vergessen.

Und dann redet man vom ersten Quartal 2020, in dem die Stadt sogar 340.000 EUR mehr eingenommen  hat. Das ist lächerlich, da die Corona Maßnahmen erst nach dem 18. März beschlossen wurden. Das 2. Halbjahr kann man bei den Einkommenssteueranteilen noch gar  nicht abschätzen.  Aber alles halb so wild? 21.000 EUR weniger bei der Umsatzsteuer, aber Not macht erfinderisch, Onlineverkäufe haben das bundesweit aufgefangen. Nutzungsgebühren städtischer Anlagen ein Minus von 17.000 EUR. Ok, der kommunale Rettungsschirm wird wirken. Aber mal ganz ehrlich, wer hat denn den im März erwartet?

Und dann stellt sich der Landtagsabgeordnete der SPD hin und sagt, dass die Stadtverwaltung in Panik verfallen sei und man im Frühjahr den Untergang des Abendlandes verkündet hätte – er hätte sich mehr Sachlichkeit gewünscht.  Bullshit nenne ich das.

Und nun im letzten Abschnitt war man gleich wieder beim Thema. Der Bürgermeister würde blockieren. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

Hätte, wäre, wenn….

Was wäre gewesen, wenn die Pandemie noch in das nächste Halbjahr mit drastischen Maßnahmen gegriffen hätte, das Jahr ist noch nicht vorbei….die Ferienzeit wird zeigen, wie es weitergeht. Ich bin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geldern, die einem nicht gehören.
Alles andere ist Wahlkampf.

Verantwortung für die Krise

10. Juli 2020

Redaktion Stadtfunk

Ergänzend zum heutigen MAZ Beitrag stellen wir hier zur umfassenden Information den Redebeitrag von Frau Schulz, 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters, bei den Informationen des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2020 im Wortlaut zur Verfügung.

Sehr geehrte Frau Lazarus, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gäste, liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich nehme diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass, Ihnen zu einigen Sachverhalten Informationen bzw. Antworten auf offene Fragen zu geben, die einige Stadtverordnete offensichtlich nicht erhalten haben oder ihnen bekannte Informationen missverstanden bzw. falsch bewertet haben.
Das derzeitige Vorgehen einiger Stadtverordneter im Umgang mit dem Bürgermeister und der Verwaltungsspitze kann ich mir nicht anders erklären. Sie stoßen mit der Beurlaubung des Bürgermeisters die Stadt, die Verwaltung verantwortungslos und ungerechtfertigt in eine Krise, von der sich keiner so schnell erholen wird.
Sie nehmen diese Situation in Kauf, obwohl wir alle gerade durch eine nie dagewesene Krise gegangen sind und diese Krise hat die Verwaltung nur aufgrund des unverzüglichen verantwortungsvollen Handelns unseres Bürgermeisters und das Vertrauen der Mitarbeiter in die Rechtmäßigkeit seines Handelns unbeschadet und ohne Verluste überstanden. Er persönlich hat diesen Krisenstab geführt.
Sie bringen eine stabile Verwaltung ins Wanken und bringen damit die größte Stadt des Landkreises in eine unaufhaltsame Gefahr! Sie nehmen sogar in Kauf, diese Stadt aus Ihrer Hand in die Verwaltung des Landkreises zu übergeben!

Ich möchte deshalb an dieser Stelle kurz auf zwei Sachverhalte eingehen, die seit Wochen in der Stadt als Grund für die Gefahr, die durch unseren Bürgermeister ausgeht, diskutiert werden.

Zu Beanstandungen durch den Hauptverwaltungsbeamten

Beanstandungen sind keine Blockademittel sondern Garant für einen rechtmäßigen Umgang mit den Steuermitteln und dem Eigentum aller Einwohner dieser Stadt. Beanstandungen können vermieden werden, wenn der Bürgermeister in die Lage versetzt wird, an der Vorbereitung der Beschlüsse mitzuwirken. Dazu muss er sie vorher kennen. Die Verwaltung gibt regelmäßig Stellungnahmen zu den Beschlussvorlagen ab – die Hinweise können durch die Stadtverordneten aufgenommen werden. Ich habe mir die Mühe gemacht, für Sie ein paar Zahlen zusammenzustellen, die Sie gerne auf sich wirken lassen dürfen und Ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen können.
Seit dem 18.10.2017 bis zur Sitzung am 22.6.2020 wurden 676 Beschlüsse beraten, beschlossen oder abgelehnt.
Die Anzahl der durch den Bürgermeister, Herr Ennullat, beanstandeten Beschlüsse bis zur Sitzung am 2.5.2020 beträgt genau sieben, darunter das Haus des Sports, der Grundsatzbeschluss zur Grundschule Senzig und der Kunstrasenplatz für den FSV Eintracht.
Das sind genau 1,04 %.
Davon wurden drei Beschlüsse nicht erneut gefasst und vier erneut beanstandet und zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Seit dem 2.5.2020 wurden weitere dreizehn Beschlüsse beanstandet davon elf durch den allgemeinen Vertreter und zwei durch die 3. Stellvertretende Bürgermeisterin.
Die Quote der seit dem 2.5.2020 beanstandeten Beschlüsse ist deutlich höher als in den zweieinhalb Jahren zuvor. Das liegt vor allem darin begründet, dass alle Beschlüsse nicht in den Ausschüssen vorberaten wurden und die Verwaltung nicht in die Erstellung der Beschlussvorlagen einbezogen wurde. Insgesamt wurden also seit dem 18.10.2017 20 Beschlüsse von 676 beanstandet. Das sind drei Prozent, davon hat der Bürgermeister selbst sieben Beschlüsse, also ein Prozent, beanstandet, und dreizehn Beschlüsse, damit zwei Prozent, wurden durch seine Vertreter beanstandet.
Davon liegen Inzwischen dreizehn beanstandete Beschlüsse zur Streitentscheidung bei der Kommunalaufsicht, zwei davon seit März 2019. Eine Entscheidung durch die Kommunalaufsicht gab es bisher in keinem Fall.
Es stellt sich für uns die Frage, warum trifft denn die Kommunalaufsicht nicht diese Entscheidungen, wenn die Sachlage jeweils anscheinend so klar ist, wie öffentlich zum Ausdruck gebracht wird? Warum fordern Sie, sehr geehrte Stadtverordnete, sich diese Streitentscheidung nicht ein? Es geht doch schließlich um ihre Beschlüsse?

Zur Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Das Arbeitsschutzgesetz gilt gleichermaßen für Angestellte und Beamte, wie für Arbeitgeber und Dienstherren/Dienstvorgesetzte. Unbenommen bleibt, dass Frau Lazarus nicht Dienstvorgesetzte der Stadtverordneten ist, aber sehr wohl für den Bürgermeister als Beamten, sie vertritt die SVV als Kollegialorgan, ist damit auch verantwortlich im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsschutzgesetz.
Dieser Pflicht sind Sie, Frau Lazarus, bis heute im Übrigen nicht nachgekommen, trotz mehrmaliger Hinweise, auch auf die mittlerweile bußgeldbewährte Verpflichtung zur Vorhaltung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechend der SARS- CoV-2 Umgangsverordnung.
Ausweislich des Protokolls und unter Anwesenheit des Kämmerers Herr Böhm, zur Krisenstabssitzung der Hauptverwaltungsbeamten beim Landrat hat Frau Rieckhoff in Vertretung des Landrates diese Pflicht zum Beispiel auch für die Kreistagssitzungen bejaht.
Ich habe diese Arbeitgeberpflicht nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom ehemaligen Bürgermeister Herrn Dr. Franzke am 29.5.2017 als verantwortliche Vertreterin der Dienststelle übertragen bekommen und habe im Rahmen dieser Verantwortung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Verhütung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG), der DGUV-Vl „Grundsätze der Prävention“ u. a. sowie der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung – hier § 3 Abs. l Ziff.3 SARS-CoV-2-UmgV – eine Gefährdungsbeurteilung für Infektionslagen für das Rathaus und auch die Paul-Dinter-Halle als Arbeitsplatz für die Verwaltung einschließlich Behördenleiter Herrn Ennullat, erstellt.
In Bezug auf die Durchführung einer Stadtverordnetenversammlung habe ich von Beginn an die vom Landkreis (Gesundheitsamt) und RKI zur Verfügung gestellte „Checkliste“ für Veranstaltungen für die Risikobewertung zugrunde gelegt. Diese ist auch Anlage zur Gefährdungsbeurteilung vom 15.5.2020.
Danach ist das Risiko für eine Veranstaltung, die länger als vier Stunden dauert, als sehr hoch einzuschätzen. Ein geringes Risiko geht bei einer Veranstaltungsdauer von unter einer Stunde aus. Dies ist unter Zugrundelegung einer normalen Tagesordnung einer SW, selbst bei jeweils organisierter Fortsetzungssitzung am folgenden Tag nicht realistisch.
Nach pflichtgemäßem Ermessen, nach Abstimmung mit den Fachbereichsleiterlnnen und dem Bürgermeister sowie nach Rücksprache mit benachbarten Kommunen, wie zum Beispiel Lübben (hier wurde zunächst eine Begrenzung auf eine halbe Stunde vorgenommen), habe ich mich für die Sitzungsdauer von maximal zwei Stunden je Sitzungstag (bei zwei Sitzungstagen sind das auch vier Stunden) entschieden.
Natürlich kamen die telefonischen Auskünfte des RKI an Frau von Schrötter dabei unterstützend, aber eben nicht maßgeblich, zum Tragen. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass nach § 3 Abs. l Ziff.3 SARS-CoV-2-UmgV eine Veranstaltung in der Paul-Dinter-Halle eigentlich gar nicht durchgeführt werden dürfte, da hier der Austausch der Raumluft durch Frischluft nicht gewährleistet werden kann.
Nur mangels einer räumlichen Alternative und auf Grund der fehlenden Entscheidung der SVV eine Alternative zur Durchführung der Sitzung im Rahmen des Kommunalen Notlagengesetzes durchzuführen, haben wir uns entschieden, einer weiteren Durchführung der SVV mit der zwei Stunden Begrenzung (als Alternative zur gänzlichen Versagung) zuzustimmen.

Diese Ausführungen habe ich zuletzt per E-Mail an Frau Lazarus am 15.6.2020 mit Blick auf die anstehenden Sitzungen am 18.6. und 22.6.2020 vorgetragen. Auf diese vor jeder Sitzung seit dem 2.5.2020 vorgetragenen Ausführungen ist Frau Lazarus nie eingegangen, auch dann nicht, wenn andere Stadtverordnete sie auf die Dienstherrenpflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes hinwiesen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Verwaltung für jede seit dem 2.5.2020 an diesem Ort stattgefundene SW jeweils alle Rahmenbedingungen für eine Fortsetzungssitzung am Folgetag geschaffen hat. Eine Teilnahme und Begleitung der Sitzung war und ist sie also immer für vier Stunden sichergestellt. Auch diese Information hatte die Vorsitzende jedes Mal.

Bitte entschuldigen Sie den Umfang der Informationen, aber eine Klarstellung der vorgetragenen Sachverhalte erschien mir in diesem Rahmen dringend geboten.

Leserbrief zu: MAZ „Noch nicht das letzte Wort“

6. Juli 2020

Raimund Tomczak, Mitglied der SVV KW

Dieser Beitrag wurde der MAZ Redaktion am 29. Juni 2020 zugestellt. Leider wurde er nicht veröffentlicht, deshalb jetzt hier im Stadtfunk KW.

Alle Mitglieder verpflichteten sich anlässlich der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2019 mit der Annahme ihres Mandats: „… dass ich meine Pflichten zum Wohle der Stadt Königs Wusterhausen erfüllen werde. Ich werde das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen.“ Dazu gehört die Beachtung der Kommunalverfassung Brandenburgs, die Haushalts- und Finanzordnung, das Bau- und Vergaberecht, Satzungen, Richtlinien (z.B. Sportförderung) und andere Vorgaben.
Mit dem Einbringen des Änderungsantrages zum Haushaltsplan 2020 über 300.000€ als Investitionszuschuss für den Kunstrasenplatz des Sportvereins Eintracht als Ersatz für dessen Eigenanteil zu einem Landesförderprogramm für Sport, welches Ende 2019 auslief, haben die antragstellenden Fraktionen SPD und B90/Grüne wider besseres Wissen gegen ihre Mandatsverpflichtungen verstoßen. Die daraus folgende Verpflichtung des Bürgermeisters zur Beanstandung dieses mehrheitlich gefassten Antrags wurde von einem Teil der Befürworter einschließlich der Folgen der Beanstandung absichtlich einkalkuliert. Der dreimaligen Aufforderung, den Änderungsantrag „Kunstrasenplatz“ zurück zu nehmen, wurde nicht gefolgt. Das hat sich bis heute nicht geändert. Dieses Fehlprojekt „Kunstrasenplatz“ wird weiterhin zur Verschärfung der Spannungen in der SVV benutzt. Die Behauptung, dass die Kommunalaufsicht LDS die Stadtverwaltung zwingend zur Änderung der vorgelegten Haushaltssatzung 2020 veranlassen kann, ist falsch. Warum?

1. Die Kommunalaufsicht hat im öffentlichen Interesse sicher zu stellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht, aber kein Teil der Judikative und übt keine richterliche Gewalt aus.

2. Die Kommunalaufsicht unterließ es, von ihrem Beanstandungsrecht, dem Aufhebungsrecht oder dem Anordnungsrecht Gebrauch zu machen. Der Aufforderung des Bürgermeisters an die Kommunalaufsicht, eine Streitentscheidung zur Beanstandung zu treffen, wurde ignoriert.

3. Die Anwendung dieser Rechte der Kommunalaufsicht hätte den Klageweg für die Stadtverwaltung zur Klärung der Beanstandungsgründe eröffnet. Das Ausweichen auf Formfragen zur Behandlung von Beanstandungen, im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreiten, behindert die abschließende Klärung des Stadthaushaltes 2020 als bestätigter Haushalt bis heute.
Diese Auseinandersetzung war von Anfang an darauf gerichtet, die erfolgreiche Verwaltungsarbeit aller Mitarbeiter der Stadt KW unter der Führung des Leitungsteams Ennullat, Klaus, Böhm, Schulz und von Schrötter zu torpedieren. Seit der Bürgermeisterwahl 2017 ist es das Ziel eines Teils der SVV- Mitglieder unter der Führung der SPD, die Fortführung des Verwaltungsstils nach altem Muster mit internen, parteiprogrammatischen und unkontrollierbaren Ergebnissen fort zu setzen. Die Abwahlinszenierungen von SPD, Linke, CDU und ihren Mitmachern gegen den Bürgermeister müssen beendet werden.
Ennullat ist der richtige Bürgermeister. Die erfolgreiche Verwaltungsarbeit der letzten drei Jahre muss fortgesetzt werden. Wer sollte Bürgermeister Ennullat auch ablösen? Lazarus, Reimann, Ludwig, Schröter, Dorst? Unvorstellbar! Für mich jedenfalls!

Haben wir keine anderen Sorgen?

30. Juni 2020

Carsten Kröning

Liest man heute die aktuellen Artikel im regionalen Teil der großen Tageszeitung dieser Region, könnte man denken, wir haben keine Krise. Große Wirtschaftsverbände warnen vor einer Insolvenzwelle im Herbst, bereits jetzt bricht die deutsche Wirtschaft massiv ein. Stellenabbau in großen Industrieunternehmen ziehen auch den Mittelstand in eine wirtschaftliche Krise. Mir macht das große Sorgen und wenn ich ehrlich bin auch etwas Angst.
Ich bin 1963 geboren und kenne eigentlich nur Frieden und Wohlstand. Krisen, ja die gibt es, aber doch nicht im demokratischen und freien Deutschland. Nun aber erwischt uns die sogenannte Coronakrise und was machen unsere lokalen Kommunalpolitiker? In Mittenwalde wird über eine gehisste Fahne gestritten und in KW und Wildau streiten sich Stadtverordnetenversammlung mit dem Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit dem Geschäftsführer einer erfolgreichen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Dieser Streit zieht sich dann auch in die SVV hinein und dadurch entsteht meines Erachtens nur Stillstand.

Stillstand in Krisenzeiten? Leben wir noch in einer Gesellschaft, wo man offen und öffentlich seine Meinung sagen darf, ohne gleich Angst zu haben seinen Job zu verlieren oder ein Anwaltsschreiben im Briefkasten vorzufinden mit Drohungen und Androhungen von Geldstrafen? Gibt es noch eine Gerechtigkeit?

In Königs Wusterhausen wird ein Bürgermeister suspendiert aus Gründen, die ich persönlich zu 100% nicht nachvollziehen kann.
In Wildau bleibt eine Bürgermeisterin im Amt, obwohl die Staatsanwaltschaft ermittelt und der Landrat ein Disziplinarverfahren angestoßen hat, was jedoch ruhend gestellt wird.

Wie erkläre ich all diese Vorgehensweisen meinen Enkelkindern, wenn Sie mich mal fragen „Opa hast Du davon nichts gewusst ?“ Leben wir in einer Welt der Farm der Tiere von George Orwell, wo bekanntlich alle Tiere GLEICH waren, aber doch ein paar waren GLEICHER – nun es ist kein Geheimnis – es waren die Schweine die GLEICHER waren.

In Krisenzeiten rutscht man zusammen und unterstützt einander. Man muss sich nicht lieben, aber im Sinne der Bürgerschaft handeln. Für Jung und Alt. Setzt Euch alle zusammen und „opfert“ wenn schon Steuergelder, dann für Mediatoren und nicht für Anwälte.

Bild: © macrovector/freepik

Demokratur in KW

20. Juni 2020

Ein Kommentar von Priska Wollein, Stadtverordnete der UBL/UFL in Königs Wusterhausen

Ich musste diesen Abgesang der Demokratie in schönster Nichtöffentlichkeit miterleben. Mein Entsetzen darüber hält an. Die Tatsache, dass all dies hinter verschlossenen Türen, ohne Bürgermeister, ohne Einwohner, ohne Verwaltung stattfand, zeigt mir die Angst der Königsmörder, dass etwas über die Art und Weise ihres Handelns an die Öffentlichkeit dringen könne.

_Darf man jemanden in solch einer brutalen Entscheidung des Rechts berauben, zumindest angehört zu werden?

_Darf man über anwesende Stadtverordnete und deren berechtigte Fragen, Zweifel, Einsprüche, Rügen ohne inhaltliche Würdigung hinwegehen?

_Darf man sich über sämtliche Gepflogenheiten eines kollegialen Umgangs verbal und handgreiflich hinwegsetzen?

_Darf man unter dem Vorwand, Regeln und Gesetze würden nicht eingehalten (was eine Unterstellung ohne Beweis ist), selbst Regeln und Gesetze in mehrfacher Weise verletzen?

Ja, man darf, wenn man sich der Sache so sicher ist und in dieser Demokratur für den Machterhalt missbrauchen lässt. Denn die Rückeroberung des Königsstuhls war beschlossen, seit Ennullat von den Menschen dieser Stadt legitim gewählt wurde. Hätte nicht das Volk das Recht, nun zu erfahren, warum und wie ihr Bürgermeister aus diesem Amt entfernt wird?

Ich sage Ihnen: Stellen Sie Fragen! Gehen Sie am Montag vor der SVV zu Ihren gewählten Vertretern und zeigen Sie, dass Sie ein Recht auf Antworten haben! Schlicht, den meisten fehlt der Mut, sich zu stellen: den Politiker der Mut, sich den Fragen der Bürger zu stellen, und den Bürgern der Mut, sich gegen die Willkür eines Komplotts zu stellen.

»Sicher, wir sind ganz schön mitgenommen
Die Stimmen sind heiser vom schreien
Töne gibt’s da manchmal im Lachen
Da muß man schon vorsichtig sein
Mißtrauisch sind wir beim Spaß geworden
Nein machen wir uns da nichts vor
Schmaler Verdacht in den Augenwinkeln
Die Hand am geschlitzten Ohr
Doch unsere Sache, unsere Sache, die steht nicht schlecht.«
(F.J. Degenhardt)